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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: X ZR 7/92
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Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Beitrag gefunden |
IBR 1994, 181 | BGH - Wann ist eine Werkleistung stillschweigend abgenommen? |
7 Volltexturteile gefunden |
OLG Stuttgart, Urteil vom 25.03.2024 - 10 U 13/23
1. Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bauträgers, wonach die Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch drei aus der Mitte der Erwerber zu wählende Vertreter erfolgt, verstößt gegen das AGB-rechtliche Transparenzgebot und ist unwirksam.
2. Aufgrund der Unwirksamkeit der Abnahmeklausel wirken die Abnahmeerklärungen allenfalls für die drei Erwerber, die die Abnahme erklärt haben. Im Hinblick auf die übrigen Erwerber liegt keine wirksame Abnahmeerklärung vor.
3. Es ist dem Verwender einer unwirksamen Abnahmeklausel verwehrt, sich darauf zu berufen, dass mangels Abnahme noch keine Mängelansprüche bestehen.
4. Der Grundsatz, dass es einem Bauträger als Verwender einer unwirksamen Abnahmeklausel verwehrt ist, sich gegenüber Mängelrechten der Erwerber darauf zu berufen, dass sich der Vertrag bezüglich des Gemeinschaftseigentums noch im Erfüllungsstadium befindet, gilt nicht grenzenlos. Er kann dann nicht durchgreifen, wenn er zu schlichtweg unerträglichen Ergebnissen führen würde und die Erwerber dadurch nicht unbillig benachteiligt würden.
5. Es entspricht nicht mehr Treu und Glauben, wenn ein faktisch unverjährbares Recht geschaffen wird, das den Grundsätzen des BGB, wonach schuldrechtliche Ansprüche immer verjährbar sind, widerspricht.
6. Die Haftung eines Bauträgers für Mängel endet spätestens 15 Jahre nach der Fälligkeit seiner Leistung.
7. ...
VolltextOLG Koblenz, Beschluss vom 19.02.2010 - 2 U 704/09
1. Eine konkludente Abnahme kann nicht angenommen werden, wenn der Besteller der Werkleistung das Werk nicht als vertragsgemäß geltend lässt und ausdrücklich die Abnahme verweigert. (in Anknüpfung an BGHZ 132, 96; BGH-NJW-RR 1996, 883). Die Fälligkeit des Anspruchs tritt aber auch ohne Abnahme des Werkes ein, wenn diese zu Unrecht verweigert worden ist (in Anknüpfung an BGH-NJW-RR 1996, 883 = NJW 1996, 1280).
2. Der Lauf der Verjährung kann bei verweigerter Abnahme, aber Vorliegen eines abnahmefähigen Werkes in Gang gesetzt werden, wenn eine Biogasanlage seit mehreren Jahren betriebsbereit und gewinnbringend genutzt wird. Dem Besteller der Werkleistung ist in diesem Falle zwar der Einwand der fehlenden Fälligkeit aufgrund der verweigerten Abnahme abgeschnitten, er kann sich aber gleichwohl auf die Einrede der Verjährung berufen, insbesondere dann, wenn der Unternehmer seine Leistungen zum Zeitpunkt des Vorliegens des abnahmefähiges in Rechnung gestellt und das Mahnverfahren schleppend weiter betrieben hat.
VolltextBGH, Urteil vom 25.06.2002 - X ZR 78/00
1. Die Befugnis des Bestellers zur Ersatzvornahme gemäß § 633 Abs. 3 BGB a.F. ist nicht auf den Zeitpunkt nach Abnahme des Werks beschränkt. Vor der Abnahme muß der Besteller lediglich dartun, daß ein Mangel besteht oder das Werk unvollständig ist. Zur Geltendmachung des Anspruchs müssen die Voraussetzungen der §§ 635, 634 BGB a.F. nicht vorliegen.
2. Für die Geltendmachung eines trotz Mängelbeseitigung verbleibenden merkantilen oder technischen Minderwerts sind Fristsetzung und Ablehnungsandrohung nicht erforderlich.
VolltextBGH, Urteil vom 20.02.1997 - VII ZR 288/94
Vorbehalt der Vertragsstrafe bei Ersatzvornahme; Technische Anlagen als Bauwerke
a) Bei der Ersatzvornahme braucht ein Vorbehalt der Vertragsstrafe nach § 341 Abs. 3 BGB nicht erklärt zu werden.
b) Technische Anlagen wie die Hängebahn in einer Werkhalle können Bauwerke im Sinn von § 638 BGB sein. Auch kann ihr Einbau in eine Werkhalle eine Maßnahme der grundlegenden Erneuerung der Werkhalle und damit eines Bauwerkes sein. Die Steuerungsanlage einer solchen Hängebahn ist hinsichtlich der Verjährung dieser, und damit gegebenenfalls dem Bauwerk zuzurechnen.
VolltextBGH, Urteil vom 25.04.1996 - X ZR 59/94
Für eine Berufung auf § 641 Abs. 1 Satz 1 BGB ist dann kein Raum, wenn der Besteller das Werk endgültig als mangelhaft zurückweist, weil auch aus seiner Sicht eine Abnahme der Werkleistung nicht nur vorübergehend, sondern überhaupt nicht mehr in Betracht kommt.
VolltextBGH, Urteil vom 27.02.1996 - X ZR 3/94
1. a Eine Klage auf Abnahme eines Werks ist zulässig im Anschluß an BGH, Urt. v. 26.02.1981 - VII ZR 287/79, NJW 1981, 1448, 1449 zu 6 a; sie kann auch "isoliert" erhoben werden, ohne daß zugleich die Zahlung restlichen Werklohns verlangt wird.
b) Eine Abnahme nach § 640 BGB liegt mangels Billigung des Werks als "im wesentlichen vertragsgemäße Erfüllung" nicht vor, wenn der Besteller nach erfolglosem Ablauf einer Nachfrist mit Ablehnungsandrohung das mangelhafte Werk behalten will, eine Nachbesserung durch den Unternehmer jedoch untersagt und das Werk selbst oder durch Dritte nachbessert.
c) Auch ohne Abnahme des Werks kann der Besteller Schadensersatz wegen Nichterfüllung gemäß § 635 BGB jedenfalls dann verlangen, wenn die Voraussetzungen der §§ 634, 635 BGB im übrigen vorliegen und der Besteller die Abnahme ohne Verstoß gegen § 242 BGB verweigert (im Anschluß an BGH, Urt. v. 13.12.1973 - VII ZR 89/71, WM 1974, 311 zu II).
2. Eine gesonderte Kostenentscheidung hinsichtlich der Kosten eines selbständigen Beweisverfahrens ist im Prozeß über die Abnahme der Werkleistung nicht veranlaßt; über die Erstattungsfähigkeit der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens ist im Kostenfestsetzungsverfahren gemäß § 104 ZPO des Hauptsacheprozesses zu entscheiden.
VolltextBGH, Urteil vom 16.11.1993 - X ZR 7/92
1. Die Zahlung auf eine streitig gebliebene Klageforderung nach Verkündung eines für vorläufig vollstreckbar erklärten zusprechenden Urteils führt bei Fehlen klarstellender Begleitumstände im Zweifel nicht zu einem Wegfall der Beschwer und Erledigung der Hauptsache und ist auch nicht als Rechtsmittelverzicht zu werten.
2. Allein in der Ankündigung und in der Durchführung einer Ersatzvornahme ist noch keine Abnahme des Werkes zu sehen.
Volltext3 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden |
§ 631 BGB Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (von Rintelen) |
F. Vertragspflichten des Bestellers |
I. Vergütungspflicht |
§ 637 BGB Selbstvornahme (Krause-Allenstein) |
B. Voraussetzungen des Anspruchs auf Aufwendungsersatz |
III. Angemessene Frist für die Nacherfüllung |
§ 640 BGB Abnahme (Pause/ Vogel) |
A. Gesetzliches Werkvertragsrecht |
VII. Abnahmeformen |
1 Abschnitt im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden |