Nachrichten zum Öffentlichen Bau- & Umweltrecht
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Keine Haftung der Gemeinde für Verweigerung ihres Einvernehmens zum Bau eines Windparks
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Verweigert eine Gemeinde rechtswidrig ihr Einvernehmen zum Bau einer Windkraftanlage auf ihrem Gebiet, kann sie dafür nicht in die Haftung genommen werden. Der Bundesgerichtshof verneinte den Staatshaftungsanspruch, weil das gemeindliche Einvernehmen ersetzt werden kann. Daran ändere sich nichts, wenn - wie hier - die Kommunalaufsicht und nicht die Genehmigungsbehörde selbst für die Ersetzung zuständig ist. Mit dieser Ersetzungsbefugnis gehe auch die Verantwortung auf die Behörde über.
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