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Bauvoranfragen stellen will gelernt sein!
OVG Sachsen, Urteil vom 26.06.2025
Die einer Bauvoranfrage zu Grunde liegende Fragestellung darf nicht auf eine bloße Rechtsauskunft gerichtet sein, sondern muss einen konkreten Vorhabenbezug aufweisen. Will der Bauherr bestimmte Aspekte ausklammern, die aber für die Beantwortung relevant sind,...
Zugehörige Dokumente:

Keine Duldung durch bloße Untätigkeit der Baubehörde!
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.06.2025
Eine Duldung ist erst dann anzunehmen, wenn die zuständige Baubehörde in Kenntnis der formellen und gegebenenfalls materiellen Illegalität eines Vorhabens zu erkennen gibt, dass sie sich mit dessen Existenz abzufinden gedenkt. Angesichts des Ausnahmecharakters...

Bestand gehört zur Eigenart der näherer Umgebung!
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 09.09.2025
1. Auf dem Baugrundstück zulässigerweise errichtete und genutzte bauliche Anlagen sind bei der Bestimmung der Eigenart der näheren Umgebung gemäß § 34 BauGB auch dann zu berücksichtigen, wenn sie in ein zur Genehmigung gestelltes Vorhaben integriert und weiter...

Großflächiger Einzelhandel nur innerhalb städtebaulich integrierter Lagen!
OVG Niedersachsen, Urteil vom 01.09.2025
1. Von der Vorschrift des Plansatzes Nr. 2.3 Abs. 05 Satz 3 LROP 2017, nach der großflächiger nahversorgungsrelevanter Einzelhandel abweichend von den Vorgaben des raumordnungsrechtlichen Integrationsgebots ausnahmsweise auch in städtebaulich nicht integrierter...

Wie man ein bebautes Gebiet (nicht) überplant ...
VGH Bayern, Urteil vom 23.07.2025
1. Der Zweck eines Bebauungsplans kann darin bestehen, einen vorhandenen - und gegebenenfalls in großen Umfang nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans entsprechenden - Baubestand zu verändern.2. Von einer Verhinderungsplanung ist erst auszugehen, wenn der Bebauungsplan...


Repowering-Vorhaben außerhalb festgesetzter Konzentrationsflächen?
OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 02.09.2025
Berührt werden die Grundzüge der Planung nach § 245e Abs. 3 Satz 1 BauGB erst, wenn bei einem Repowering außerhalb der Konzentrationsflächen die vollständige oder teilweise Funktionslosigkeit der Planung droht.*)