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Derzeit 134.785 Volltexte.

In den letzten 30 Tagen haben wir für den Bereich Sachverständigenrecht 187 aktuelle Urteile eingestellt.

Insgesamt haben wir in diesem Zeitraum 80 Urteile neu eingestellt.

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Hervorzuhebende Urteile zum Sachverständigenrecht

3 Urteile - (80 in Alle Sachgebiete)

In den letzten 30 Tagen wurden folgende wichtige Entscheidungen im Volltext bei ibr-online eingestellt


Online seit 6. August

IBRRS 2025, 2028
Beitrag in Kürze
SachverständigeSachverständige
Überschreitung des Gutachtensauftrags als Ablehnungsgrund?

OLG Nürnberg, Beschluss vom 30.07.2025 - 8 W 1286/25

1. Ob objektive Gründe vorliegen, die an der Unvoreingenommenheit eines Sachverständigen zweifeln lassen, entzieht sich einer schematischen Betrachtungsweise und kann nur aufgrund der Umstände des jeweiligen Einzelfalls entschieden werden.

2. Die bloße Überschreitung des Gutachtensauftrags durch den Sachverständigen begründet regelmäßig noch nicht die Besorgnis der Befangenheit, solange sie nicht als Ausdruck einer unsachlichen Grundhaltung bzw. einer "Belastungstendenz" zu Ungunsten einer Partei gedeutet werden kann. Nicht ausreichend ist jedenfalls, dass der Sachverständige lediglich irrtümlich das Beweisthema unzutreffend erfasst.

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Online seit 30. Juli

IBRRS 2025, 1964
Beitrag in Kürze
SachverständigeSachverständige
Befangenheit wegen Gutachtenmängeln?

BayObLG, Beschluss vom 06.03.2025 - 101 Sch 27/24

Lücken und Unzulänglichkeiten in den Ausführungen eines gerichtlich bestellten Sachverständigen stellen für sich genommen dessen Unparteilichkeit nicht in Frage. Sie rechtfertigen eine Ablehnung wegen Befangenheit nur, wenn Umstände hinzutreten, die darauf schließen lassen, dass die Mängel auf einer Voreingenommenheit des Sachverständigen beruhen (vorliegend in Bezug auf eine Sachverständige für das Recht der Volksrepublik China verneint).*)

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Online seit 17. Juli

IBRRS 2025, 1872
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Wie sind Fotos im Gutachtenanhang abzurechnen?

OLG München, Beschluss vom 08.07.2025 - 31 Wx 239/21

1. Fotos, die im Anhang eines schriftlichen Gutachtens enthalten sind, gelten als Teil des schriftlichen Gutachtens und unterliegen der Vergütung nach § 7 Abs. 2 JVEG.

2. Im Festsetzungsverfahren erfolgt eine Prüfung der gesamten Ansprüche, einschließlich des geltend gemachten Zeitaufwands.

3. Solange die Festsetzung des Gerichts unterhalb des geforderten Gesamtbetrags verbleibt, können einzelne festzusetzende Positionen ausgetauscht und verändert werden. An die Höhe der Einzelsätze, den Stundensatz oder die Höhe der Vergütung im Antrag ist das Gericht nicht gebunden.

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