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Nachrichten zum Bauträgerrecht
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3. Deutscher Baugerichtstag am 7. und 8. Mai 2010 in Hamm


Wachstumsbeschleunigungsgesetz: Keine spezifischen Erleichterungen für die Immobilienwirtschaft
"Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz ist kein großer steuerpolitischer Wurf. Stattdessen wurde nur an kleinen Stellschrauben gedreht und ein neues Bürokratiemonster geschaffen", monierte Walter Rasch, Präsident des BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, anlässlich der heutigen Verabschiedung des Gesetzentwurfes durch den Bundesrat. Er begrüßte aber die dauerhafte Anhebung der Freigrenze bei der Zinsschranke als wichtige Entlastung für mittelständische Immobilienunternehmen. Auch die gewerbesteuerliche Hinzurechnung bewertete der BFW-Präsident positiv.

Hessische Landesregierung bringt Klimaschutz voran
Hessischer Landtag verabschiedet Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Nachbar- und Baurechts"Ich freue mich, dass mit der heutigen Verabschiedung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Nachbarrechtsgesetzes und der Hessischen Bauordnung der Klimaschutz in Hessen entscheidend vorangebracht wird", erklärte der hessische Staatsminister der Justiz, für Integration und Europa - Jörg-Uwe Hahn.
Das Gesetz gibt Haus- und Gebäudeeigentümern grundsätzlich die Möglichkeit, auch dort nachträgliche Wärmedämmmaßnahmen durchzuführen, wo dies bislang rechtlich nicht möglich war, weil dies insbesondere bei Fällen der Grenzbebauung mit der Beeinträchtigung des Nachbargrundstücks einherging.

BFW begrüßt Wachstumsbeschleunigungsgesetz
"Der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen begrüßt den Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums. Insbesondere die dauerhafte Anhebung der Freigrenze bei der Zinsschranke wird auch bei Wohnungs- und Immobilienunternehmen zu Entlastungen und möglichen Neuinvestitionen führen", sagte Ira von Cölln, Steuerexpertin und designierte Bundesgeschäftsführerin des BFW heute in Berlin anlässlich der öffentlichen Anhörung im Bundestagsfinanzausschuss. Gleichzeitig mahnte sie weitere Nachbesserungen bei der Erbschaftsteuerreform an: "Es ist nicht zu verstehen, warum Gewerbeimmobilien nicht genauso wie die Vermietung von Wohnungen unter die Regelung der Betriebsbegünstigung fallen sollten. Wir halten dies für verfassungsrechtlich bedenklich und fordern ein Einlenken des Gesetzgebers."

Ramsauer will weitere Modernisierung der HOAI!
"Eine gute HOAI ist eine gute Zukunftsinvestition für unser Land" betonte der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Dr. Peter Ramsauer anlässlich der traditionellen AHO-Herbsttagung am 24.11.2009 im Ludwig Erhard Haus Berlin und stellte weiterhin heraus, dass die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) für den Bereich des Planens und Bauens von ganz zentraler Bedeutung ist. Auch der Arbeit des AHO kommt in dieser Hinsicht eine außerordentlich große Bedeutung zu. Der Minister kündigte an, dass er seinen Beitrag nach Kräften für eine gute Zusammenarbeit leisten wird, wenn es darum geht, die HOAI zukünftig weiterhin positiv auszugestalten.

Einigung über Gebäudeeffizienz-Richtlinie legt Grundstein für europaweite Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden
Die EU-Mitgliedstaaten haben am 19.11.2009 den von der schwedischen Ratspräsidentschaft vermittelten Kompromiss mit dem Europäischen Parlament und der Kommission zur Neufassung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden einhellig begrüßt. Damit ist der Weg frei, die Verhandlungen beim Energieministerrat am 7.12.2009 von Seiten des Rates politisch abzuschließen.
Baden-Württemberg: Wärmegesetz ab 2010 auch für Sanierungen
Ab dem kommenden Jahr greift in Baden-Württemberg die zweite Stufe des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes des Landes (EWärmeG). Nachdem in Baden-Württemberg für Neubauten schon vor Inkrafttreten des entsprechenden Bundesgesetzes ein Anteil regenerativer Energien vorgeschrieben wurde, müssen nun auch bei Sanierungen mindestens zehn Prozent des jährlichen Wärmebedarfs aus regenerativen Quellen stammen.

Günes Licht für Energiesparauflagen für Neubauten
Die EU-Kommission hat die politische Einigung auf neue Energiestandards für Neubauten begrüßt. EU-Energiekommissar Andris Piebalgs sagte: "Mit diesen Entscheidungen sendet die EU ein starkes Signal an die bevorstehenden Klimaverhandlungen in Kopenhagen". Der Energieverbrauch von Neubauten soll im Privatsektor vom 31. Dezember 2020 an mittels Techniken wie Wärmedämmung, Solaranlagen oder Sparlampen auf ein äußerst niedriges Niveau gesenkt werden («Nahe- Null-Energiegebäude»). Rat und Europäisches Parlament müssen noch offiziell zustimmen.(Quelle: Europäische Kommission)
Brüssel verschärft Regeln zu Energieausweisen
Mieterbund begrüßt VeröffentlichungsgebotNach Informationen des Deutschen Mieterbundes (DMB) aus Brüssel haben sich EU-Kommission, -Parlament und -Rat auf den Inhalt einer EU-Richtlinie zum Gebäudeenergieverbrauch verständigt. Ein wesentlicher Inhalt, der auch für Deutschland unmittelbar Auswirkungen haben wird, sind die Regelungen zur Verschärfung des Energieausweises. Die EU-Richtlinie wird danach vorschreiben, dass der Energiekennwert in Wohnungsanzeigen künftig veröffentlicht werden muss. Wie bisher auch schon, muss Kauf- oder Mietinteressenten der Energieausweis zur Einsichtnahme vorgelegt werden. Neu wiederum ist, dass bei Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrages Käufer bzw. Mieter den Energieausweis der Immobilie ausgehändigt erhalten müssen.

BWIHK zur Novellierung der Landesbauordnung
"Ein Umbau des Landesbaurechts ist eingeleitet. Es ist zwar noch nicht der Inbegriff eines modernen Baurechts, aber mit der Einführung eines vereinfachten Genehmigungsverfahrens wird das Fundament für schnellere und unbürokratischere Verfahren gelegt", kommentiert Bernd Bechtold, Präsident des Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertages (BWIHK) die am 4. November 2009 vom Landtag beschlossene neue Landesbauordnung.

GdW: Koalitionsvertrag enthält überwiegend gute Perspektiven für die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft
"Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und FDP enthält eine Reihe positiver Aspekte für die Wohnungs-und Immobilienunternehmen", erklärte Lutz Freitag, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, in einer ersten Reaktion auf den Koalitionsvertrag. Im Bereich des Klimaschutzes wurden wesentliche Forderungen der Immobilienwirtschaft berücksichtigt. Die Wirkungen des geltenden Energie- und Klimaprogramms (IKEP) werden überprüft. Wir begrüßen zudem, dass mietrechtliche Hürden für die energetischen Modernisierungsmaßnahmen abgebaut und die Möglichkeiten für "Contracting" erweitert werden sollen", so Freitag. Zudem sei die dauerhafte Anhebung der Freigrenze bei der Zinsschranke auf drei Millionen Euro zu begrüßen. Auch die politische Ausrichtung der Bereiche Städtebauförderung, Stadtumbau Ost und West sowie die geplante stärker ressortübergreifende Ausrichtung des Programms Soziale Stadt sei sehr positiv. Kritik übte Freitag an der fehlenden Förderung des Neubaus in Ballungsgebieten, in denen schon heute Wohnraummangel herrscht.

BFW zum Koalitionsvertrag: "Mehr Rechte für Vermieter"
Koalition plant Klimaschutz im Mietrecht zu verankern, EnEV 2012 zurückzustellen und eine dauerhafte Anhebung der Freigrenze bei der Zinsschranke auf 3 Mio. Euro"Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und FDP enthält einige gute Nachrichten für Immobilieneigentümer und Investoren", kommentierte Walter Rasch, Präsident des BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, Spitzenverband der privaten Immobilienwirtschaft, gestern in Berlin. "Insbesondere im Bereich Klimaschutz wurden wesentliche Forderungen der Immobilienwirtschaft berücksichtigt. So soll es eine weitere Verschärfung der EnEV vorerst nicht geben. Zunächst wird die EnEV 2009 evaluiert. Wir begrüßen zudem, dass die mietrechtlichen Hürden bei energetischen Maßnahmen beseitigt werden sollen." Rasch bewertete zudem die geplanten Verbesserungen bei der Erbschaftsteuerreform sowie die dauerhafte Anhebung der Freigrenze bei der Zinsschranke auf drei Millionen Euro als positiv.

Bundesrat: Verordnung über Feuerungsanlagen zugestimmt
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 16.10.2009 der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen mit einigen - überwiegend klarstellenden - Maßgaben zugestimmt.

DMB: CDU, CSU und FDP wollen Wohn-REITs
Wohnungen drohen zu Spekulationsobjekten zu verkommen"Wir lehnen REITs mit Wohnimmobilien strikt ab", erklärte der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), Dr. Franz-Georg Rips, in Berlin nach Bekanntwerden entsprechender Pläne der künftigen Koalitionspartner CDU, CSU und FDP. "REITs steht für Ökonomisierung und Spekulation mit Wohnungsbeständen und hohen Renditedruck. Die Zeche werden Mieter über steigende Mieten, Investitionsstau und Sanierungsstopp zahlen.

BFW begrüßt Bewegung beim REIT - Wohnimmobilien einbeziehen und Börsenwahlfreiheit gewähren
Der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, Spitzenverband der privaten Immobilienwirtschaft, begrüßt die Überlegungen der künftigen CDU/CSU-FDP-Koalition zu prüfen, ob börsennotierte Real Estate Investment Trusts (REITs) künftig auch Wohnimmobilien erwerben können. "Wir brauchen einen REIT mit Wohnimmobilien und Börsenwahlfreiheit, sonst droht der Anlageform in Deutschland ein Flop. Während andere Länder wie die USA, Großbritannien und Frankreich das Potential des Wohnimmobilienmarktes erkannt haben, wurde beim deutschen REIT die Wohnimmobilie bislang unverständlicher Weise ausgeklammert", erklärte BFW-Präsident Walter Rasch. Darüber hinaus sei die gesetzliche Absicherung des REIT-Status gegen Maßnahmen Dritter essentiell.

BauFordSiG: Zweifel an der Richtigkeit des Battis/Paulus-Gutachtens!

Kurz vor Ablauf der letzten (16.) Legislaturperiode ist im Bundestag ein von der Bauindustrie angeregter Gesetzesentwurf der Bundesregierung gescheitert, demzufolge die Verwendungspflicht auf die Baugelder aller Baustellen des Empfängers erstreckt werden sollte. Das Gutachten Battis/Paulus hat dies zum Ausgangspunkt. Den Gutachtern ist darin zu folgen, dass die Aufhebung der Separierungspflicht sinnvoll sein kann, weil mit Wirkung zum 01.01.2009 auch Eigenmittel Baugeldfunktion erhalten haben und der Baugeldbegriff vom Grundbuch abgekoppelt wurde. Insbesondere würde die Aufhebung der Separierungspflicht den Empfängern die Verwendung gebundener Barmittel für Zwischenfinanzierungen, also ein besseres Liquiditätsmanagement, ermöglichen. Zu widersprechen ist den Gutachtern aber darin, dass die vorgeschlagene Änderung des § 1 Abs. 1 BauFordSiG aus rechtlichen Gründen unumgänglich bzw. die aktuelle Fassung des BauFordSiG verfassungswidrig sei.

Über 400 Bau- und Stahlbauunternehmen appellieren in einem offenen Unternehmerbrief an die Koalitionsparteien: Bauforderungssicherungsgesetz grundlegend korrigieren
Schaden von den Unternehmen abwendenDas Bauforderungssicherungsgesetz (BauFordSiG) stellt "einen nicht nachvollziehbaren Eingriff in unsere unternehmerische Handlungs- und Entscheidungsfreiheit" dar. Wir bitten deshalb eindringlich, das Gesetz "so schnell wie möglich und grundlegend zu korrigieren und unakzeptable Sonderlasten und damit Schaden von unseren Unternehmen abzuwenden." Mit diesem Appell haben sich über 400 Bau- und Stahlbauunternehmer an die Kanzlerin Dr. Angela Merkel, den bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer und den Parteivorsitzenden der FDP Dr. Guido Westerwelle in deren Eigenschaft als Verhandlungsführer ihrer Parteien in den laufenden Koalitionsverhandlungen gewandt. Der offene Unternehmerbrief wurde am Freitag zusammen mit einer Liste von 428 Unterschriften im Bundeskanzleramt, in der FDP-Parteizentrale und in der Bayerischen Landesvertretung in Berlin übergeben.

Gutachter fällen vernichtendes Urteil über das Bauforderungssicherungsgesetz: Weder durchführbar noch praxistauglich!
Eklatanter Verstoß gegen Insolvenzrecht und Verfassungsrecht"Die neue Bundesregierung sollte die vernichtende Kritik der Gutachter am Bauforderungssicherungsgesetz (BauFoSiG) ernst nehmen. Sie muss unverzüglich die Korrektur des Gesetzes in Angriff nehmen." Diese Forderung erhob heute (8. Oktober 2009) in Berlin der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie RA Michael Knipper anlässlich der Übergabe eines Gutachtens der Professoren Ulrich Battis und Christoph G. Paulus (Humboldt-Universität zu Berlin) zur "Praxistauglichkeit und Rechtmäßigkeit des Bauforderungssicherungsgesetzes (BauFoSiG) aus wirtschafts-, insolvenz- und verfassungsrechtlicher Sicht". Das Gutachten belege, dass das BauFoSiG weder durchführbar noch praxistauglich sei und sowohl gegen geltendes Insolvenzrecht als auch gegen Verfassungsgrundsätze eklatant verstoße.

Gesetzliche Neuregelungen zum 1. Oktober
Das Parlament spielt künftig eine stärkere Rolle in der europäischen Gesetzgebung. Die neuen Bestimmungen sind in vier Begleitgesetzen zum EU-Vertrag von Lissabon festgelegt. Außerdem erschwert das Gesetz zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung jetzt die Flucht in Steueroasen. Eine neue Energieeinsparverordnung bringt 30 Prozent mehr Energieeffizienz bei Gebäuden.

DMB: Neue Energieeinsparverordnung gilt ab 1. Oktober
Mieterbund begrüßt Neuregelungen und fordert weitere VerbesserungenZum 1. Oktober 2009 tritt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft. Mit der neuen Verordnung werden die Anforderungen an die energetische Qualität von Neubauten und an die Modernisierung von Altbauten verschärft. "Die novellierte Energieeinsparverordnung ist ein weiterer Schritt in die richtige Richtung. Die Neuregelungen reichen uns aber noch nicht aus. Wir fordern, dass insbesondere im Wohnungsbestand, das heißt bei Altbauten, energetische Verbesserungen zwingend vorgeschrieben werden", erklärte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten. "Die bisherigen Vorschriften für den Wohnungsbestand sind halbherzig oder aufgrund langer Übergangsfristen wenig wirkungsvoll."
