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IBRRS 2015, 3073; VPRRS 2015, 0380
Vergabe
Mit Beitrag

Kann ein abweichendes Angebot in ein Nebenangebot umgedeutet werden?
VK Bund, Beschluss vom 21.10.2015 - VK 2-97/15
1. Auch wenn die SektVO – anders als VOL/A 2009 und VOB/A 2012 – keine explizite Regelung zum den Ausschluss von Angeboten, die von den Vergabeunterlagen abweichen oder widersprüchliche Angaben, enthält, ist ein Angebot, das von den Vergabeunterlagen abweicht oder dessen Inhalt nicht widerspruchsfrei ist, von der Wertung auszuschließen.
2. Ein von der Ausschreibung abweichendes Angebot kann nicht in ein Nebenangebot umgedeutet werden, wenn Nebenangebote nicht zugelassen sind.