Nachrichten zum Öffentlichen Bau- & Umweltrecht
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VG Minden hebt Abrissverfügung auf
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Die Klage einer Grundstückseigentümerin aus Minden hatte Erfolg: Das Verwaltungsgericht hob die Anordnung der Stadt auf, das auf dem Grundstück errichtete Mehrfamilienhaus wegen zu geringen Abstands von der Nachbargrenze zu beseitigen. Zwar liegen die Voraussetzungen für den Erlass einer derartig weit reichenden Maßnahme nach Auffassung des Gerichts vor. Der notwendige Grenzabstand zum Nachbargrundstück sei nicht eingehalten. Die Bauaufsichtsbehörde habe aber ermessensfehlerhaft gehandelt, weil sie sich verpflichtet gefühlt habe, zu Gunsten der Eigentümer des benachbarten Grundstücks einzuschreiten. Die auf dem Nachbargrundstück errichteten Gebäude hielten den Grenzabstand aber selbst nicht ein.
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