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Nachrichten zum Bauträgerrecht

Zeige Nachrichten 501 bis 520 aus dem Bereich Gesetzgebung von insgesamt 845 - (2767 in Alle Sachgebiete)



Online seit 2010

HOAI: Positive Signale aus Berlin
Positives Signal im Hinblick auf die Rückführung der Planungsleistungen der Teile VI, X - XIII HOAI 1996.

Der AHO teilt mit: "Im Namen von Herrn Ebert und Herrn Dr. Karstedt können wir Ihnen mitteilen, dass es in dem gemeinsamen Gespräch von AHO, BAK und BIngK am 01.04.2010 im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) ein positives Signal im Hinblick auf die Rückführung der Planungsleistungen der Teile VI, X - XIII HOAI 1996 (Umweltverträglichkeitsstudie, Thermische Bauphysik, Schallschutz und Raumakustik, Bodenmechanik, Erd- und Grundbau sowie Vermessungstechnische Leistungen) in den verbindlichen Teil gab.
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Kampf für gerechte HOAI geht weiter
Wir fordern weiterhin nachdrücklich die Planungsleistungen Umweltverträglichkeitsstudie, Thermische Bauphysik, Schallschutz und Raumakustik, Bodenmechanik, Erd- und Grundbau und Vermessungstechnische Leistungen wieder in den verbindlichen Teil der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zurückzuführen.
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Steuerschuldnerschaft eines Leistungsempfängers nach § 13b Abs. 2 Satz 2 UStG, der selbst Bauleistungen erbringt
Das BMF-Schreiben vom 11. März 2010 stellt Abs. 6 und 7 des BMF-Schreibens vom 16.10.2009 zum Anwendungsbereich der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b Abs. 2 UStG) bei Bauleistungen klar, insbesondere die Auslegung des Begriffs des Leistungsempfängers, der selbst Bauleistungen erbringt.
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VgV kommt voran
Der Entwurf der Vergabeordnung wurde am 10. bzw. 11. März in den zuständigen Ausschüssen des Bundesrats beraten. Das Plenum wird sich laut Tagesordnung am 26. März mit dem Entwurf beschäftigen.

Weitere Novellierung der HOAI
Aktuelle Informationen des AHO und der Bundesingenieurkammer zum geplanten zeitlichen Ablauf der weiteren Novellierung der HOAI und zur Aufgabenverteilung

In dem Gespräch mit dem AHO am 24. Februar 2010 hat Herr Dr. Kratzenberg (BMVBS) bestätigt, dass mit dem für die HOAI federführenden BMWi eine Aufgabenteilung vereinbart werden konnte. Danach wird das BMVBS die Leistungsbilder überarbeiten, und zwar unter Beteiligung von fachlich kompetenten Vertreterinnen und Vertretern der Auftraggeber- und der Auftragnehmerseite. Darauf aufbauend wird dann das BMWi die Honorarstruktur gutachterlich untersuchen lassen. Gemäß der Koalitionsvereinbarung soll die weitere Novellierung der HOAI in der laufenden Legislaturperiode abgeschlossen werden.
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Gesetzliche Neuregelungen zum 1. März 2010
2009 wurde das Umweltrecht bundesweit vereinheitlicht und vereinfacht, ohne das hohe Niveau im Umwelt- und Naturschutz zu senken. Die Möglichkeit dazu ergab sich aus der Föderalismusreform vom September 2006. Erstmals konnte der Bund das Naturschutz- und Wasserrecht in eigener Regie umfassend regeln. Zuvor gab es hier nur eine Rahmenkompetenz des Bundes, die ergänzende Regelungen der Länder erforderte. Vier Umweltgesetze treten nunmehr in Kraft, desweiteren das Gesetz zur Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen.
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Reform des Umweltrechts wird wirksam: Neue Gesetze treten heute in Kraft
Bundesnaturschutzgesetz und Wasserhaushaltsgesetz schaffen einheitliche Rechtsgrundlage

Heute treten das neue Bundesnaturschutzgesetz und das Wasserhaushaltsgesetz in Kraft. Damit gelten bundeseinheitliche Rechtsgrundlagen, die das Naturschutz- und Wasserrecht in Deutschland auf einem hohen Niveau harmonisieren. Das bisherige Rahmenrecht wird abgeschafft. Auf Basis der neuen Verfassungslage werden diese Gesetze verbindliche Handlungsgrundlage für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Arbeit der Vollzugsbehörden in den Ländern sein. Bei der Neuordnung des Naturschutz- und des Wasserrechts hat der Bund vielfach auf bewährtes Landesrecht zurückgegriffen. Das neue Rechtsbereinigungsgesetz Umwelt sieht zudem erstmals bundeseinheitliche Regelungen zur Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten wasserwirtschaftlichen und forstlichen Vorhaben vor.
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867. Sitzung des Bundesrates
Am Freitag, dem 5. März 2010, 09.30 Uhr findet die 867. Sitzung des Bundesrates statt. TOP ist unter anderem eine Entschließung des Bundesrates Kinderlärm: kein Grund zur Klage - gesetzliche Klarstellungen zum Umgang mit Geräuschemissionen von Kinder- und Jugendeinrichtungen.

Private Hauseigentümer für Klimapolitik mit Augenmaß: Haus & Grund fordert wirksame Anreize statt Zwang
Vernünftige Anreize für klima- und umweltgerechte Modernisierungen von Wohnungen forderte Rolf Kornemann, Präsident von Haus & Grund Deutschland, auf einer Veranstaltung der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund heute (20. Januar 2010) in Berlin. Der Staat solle auf den Zwang zu Investitionen in den Klimaschutz verzichten und stattdessen im Steuer- und Mietrecht wirksame Anreize für Immobilieneigentümer setzen. Kornemann zufolge lasse die finanzielle Lage vieler privater Eigentümer kostspielige Modernisierungen nicht zu. Ein gesetzlicher Zwang zur klima- und umweltgerechten Modernisierung verstieße gegen die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes.
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Online seit 2009

3. Deutscher Baugerichtstag am 7. und 8. Mai 2010 in Hamm
Bild
Am 7. und 8. Mai 2010 findet der 3. Deutsche Baugerichtstag in Hamm/Westfalen statt. Die Themen der meisten Arbeitskreise stehen ganz im Zeichen der politischen Initiativen, wie sie im Koalitionsvertrag Ausdruck gefunden haben. Die Regierungsparteien haben eine grundlegende Überprüfung des privaten Bau- und Vergaberechts vereinbart. Angekündigt ist eine schnellstmögliche weitere Modernisierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) auf der Grundlage des Bundesratsbeschlusses. Daneben ist eine Reformierung und Straffung des Vergaberechts geplant, wozu auch ein wirksamer Rechtsschutz bei Unterschwellenaufträgen gehört. Ein weiteres Vorhaben ist die Prüfung, ob und inwieweit ein eigenständiges Bauvertragsrecht zur Lösung der bestehenden Probleme im Bereich des Bau- und Werkvertragsrechts geeignet ist.
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Wachstumsbeschleunigungsgesetz: Keine spezifischen Erleichterungen für die Immobilienwirtschaft
"Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz ist kein großer steuerpolitischer Wurf. Stattdessen wurde nur an kleinen Stellschrauben gedreht und ein neues Bürokratiemonster geschaffen", monierte Walter Rasch, Präsident des BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, anlässlich der heutigen Verabschiedung des Gesetzentwurfes durch den Bundesrat. Er begrüßte aber die dauerhafte Anhebung der Freigrenze bei der Zinsschranke als wichtige Entlastung für mittelständische Immobilienunternehmen. Auch die gewerbesteuerliche Hinzurechnung bewertete der BFW-Präsident positiv.
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Hessische Landesregierung bringt Klimaschutz voran
Hessischer Landtag verabschiedet Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Nachbar- und Baurechts

"Ich freue mich, dass mit der heutigen Verabschiedung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Nachbarrechtsgesetzes und der Hessischen Bauordnung der Klimaschutz in Hessen entscheidend vorangebracht wird", erklärte der hessische Staatsminister der Justiz, für Integration und Europa - Jörg-Uwe Hahn.
Das Gesetz gibt Haus- und Gebäudeeigentümern grundsätzlich die Möglichkeit, auch dort nachträgliche Wärmedämmmaßnahmen durchzuführen, wo dies bislang rechtlich nicht möglich war, weil dies insbesondere bei Fällen der Grenzbebauung mit der Beeinträchtigung des Nachbargrundstücks einherging.
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BFW begrüßt Wachstumsbeschleunigungsgesetz
"Der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen begrüßt den Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums. Insbesondere die dauerhafte Anhebung der Freigrenze bei der Zinsschranke wird auch bei Wohnungs- und Immobilienunternehmen zu Entlastungen und möglichen Neuinvestitionen führen", sagte Ira von Cölln, Steuerexpertin und designierte Bundesgeschäftsführerin des BFW heute in Berlin anlässlich der öffentlichen Anhörung im Bundestagsfinanzausschuss. Gleichzeitig mahnte sie weitere Nachbesserungen bei der Erbschaftsteuerreform an: "Es ist nicht zu verstehen, warum Gewerbeimmobilien nicht genauso wie die Vermietung von Wohnungen unter die Regelung der Betriebsbegünstigung fallen sollten. Wir halten dies für verfassungsrechtlich bedenklich und fordern ein Einlenken des Gesetzgebers."
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Ramsauer will weitere Modernisierung der HOAI!
"Eine gute HOAI ist eine gute Zukunftsinvestition für unser Land" betonte der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Dr. Peter Ramsauer anlässlich der traditionellen AHO-Herbsttagung am 24.11.2009 im Ludwig Erhard Haus Berlin und stellte weiterhin heraus, dass die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) für den Bereich des Planens und Bauens von ganz zentraler Bedeutung ist. Auch der Arbeit des AHO kommt in dieser Hinsicht eine außerordentlich große Bedeutung zu. Der Minister kündigte an, dass er seinen Beitrag nach Kräften für eine gute Zusammenarbeit leisten wird, wenn es darum geht, die HOAI zukünftig weiterhin positiv auszugestalten.
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Einigung über Gebäudeeffizienz-Richtlinie legt Grundstein für europaweite Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden
Die EU-Mitgliedstaaten haben am 19.11.2009 den von der schwedischen Ratspräsidentschaft vermittelten Kompromiss mit dem Europäischen Parlament und der Kommission zur Neufassung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden einhellig begrüßt. Damit ist der Weg frei, die Verhandlungen beim Energieministerrat am 7.12.2009 von Seiten des Rates politisch abzuschließen.


Baden-Württemberg: Wärmegesetz ab 2010 auch für Sanierungen
Ab dem kommenden Jahr greift in Baden-Württemberg die zweite Stufe des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes des Landes (EWärmeG). Nachdem in Baden-Württemberg für Neubauten schon vor Inkrafttreten des entsprechenden Bundesgesetzes ein Anteil regenerativer Energien vorgeschrieben wurde, müssen nun auch bei Sanierungen mindestens zehn Prozent des jährlichen Wärmebedarfs aus regenerativen Quellen stammen.
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Günes Licht für Energiesparauflagen für Neubauten
Die EU-Kommission hat die politische Einigung auf neue Energiestandards für Neubauten begrüßt. EU-Energiekommissar Andris Piebalgs sagte: "Mit diesen Entscheidungen sendet die EU ein starkes Signal an die bevorstehenden Klimaverhandlungen in Kopenhagen". Der Energieverbrauch von Neubauten soll im Privatsektor vom 31. Dezember 2020 an mittels Techniken wie Wärmedämmung, Solaranlagen oder Sparlampen auf ein äußerst niedriges Niveau gesenkt werden («Nahe- Null-Energiegebäude»). Rat und Europäisches Parlament müssen noch offiziell zustimmen.
(Quelle: Europäische Kommission)

Brüssel verschärft Regeln zu Energieausweisen
Mieterbund begrüßt Veröffentlichungsgebot

Nach Informationen des Deutschen Mieterbundes (DMB) aus Brüssel haben sich EU-Kommission, -Parlament und -Rat auf den Inhalt einer EU-Richtlinie zum Gebäudeenergieverbrauch verständigt. Ein wesentlicher Inhalt, der auch für Deutschland unmittelbar Auswirkungen haben wird, sind die Regelungen zur Verschärfung des Energieausweises. Die EU-Richtlinie wird danach vorschreiben, dass der Energiekennwert in Wohnungsanzeigen künftig veröffentlicht werden muss. Wie bisher auch schon, muss Kauf- oder Mietinteressenten der Energieausweis zur Einsichtnahme vorgelegt werden. Neu wiederum ist, dass bei Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrages Käufer bzw. Mieter den Energieausweis der Immobilie ausgehändigt erhalten müssen.
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BWIHK zur Novellierung der Landesbauordnung
"Ein Umbau des Landesbaurechts ist eingeleitet. Es ist zwar noch nicht der Inbegriff eines modernen Baurechts, aber mit der Einführung eines vereinfachten Genehmigungsverfahrens wird das Fundament für schnellere und unbürokratischere Verfahren gelegt", kommentiert Bernd Bechtold, Präsident des Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertages (BWIHK) die am 4. November 2009 vom Landtag beschlossene neue Landesbauordnung.
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GdW: Koalitionsvertrag enthält überwiegend gute Perspektiven für die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft
"Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und FDP enthält eine Reihe positiver Aspekte für die Wohnungs-und Immobilienunternehmen", erklärte Lutz Freitag, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, in einer ersten Reaktion auf den Koalitionsvertrag. Im Bereich des Klimaschutzes wurden wesentliche Forderungen der Immobilienwirtschaft berücksichtigt. Die Wirkungen des geltenden Energie- und Klimaprogramms (IKEP) werden überprüft. Wir begrüßen zudem, dass mietrechtliche Hürden für die energetischen Modernisierungsmaßnahmen abgebaut und die Möglichkeiten für "Contracting" erweitert werden sollen", so Freitag. Zudem sei die dauerhafte Anhebung der Freigrenze bei der Zinsschranke auf drei Millionen Euro zu begrüßen. Auch die politische Ausrichtung der Bereiche Städtebauförderung, Stadtumbau Ost und West sowie die geplante stärker ressortübergreifende Ausrichtung des Programms Soziale Stadt sei sehr positiv. Kritik übte Freitag an der fehlenden Förderung des Neubaus in Ballungsgebieten, in denen schon heute Wohnraummangel herrscht.
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