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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Aktenzeichen: "VK 1-39 / 19"
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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VK Bund, Beschluss vom 19.07.2019 - VK 1-39/19
1. Der öffentliche Auftraggeber kann verlangen, dass zum Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit eines Bieters auch Qualitätssicherungsnormen zu erfüllen sind.
2. Sind bei der Erfüllung des Auftrags personenbezogene Daten zu bearbeiten, hängt die Anforderung, ein Zertifikat vorzulegen, das belegt, dass Erfahrungen und die entsprechende betriebliche Organisation für einen sicheren und gesetzeskonformen Umgang mit solchen Daten beim Bieter bereits vorhanden sind, mit dem Auftragsgegenstand zusammen.
3. Da sich die Mitglieder einer Bietergemeinschaft bei der Auftragsausführung gegenseitig ergänzen, muss jedenfalls dasjenige Mitglied die Eignungsanforderungen des Auftraggebers erfüllen, das die betreffende Leistung erbringt, für die diese Eignung erforderlich ist.
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