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IBRRS 2008, 0514; IMRRS 2008, 0349
Mit Beitrag
Immobilien
Reichweite des nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs
BGH, Urteil vom 01.02.2008 - V ZR 47/07
Der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch entsprechend § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB umfasst auch Vermögenseinbußen, die der Eigentümer oder Besitzer des beeinträchtigten Grundstücks infolge der Beschädigung sich auf dem Grundstück befindlicher beweglicher Sachen erleidet (Abgrenzung zu BGHZ 92, 143).*)
Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch bei Rauchimmissionen
OLG Stuttgart, Urteil vom 23.02.2007 - 10 U 226/06
Der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB analog erfasst auch Schäden, die infolge eines Brandes durch Rauch - und Rußimmissionen an beweglichen Sachen entstehen, die vom Mieter eines benachbarten Gebäudes dort bestimmungsgemäß gelagert sind.*)