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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: XI ZR 78/08

4 Treffer für den Bereich Bauträgerrecht.

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2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2017, 2336; IMRRS 2017, 0950
Mit Beitrag
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Keine "Kontogebühr" bei Gewährung eines Bauspardarlehens

BGH, Urteil vom 09.05.2017 - XI ZR 308/15

Die in den von einer Bausparkasse für eine Vielzahl von Vertragsverhältnissen vorformulierten Darlehensverträgen enthaltene Bestimmung

"Kontogebühr: derzeit je Konto 9,48 EUR jährlich (gemäß ABB)"

sowie die in den von der Bausparkasse regelmäßig verwendeten und in die Darlehensverträge einbezogenen Allgemeinen Bausparbedingungen (ABB) enthaltene Bestimmung

"Für ein Konto in der Darlehensphase beträgt die Kontogebühr 9,48 Euro."

sind im Verkehr mit Verbrauchern gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam.*)

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IBRRS 2015, 2028; IMRRS 2015, 0805
ImmobilienImmobilien
Entgelte für Schmutzwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung sind zu trennen!

OLG Celle, Urteil vom 02.06.2015 - 13 U 62/14

1. Eine Vertragsklausel, nach der ein Abwasserverband die Entgelte für die privatrechtlich organisierte Abwasserbeseitigung ändern kann, ist auch dann wirksam, wenn diese Klausel den Bestimmtheitsanforderungen einer Kostenelementeklausel oder Spannungsklausel nicht genügt, sofern zugunsten des Abwasserverbandes ein Anschluss- und Benutzungszwang besteht.*)

2. Sehen die Entgelte keine Trennung zwischen dem Entgelt für die Schmutzwasser- und demjenigen für die Niederschlagswasserbeseitigung vor, sind sie regelmäßig unbillig.*)

3. Zur Billigkeit der Bestimmung von Entgelten für die Abwasserbeseitigung.*)

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1 Abschnitt im "Schmidt-Futterer, Mietrecht" gefunden

IV. Auslegung von AGB ( Rn. 219-220)


1 Abschnitt im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden

A. Allgemeines (VOB/B § 9 Abs. 2 Rn. 1-6)