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Vor Baggerarbeiten auf einem TG-Dach ist dessen Tragfähigkeit zu prüfen!
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Nachrichten zum Vergaberecht

Zeige Nachrichten 521 bis 540 aus dem Bereich Gesetzgebung von insgesamt 571 - (2886 in Alle Sachgebiete)



Online seit 2006

Tariftreuegesetz NRW aufgehoben
Seit heute ist das Tariftreuegesetz NRW aufgehoben. Gestern wurde das Aufgebungsgesetz im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW verkündet und ist damit heute in Kraft getreten.


IG Bau: "Untreue wird legal"
Tariftreuegesetz NRW im Hauruckverfahren abgeschafft

Das Tariftreuegesetz Nordrhein-Westfalen (Gesetz zur tariflichen Entlohnung bei öffentlichen Aufträgen im Land Nordrhein-Westfalen - TariftG NRW) hat der Nordrhein-Westfälische Landtag am 25.10.2006 mit den Stimmen von CDU und FDP aufgehoben. Die Bauarbeiter in NRW müssen sich auf mehr Billigkonkurrenz und niedrigere Löhne einstellen.
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Tariftreuegesetz NRW wird aufgehoben
Das Tariftreuegesetz NRW, das 2002 in Kraft getreten ist, wird aufgehoben. Das Aufhebungsgesetz (Drucksache 14/1859 v. 5. Mai 2006) ist in 2. Lesung am 25.10.2006 vom Landtag beschlossen worden. Es tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Die Verkündung ist noch nicht erfolgt.
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Änderung der VgV in Kraft getreten
Gestern ist die Änderung der Vergabeverordnung in Kraft getreten (sie ist bereits in unserer Gesetzessammlung berücksichtigt). Damit sind nunmehr für alle europaweiten Ausschreibungen die Abschnitte 2 - 4 der VOB/A 2006 und VOL/A 2006 sowie die VOF 2006 anzuwenden.
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Gesetzliche Neuregelungen zum 1. November 2006
In der Bauwirtschaft soll mit dem neuen Saison-Kurzarbeitergeld steigende Arbeitslosigkeit in der Schlechtwetterzeit vermieden werden. Durch die nationale Umsetzung von EU-Vergaberichtlinien wird die Vergabe von Staatsaufträgen vereinfacht.
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Änderung der VgV bekannt gemacht
Heute wurde im BGBl. die Dritte Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung bekannt gemacht, sie tritt zum 01.11.2006 in Kraft.

BVerfG befasst sich mit Berliner Landesvergabegesetz
Wie aus informierten Kreisen berichtet wird, ist mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungskonformität des Berliner Landesvergabegesetzes – insbesondere zu der Frage der Tariftreueverpflichtung – in Kürze, d. h. in ca. 14 Tagen zu rechnen. Der BGH hatte mit Beschluss vom 18.01.2000 (IBR 2000, 51) das in Berlin in Kraft getretene Vergabegesetz, wonach Bauaufträge nur noch an solche Bieter vergeben werden dürfen, die ihre Beschäftigten nach den jeweils in Berlin geltenden Tarifen entlohnen, für verfassungswidrig gehalten und diese Frage dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.


Grünbuch ÖPP: DStGB fordert Vergaberechtsfreiheit der interkommunalen Zusammenarbeit
Anlässlich der aktuellen Beratungen des Europäischen Parlaments zum Grünbuch der EU-Kommission zu öffentlich-privaten Partnerschaften (ÖPP) haben sowohl der DStGB als auch die kommunalen Spitzenverbände Baden-Württembergs inhaltliche Hinweise sowie Änderungsanträge, unter anderem zu einem Bericht der Abgeordneten Weiler ("Weiler-Bericht"), eingebracht. In diesen Änderungsanträgen haben sich die kommunalen Spitzenverbände sowohl gegen eine ausdrückliche rechtliche Regelung zu EU-Dienstleistungskonzessionen als auch für eine Vergaberechtsfreiheit der interkommunalen Zusammenarbeit ausgesprochen.


Bundesrat: Entschließung zur Vereinfachung des Vergaberechts
Nach der Zustimmung des Bundesrates zur Änderung der Vergabeverordnung muss die Bundesregierung einen neuen Kabinettsbeschluss herbeiführen. Mit dem Inkrafttreten der neuen Vergabeverordnung wird nicht vor Dezember 2006 gerechnet.
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Bundesrat stimmt Änderung der Vergabeverordnung zu
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am vergangenen Freitag der Dritten Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung mit einigen aus seiner Sicht klarstellenden Änderungen zugestimmt. Gleichzeitig hat er in einer Entschließung die Bundesregierung aufgefordert, die Vergaberechtsnovelle unter Berücksichtigung weiterer von ihm formulierten Anliegen auf den Weg zu bringen. Dabei handelt es sich unter anderem um die Forderung nach einer Vereinfachung der Verfahrensvorschriften und der Bitte, die Vorgaben der EU-Vergaberichtlinien nur im notwendigen Umfang umzusetzen.
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Bundesrat: Änderung der Vergabeverordnung
Auf der Tagesordnung des Bundesrates steht heute die Dritte Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung. Mit dieser Verordnung erfolgt eine Umsetzung der novellierten EU- Vergaberichtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG in deutsches Recht.
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BMWi: Berichtigung der Neufassung der VOL/A
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat mit Datum vom 07. Juni 2006 die Bekanntmachung der Neufassung der Verdingungsordnung für Leistungen � Teil A (VOL/A) -, Ausgabe 2006 berichtigt. Ursächlich hierfür waren redaktionelle Fehler. Die Berichtigung ist im Bundesanzeiger Nr. 109 vom 13. Juni 2006 veröffentlicht worden und kann unter folgender Internetadresse eingesehen werden:
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BVergG 2006 online
Seit Freitag (11.08.2006) steht das aktuelle Vergabegesetz 2006 von Österreich unseren Abonnenten im Gesetzesmodul zur Verfügung.

Bundesregierung will Vergaberecht weiter vereinfachen
Die Bundesregierung hat am 28.06.2006 „Schwerpunkte zur Vereinfachung des Vergaberechts im bestehenden System“ beschlossen. Mit dem vorstehenden Beschluss hat die Bundesregierung den Startschuss zur zweiten Stufe der Vergaberechtsreform gegeben. Nach Auffassung der Bundesregierung ist das historisch gewachsene deutsche Vergaberecht im Laufe der Zeit unübersichtlich geworden und bedarf der Vereinfachung.


Neue Gesetze online
Seit gestern sind das Berliner Korruptionsregistergesetz sowie die Ingenieurgesetze der Länder Brandenburg und Sachsen-Anhalt in unserem Gesetzesmodul neu eingepflegt.

Bundesregierung beschließt Änderung der Vergabeverordnung
Am 28.06.2006 hat das Bundeskabinett den Entwurf der Dritten Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung beschlossen. Gegenüber dem ursprünglichen Entwurf vom 08.05.2006 haben sich noch einige Änderungen ergeben:


Bundesregierung will Vergaberecht entbürokratisieren
Das Bundeskabinett hat eine Änderung der Vergabeverordnung beschlossen, durch die Vorgaben der EU in deutsches Recht umgesetzt werden. Der Bundesrat soll Ende September zustimmen, heißt es in der Antwort der Regierung (16/2268) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/2134). Gleichzeitig habe das Kabinett Schwerpunkte für die weitere Reform des Vergaberechts beschlossen. Leitlinien seien dabei die Entbürokratisierung sowie mehr Transparenz und Wettbewerb in Vergabeverfahren.


Vergabe in NRW soll erleichtert werden
Vor allem mittelständische Unternehmen sollen von der geplanten Entrümpelung des Behördenweges profitieren. Durch neue Vergabegrundsätze können die Kommunen stärker als bisher Unternehmen aus der Region berücksichtigen, damit dort Arbeitsplätze gesichert und geschaffen werden.
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Reform des Vergaberechts auf dem Prüfstand
Die Reform des Vergaberechts hat die FDP-Fraktion zum Gegenstand einer Kleinen Anfrage (16/2134) gemacht. Die Regierung soll sagen, welche grundsätzlichen Vorstellungen und Planungen es gibt und ob Vereinfachung, Vereinheitlichung und Bürokratieabbau eine Rolle spielen. Gefragt wird ferner, was erforderlich ist, um die Transparenz und Wettbewerbsgleichheit bei Aufträgen sicherzustellen, deren Umfang die europäischen Schwellenwerte nicht erreichen.
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Bürokratieabbau: Bundesregierung will Vergabe von Staatsaufträgen entschlacken
Die Bundesregierung will die Vergabe von Staatsaufträgen entschlacken. Bundeswirtschaftsminister Michael Glos erklärte hierzu: "Durch die Vereinfachung und Modernisierung des Vergaberechts wollen wir das erhebliche dynamische Potential des Sektors für Wachstum und Beschäftigung nutzen. Das neue Vergaberecht soll den Wettbewerb für die Einkäufe der öffentlichen Hand erhöhen. Denn immerhin geht es hier um ca. 250 Milliarden Euro. Zugleich soll dem Steuerzahler Geld gespart werden durch wirtschaftlichen Einkauf."
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