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40% Einkommensverlust? VBI verlangt Überarbeitung der neuen HOAI
"Es ist eine Geschichte von Ignoranz, zeitlicher Verschleppung sowie der Missachtung eines ganzen Berufszweiges: Die Arbeit an der 6. Novelle der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI ist nach sage und schreibe 13 Jahren beendet und weder für die vielen Auftraggeber von Planungsleistungen noch für den Berufsstand der Ingenieure und Architekten hat sie zu nennenswerten Verbesserungen geführt. Im Gegenteil: Die Ingenieure in Deutschland müssen sich in Einzelfällen sogar auf Einkommenseinbußen einstellen, denn trotz einer pauschalen Erhöhung der Honorartabellen um 10 Prozent sind in die neue HOAI viele Fallstricke eingebaut, die zur faktischen Honorarreduzierung führen können". So kommentiert der Hauptgeschäftsführer des Verbandes Beratender Ingenieure Klaus Rollenhagen die Zustimmung des Bundesrates am 12. Juni 2009 zu der von der Bundesregierung eingebrachten 6. Novelle der HOAI.
Bundesrat beschließt Neufassung der HOAI
Wie der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie und Mittelstandsbeauftragter der Bundesregierung, Hartmut Schauerte, mitteilt, hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 12.06.2009 die Neufassung der Verordnung über Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) beschlossen. Schauerte: "Damit ist der Forderung der Beteiligten Rechnung getragen, die Reform der HOAI in dieser Legislaturperiode zum Abschluss zu bringen."
Neue HOAI: "Erfolg für die Architekten, Gewinn für die Baukultur!"
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 12.06.2009 der Novelle der Bundesregierung zur Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zugestimmt. "Nach jahrelangen Gesprächen und Diskussionen über die Zukunft der HOAI ist die jetzt verabschiedete Novelle ein großer Erfolg für die Architekten und Ingenieure in Deutschland", erklärt der Präsident der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, Hartmut Miksch. Die Honorarordnung war seit 14 Jahren nicht mehr an die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung angepasst worden.
Bundesrat: Weitere Modernisierung der HOAI
Der Bundesrat hat am 12.06.2009 der neuen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zugestimmt und eine begleitende Entschließung gefasst.Darin begrüßt er die Anhebung der Honorarsätze, fordert aber zugleich eine weitere Modernisierung und redaktionelle Überarbeitung der HOAI. Problematisch findet er, dass verbindliche Honorarsätze allein bei Planungsleistungen vorgegeben sind. Darüber hinaus bitten die Länder die Bundesregierung, innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten der Novelle über die Entwicklung und eventuell notwendige Anpassungsmaßnahmen insbesondere hinsichtlich der Honorarstruktur, des Leistungsbildes, der Anrechenbarkeit nach Bausubstanz sowie der Regelung zur Objektüberwachung zu berichten.

Bundesrat entscheidet am 12. Juni über HOAI-Entwurf
Empfehlungen der BundesratsausschüsseDie endgültige Verabschiedung der sechsten HOAI-Novelle steht kurz bevor. Am 12. Juni 2009 entscheidet der Bundesrat über die vom Bundeskabinett bereits abgesegnete Neufassung der HOAI. Die befassten Bundesratsausschüsse haben die in der Anlage eingestellten Beschlussempfehlungen abgegeben. Die Bundesingenieurkammer rechnet damit, dass der Bundesrat in seiner nächsten Plenarsitzung die HOAI verabschiedet.

HOAI 2009 am 12.06.2009 im Bundesrat
Wie sich aus dem Entwurf der Tagesordnung ergibt, wird sich der Bundesrat auf seiner 859. Sitzung am 12.06.2009 auch mit der neuen HOAI 2009 befassen (TOP Nr. 48).
Aktuelles zur Novelle des Vergaberechts
Hinsichtlich der Novellierung der VOL/A gibt es noch Abstimmungsbedarf. Der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Lieferungen und Leistungen (DVAL) wird sich abermals Ende Mai 2009 mit den Inhalten der abzustimmenden VOL/A 2009 beschäftigen. Im Zuge der Beratungen zur Novelle der VOL/A hat das federführende BMWi angedeutet, dass nicht mehr zu erwarten ist, dass die VOL/A (und damit auch die VOB/A und VOF) noch vor der Sommerpause in Kraft treten wird. Grund ist, dass die Novelle der Vergabeverordnung (VgV), die als Scharnier für die Inkraftsetzung der VOL/A im Oberschwellenbereich zwingend erforderlich ist, noch nicht abgestimmt ist. Angesichts des engen Zeitfensters (vor der Bundestagswahl) muss abgewartet werden, ob hinsichtlich der erforderlichen Kabinettsbefassung und der Beteiligung des Bundesrates die Novellierung noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden kann.

Bundeskabinett beschließt Entschärfung des BauFordSiG!
Der Neufassung des Bauforderungssicherungsgesetzes, am 01.01.2009 in Kraft getreten, scheint nur eine kurze Lebensdauer beschieden zu sein. Das Bundeskabinett hat nunmehr eine Änderung in zwei wesentlichen Punkten beschlossen:

HOAI 2009 im Bundesrat
Voraussichtlich am 12.06.2009 wird sich der Bundesrat mit der HOAI befassen.
In einigen Bundesländern könnten Preiserhöhungen bei Schornsteinfegerleistungen drohen
Beschlussfassung zur neuen Kehr- und Überprüfungsordnung im Bundesrat"Die neue, bundeseinheitliche Kehr- und Überprüfungsordnung, die zum 01.01.2010 in Kraft tritt, wird in einigen Bundesländern zwar zu Verbilligungen, in anderen aber wiederum zu einem Preisanstieg bei den Leistungen der Schornsteinfeger führen", erklärte Lutz Freitag anlässlich der heutigen (15.05.2009) Beratungen zur Beschlussfassung der Kehr- und Überprüfungsordnung im Bundesrat. Der GdW bedauert außerordentlich, dass die Vorschläge der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft nicht berücksichtigt wurden. Es sei zwar zu begrüßen, dass durch die geplante Vereinheitlichung des Leistungsbildes von Schornsteinfegern eine größere Transparenz entstehe, es dürfe jedoch nicht außer acht gelassen werden, dass dies nicht für alle Endkunden von Vorteil sei.

Bauforderungssicherungsgesetz 2009 soll noch vor dem Sommer wieder abgeändert werden!
Auf Druck der Verbände der Bauwirtschaft soll das zum 01.01.2009 in Kraft getretene Bauforderungssicherungsgesetz noch in diesem Sommer in wesentlichen Punkten wieder abgeändert werden. Seit der Neuregelung fallen unter den Baugeldbegriff nicht nur kreditfinanzierte Gelder, sondern auch Eigenmittel des Bauherrn bzw. Auftraggebers, die dieser an einen Baugeldempfänger für die Baumaßnahme bezahlt. Damit stellt jede Abschlagszahlung, die - z. B. - ein Generalunternehmer oder Hauptunternehmer vom Bauherrn erhält, "Baugeld" dar. Dieses muss der Generalunternehmer bzw. Hauptunternehmer nach der derzeitigen Gesetzeslage zweckentsprechend - also gleichsam treuhänderisch - für die Nachunternehmer der jeweiligen Baumaßnahme verwenden. Vielfach wurde vertreten, dass dies nur durch Errichtung von baustellenbezogenen Konten möglich sein soll. Unterlässt der Generalunternehmer bzw. Hauptunternehmer diese Separierung der alten Baugelder und fällt er später in Insolvenz, soll dies eine persönliche Schadensersatzhaftung der Verantwortungsträger (z. B. Geschäftsführer, Prokuristen etc.) zur Folge haben.

BFW legt Positionen zur Bundestagswahl 2009 vor
Steuerrecht, Mietwohnungsneubau / selbstgenutztes Wohneigentum sowie energetische und altersgerechte Wohnraummodernisierung sind zentrale Themen"Die Immobilienwirtschaft ist kein gesellschaftlicher Reparaturbetrieb. Sie braucht verlässliche, kalkulierbare Rahmenbedingungen über langfristige Zeiträume und darf nicht länger zum Spielball sich ständig ändernder Anforderungen werden", betonte Walter Rasch, Präsident des BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V., Spitzenverband der privaten Immobilienwirtschaft, heute vor rund 500 Gäste aus Politik, Wirtschaft und Fachwissenschaft beim BFW Immobilien Kongress 2009 in Berlin.

HOAI 2009: Keine Beratung auf der 858. Sitzung des Bundesrates
Auf seiner 858. Sitzung am 15.05.2009 wird der Bundesrat wohl doch nicht über die HOAI 2009 beraten. Zumindest es dies kein Punkt auf der offiziellen Übersicht zur Tagesordnung.
6. Novelle der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure verabschiedet: Bayerische Bauingenieure begrüßen Beschluss des Bundeskabinetts, aber…
Mit großer Freude aber auch mit Kritik haben die bayerischen Bauingenieure den Beschluss des Bundeskabinetts zur Anpassung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) aufgenommen.Das geht aus einer spontanen Umfrage der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau unter einem Teil ihrer Mitgliedern hervor. "Die Anpassung war längst überfällig, der jahrelange Kampf für den Erhalt der HOAI hat sich gelohnt", sagte Präsident Dr.-Ing. Heinrich Schroeter am Donnerstag in München.

Bundeskabinett verabschiedet neue HOAI
Am Mittwoch den 29. April 2009 hat das Bundeskabinett den Verordnungsentwurf der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) beschlossen. Eine mehr als zehnjährige Diskussion scheint damit nun zu Ende zu gehen.
EnEV 2009 im Bundesgesetzblatt verkündet
EnEV 2009 gilt ab 1. OktoberAm 30.04.2009 wurde die EnEV 2009 im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit gilt: Wer als Bauherr oder Eigentümer im Baubestand ab 01.10.2009 einen Bauantrag einreicht, eine Bauanzeige erstattet oder bei nicht genehmigungspflichtigen Baumaßnahmen mit dem Bauen beginnt, der muss die verschärfte Energieeinspar-Verordnung (EnEV 2007) beachten.

BFW begrüßt Forderungen zur Bundestagswahl des CDU Wirtschaftsrates
"Die Reformvorschläge des CDU Wirtschaftsrates zur Bundestagswahl treffen sich in den zentralen Punkten mit den Forderungen des BFW", begrüßt Alexander Rychter, Bundesgeschäftsführer des BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, Spitzenverband der privaten Immobilienwirtschaft, das am 28.04.2009 vom CDU Wirtschaftsrat herausgegebene Empfehlungspapier. Das 24-seitige Dokument enthält ein eigenes Kapitel zur Immobilienwirtschaft.

Tiefensee: Neue Honorarordnung schafft Klarheit für Architekten und Ingenieure
Gestern hat das Bundeskabinett die 6. Novelle der Verordnung über die Honorare für Architekten und Ingenieurleistungen (HOAI) verabschiedet. Anlässlich des Kabinettbeschlusses erklärt Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee:

HOAI 2009
Die neue HOAI 2009 wurde vom Bundeskabinett am 29.04.2009 verabschiedet. Ob der Bundesrat auf seiner 858. Sitzung am 15.05.2009 bereits über die neue HOAI abstimmen wird, ist noch unklar. Zumindest ist dies auf dem Entwurf der Tagesordnung (noch) kein Tagesordnungspunkt. Die endgültige Tagesordnung erscheint allerdings erst am Dienstag, dem 05.05.2009.Gegenüber dem Referentenentwurf vom 18.03.2009 ergab sich noch eine wichtige Änderung.

VerfGH Thüringen: Neuregelungen des Thüringer Kommunalabgabengesetzes teilweise verfassungswidrig
Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat am 23.04.2009 das Urteil in dem Verfahren über die kommunalen Verfassungsbeschwerden gegen die zum 01.01.2005 in Kraft getretenen Neuregelungen des Thüringer Kommunalabgabengesetzes verkündet (VerfGH 32/05). Zwei Thüringer Gemeinden sowie fünf Zweckverbände der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung hatten sich gegen die Gesetzesänderungen gewandt und eine Verletzung ihres Rechts auf kommunale Selbstverwaltung geltend gemacht. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat den Verfassungsbeschwerden teilweise stattgegeben.
