Nachrichten zum Vergaberecht
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Elektronische Angebote werden Pflicht
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Bald ist es soweit: Ab dem 18. Oktober muss jedes EU-Vergabeverfahren durchgängig elektronisch durchgeführt werden. Das bedeutet, dass es nicht mehr ausreicht, die Auftragsbekanntmachung elektronisch an das Amt für Veröffentlichungen der EU zu übermitteln und die Vergabeunterlagen jedem Interessenten frei und direkt über das Internet zur Verfügung stellen. Grundsätzlich sind auch nur noch elektronische Angebote zulässig.
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