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Zuschlagshöhe bei Nachträgen?
KG, 18.07.2025 - 21 U 176/24
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Fehlende Brandschutzdokumentation ist ein (Bau-)Mangel!
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„Vergleichbar“ heißt weder „identisch“ noch „gleich“!
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Beauftragung eines Anwalts für 150 - 300 Euro?
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Erstmaliges Bestreiten in der Berufungsinstanz kann zuzulassen sein!
BGH, 03.07.2025 - V ZR 181/24
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Vorbehalt der Rechnungskürzung ist kein Kündigungsgrund!
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Nachrichten zum Öffentlichen Bau- & Umweltrecht

Zeige Nachrichten 441 bis 460 aus dem Bereich Gesetzgebung von insgesamt 508 - (2917 in Alle Sachgebiete)



Online seit 2007

Neue Bayerische Bauordnung tritt zum 1.1.2008 in Kraft
Schmid: "Bauherren können sich schon jetzt über zahlreiche Änderungen informieren"

"Die neue Bayerische Bauordnung bringt zahlreiche wichtige Änderungen. So erfasst die Genehmigungsfreistellung künftig auch kleine und mittlere handwerkliche und gewerbliche Bauvorhaben. Die Prüfprogramme der Baugenehmigungsverfahren werden nochmals gestrafft. Die Gemeinden können ein vereinfachtes Abstandsflächenrecht einführen. Neu geordnet wird auch das Stellplatzrecht. Über diese und andere wichtige Neuerungen informiert der Sonderdruck "Die neue Bayerische Bauordnung 2008", teilte Innenstaatssekretär Georg Schmid am 11. September 2007 in München mit.
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Enev veröffentlicht
Heute wurde die Energieeinsparverordnung (EnEV) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Sie tritt zum 01.10.2007 in Kraft.

Energieeinsparverordnung vom Bundeskabinett verabschiedet
Das Bundeskabinett hat am 27.06.2007 die Energieeinsparverordnung verabschiedet. Im Kern wird mit der Verordnung der Energieausweis für Bestandsgebäude bei Vermietung und Verkauf verpflichtend eingeführt. Der Gebäudeenergieausweis zeigt die energetische Qualität von Gebäuden auf. In Verbindung mit den Modernisierungsempfehlungen gibt er zudem Hinweise für kostengünstige Verbesserungen der energetischen Gebäudeeigenschaften.
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Tiefensee: Gebäudeenergieausweis wird Erfolgsmodell am Immobilienmarkt
Bundesregierung ebnet den Weg zur Einführung von Energieausweisen für Gebäude
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Sachverständige uneins über Novelle zum Bundesnaturschutzgesetz
Uneinigkeit herrschte zwischen den fünf Sachverständigen zu den angestrebten Erneuerungen beim Bundesnaturschutzgesetz im Umweltausschuss. Bei der Anhörung zur Überarbeitung des Naturschutzgesetzes am Montagnachmittag gingen die Meinungen weit auseinander. In einem Urteil von Anfang letzten Jahres hatte der Europäische Gerichtshof die Bundesregierung zu Nachbesserungen aufgefordert. Deutschland habe gegen die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) der EU verstoßen.
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Energieausweis: BSI begrüßt längere Übergangsfrist
Die Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) begrüßt den Beschluss des Bundesrates vom 08.06.2007, die verpflichtende Einführung eines Energieausweises für Gebäude um ein halbes Jahr auf den 1. Juli 2008 zu verschieben. Vermieter, Haus- und Wohnungseigentümer hätten dadurch den nötigen Spielraum, sich auf den Ausweis einzustellen und Engpässe bei der Ausstellung des Ausweises zu vermeiden. Die BSI appelliert an die Bundesregierung, die Energieeinsparverordnung und die noch fehlenden Bekanntmachungen jetzt nach dem Beschluss des Bundesrates zügig in Kraft zu setzen.


Energiepass für Gebäude beschlossen
In seiner Sitzung am 08.06.2007 hat der Bundesrat der Energieeinsparverordnung nach Maßgabe von Änderungen zugestimmt und eine begleitende Entschließung gefasst. Damit kann auch für bestehende Gebäude der Energiepass eingeführt werden, durch den Mieter und Käufer von Immobilien künftig schon im Voraus erkennen können, welche Energiekosten auf sie zukommen werden. Daneben verpflichtet die Verordnung zum Aushang von Energieausweisen in bestimmten öffentlichen Gebäuden und schreibt eine Inspektionspflicht für Klimaanlagen in Gebäuden vor.
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Vorschau zur 834. Plenarsitzung des Bundesrates
Am Freitag, den 08.06.2007, kommt der Bundesrat zu seiner 834. Plenarsitzung zusammen. Auf der Tagesordnung steht unter anderem die Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung - EnEV).
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BNatSchG: Bundesregierung setzt Urteil des Europäischen Gerichtshofs um
Die Bundesregierung will das Bundesnaturschutzgesetz ändern, um dadurch Vorgaben aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Januar vorigen Jahres umzusetzen. Wie es in dem Gesetzentwurf (16/5100) heißt, habe der Gerichtshof entschieden, dass die Bundesrepublik gegen Verpflichtungen aus der EU-Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) verstoßen habe. Die Regierung betont, sie beschränke sich bei den Änderungen darauf, das Urteil "eins zu eins" umzusetzen.
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Gebäudeenergieausweis: Zu wenig für einen Vorreiter der Energiespar- und Klimapolitik
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat scharfe Kritik an dem gestern vom Bundeskabinett beschlossenen Gebäudeenergieausweis geübt. "Die hehren Worte über den Klimaschutz werden unglaubwürdig, wenn es die Bundesregierung nicht einmal schafft, Mietern und Immobilienkäufern volle Transparenz über die Energiekosten zu geben", sagte vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller. "Der Gebäudeenergieausweis kann nur funktionieren, wenn er simpel und eindeutig ist. Was wir jetzt bekommen, ist hingegen kompliziert und bürokratisch."


Neuer Energieausweis: Mieterbund sieht Verbesserungsbedarf
„Der Energieausweis für Gebäude kommt. Damit wird endlich Transparenz über den energetischen Zustand von Gebäuden geschaffen. Aber es wird offensichtlich nur einen ‚Energieausweis light’ geben“, erklärte Dr. Franz-Georg Rips, Direktor des Deutschen Mieterbundes, unmittelbar nach Bekanntwerden des Beschlusses des Bundeskabinetts.


Bundeskabinett macht Weg für Energieausweise frei - BSI unterstützt Wahlfreiheit, fordert aber zwölfmonatige Übergangsfrist
Der gestrige Kabinettsbeschluss zur Energieeinsparverordnung (EnEV) wird von der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) als Beitrag zu mehr Effizienz im Energiebereich begrüßt. Eine praxisgerechte Lösung im Rahmen der Einführung eines Energieausweises für den Gebäudebestand sei vor allem die weitgehende Wahlfreiheit zwischen dem bedarfs- und verbrauchsorientierten Gebäudeenergieausweis.


Energiepass für Gebäude
Energieeffiziente Häuser schonen den Geldbeutel und das Klima. Der neue Energiepass zeigt Eigentümern, Käufern und Mietern auf einen Blick, wie hoch die Heiz- und Warmwasserkosten sind, die ein Gebäude erwarten lässt. Eingeführt wird der neue Energieausweis für Gebäude schrittweise ab 2008.
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Bundesregierung beschließt die Einführung von Energieausweisen
Die Bundesregierung hat gestern die gemeinsam von Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee und Bundeswirtschaftsminister Michael Glos vorgelegte neue Energieeinsparverordnung (EnEV) beschlossen und einen Bericht zur Förderung der energetischen Gebäudesanierung beraten. Mit der EnEV wird die Einführung von Energieausweisen für den Gebäudebestand geregelt. Ab Anfang 2008 wird der Ausweis schrittweise eingeführt. Mieter und Käufer erhalten damit einen klaren Überblick über die zu erwartenden Heiz- und Warmwasserkosten. Mit der EnEV wird die EG-Verordnung über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in nationales Recht umgesetzt.
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BW: „Wärmegesetz“ geplant
Spätestens 2008 soll in Baden-Württemberg ein "Wärmegesetz" in Kraft treten. Die geplante Gesetzesinitiative der CDU-Landtagsfraktion soll vorsehen, dass künftig bei allen Neubauten ein Teil des Energiebedarfs für Heizung und Warmwasser aus regenerativen Energien gedeckt wird. Als erster Schritt ist von einer Verpflichtung von 20 % auf erneuerbare Energien die Rede.
(Quelle: LFW Baden Württemberg e.V.)

Gesetzliche und andere Neuregelungen zum 1. April
Am 1. April treten wieder eine Reihe von Neuregelungen in Kraft. Die Wichtigste ist wohl die Gesundheitsreform. Außerdem kann die Nachrüstung von Diesel-PKW mit Rußfiltern steuerlich geltend gemacht werden.
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Vorschau zur 832. Plenarsitzung des Bundesrates
Am Freitag, 30. März 2007, kommt der Bundesrat zu seiner 832. Plenarsitzung zusammen. Auf der Tagesordnung stehen u. a. die Einführung von REITs und die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes.
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Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
Die Bundesregierung hat dem Bundesrat ihren Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes vom 16.02.2007 (BR-Drs. 123/07) zur Stellungnahme bis zum 30.03.2007 vorgelegt. Der Entwurf dient der 1:1 Umsetzung der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie des Rates der EU, die der EuGH mit Urteil vom 10. Januar 2006 angemahnt hatte.

Gesetzliche Neuregelungen zum 1. Februar
Die abfallrechtliche Überwachung wird einfacher, das Deponierecht an europäische Vorgaben angeglichen.
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BauGB-Novelle 2006
Am 01.01.2007 ist die BauGB-Novelle 2006 in Kraft getreten. Nur 2 ½ Jahre nach dem EAG-Bau soll das Bau- und Planungsrecht vereinfacht und beschleunigt werden. Kern der Neuregelung ist die Einführung eines „beschleunigten Verfahrens“ für so genannte „Bebauungspläne der Innenentwicklung“.
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