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Frankreich erhält neues Vergabegesetz
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(01.022.019) Das neue Vergabegesetz, das am 01.04.2019 2019 in Frankreich in Kraft tritt, wurde am 05.12.2018 im französischen Gesetzblatt veröffentlicht. Mit diesem Gesetz wird das Vergaberecht in Frankreich neu strukturiert und an die bestehende Rechtsprechung angepasst. Außerdem wurden die Richtlinien der Europäischen Union 2014/23/EU, 2014/24/EU und 2014/25/EU zum Vergabe- und Konzessionsvergaberecht in französisches Recht umgesetzt. Die bisher mehreren Vergabegesetze wurden durch diese Reform in einem einzigen Gesetz zusammengefasst. Außerdem erhielt nun das Vergabegesetzbuch Vorschriften für Konzessionsverträge. Das neue Vergabegesetz gliedert sich in drei Teile:
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