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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2022, 2766; VPRRS 2022, 0218
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Preisgestaltung ist vertrauliches Geschäftsgeheimnis!
VG Aachen, Beschluss vom 08.08.2022 - 8 K 4232/18
1. Nach dem Informationsfreiheitsgesetz hat jede natürliche Person gegenüber öffentlichen Stellen einen Anspruch auf Zugang zu den bei der Stelle vorhandenen amtlichen Informationen.
2. Dabei sind jedoch vergaberechtliche Pflichten zu beachten, die die Offenlegung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen verbieten.
3. Technische Details oder Spezifikationen sowie Preise und Preiskalkulationen sind nach diesen Maßstäben schutzwürdig.
4. Ein der Offenlegung entgegenstehender wirtschaftlicher Schaden ist regelmäßig anzunehmen, wenn die Preisgestaltung als Kernbereich von Geschäftsgeheimnissen betroffen ist.