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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 76/03


Bester Treffer:
IBRRS 2004, 0721
BauvertragBauvertrag
Einbau einer Solaranlage: Kauf-oder Werkrecht?

BGH, Urteil vom 03.03.2004 - VIII ZR 76/03

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13 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente  Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen
 
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Kostenloses ProbeaboOK
1 Beitrag gefunden
IBR 2004, 306 BGH - Lieferung und Montage von Solar-Anlagen: Kauf- oder Werkvertrag?

1 Aufsatz gefunden
Die kaufmännische Rügepflicht am Bau
(Christian Meier)
Dokument öffnen IBR 2012, 1000

2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2016, 0261; IMRRS 2016, 0153
Mit Beitrag
KaufrechtKaufrecht
Schäden durch Montage einer Solaranlage: Nur zwei Jahre Gewährleistung!

OLG Saarbrücken, Urteil vom 11.11.2015 - 1 U 51/15

Verursacht nur die Montage einer Solaranlage Schäden, greift nicht die fünfjährige Verjährungsfrist des § 438 Abs. 1 Nr. 2 lit. b BGB ein.*)




IBRRS 2004, 0721
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Einbau einer Solaranlage: Kauf-oder Werkrecht?

BGH, Urteil vom 03.03.2004 - VIII ZR 76/03

Verpflichtet sich ein Unternehmer, einen Gegenstand (hier: Solaranlage) zu liefern und zu montieren, so kommt es für die rechtliche Einordnung des Vertragsverhältnisses als Kaufvertrag (mit Montageverpflichtung) oder als Werkvertrag darauf an, auf welcher der beiden Leistungen bei der gebotenen Gesamtbetrachtung der Schwerpunkt liegt. Dabei ist vor allem auf die Art des zu liefernden Gegenstandes, das Wertverhältnis von Lieferung und Montage sowie auf die Besonderheiten des geschuldeten Ergebnisses abzustellen.*)

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2 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 634a BGB Verjährung der Mängelansprüche (Jurgeleit)
B. Dreiteilung nach § 634a Abs. 1 BGB
I. Fünfjährige Verjährung der Ansprüche wegen Mängeln am Bauwerk und an Planungs- und Überwachungsleistungen für ein Bauwerk

§ 650 BGB Anwendung des Kaufrechts (Bruinier)
B. Der Anwendungsbereich des § 650 BGB
II. „Lieferung“


2 Abschnitte im "Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts" gefunden

2. Lieferung mit Montageverpflichtung ( Rn. 113-116)