Gesamtsuche
[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 27/10
BGH, Beschluss vom 25.01.2011 - VIII ZR 27/10
VolltextIBRRS 2011, 0783; IMRRS 2011, 0577
BGH, Urteil vom 08.12.2010 - VIII ZR 27/10
VolltextEs gibt für Ihre Suchanfrage 13 Treffer in Alle Sachgebiete.
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||
---|---|---|---|---|---|
|
|
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
3 Volltexturteile gefunden |
BGH, Urteil vom 04.06.2013 - XI ZR 505/11
1. Eine Bürgschaft erlischt nach § 776 BGB durch Aufgabe einer weiteren für dieselbe Hauptforderung bestehenden Sicherheit. Anders als ein Leistungsverweigerungsrecht entfällt diese Rechtsfolge des § 776 BGB nicht dadurch, dass der Gläubiger die zunächst aufgegebene Sicherheit später zurückerwirbt oder neu begründet.*)
2. Ein Verzicht des Bürgen, mit dem das Erlöschen der Bürgschaft rückgängig gemacht werden soll, unterliegt als Neubegründung dieses Schuldverhältnisses der Form des § 766 BGB.*)
VolltextBGH, Beschluss vom 25.01.2011 - VIII ZR 27/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Urteil vom 08.12.2010 - VIII ZR 27/10
Der Zugang einer den formellen Anforderungen nicht genügenden Betriebskostenabrechnung setzt die Einwendungsfrist des § 556 Abs. 3 Satz 5 BGB nicht in Gang. Dies hat zur Folge, dass der Einwendungsausschluss des § 556 Abs. 3 Satz 6 BGB hinsichtlich der Kostenpositionen nicht greift, bei denen es an einer in formeller Hinsicht ordnungsgemäßen Abrechnung fehlt.*)
Volltext5 Abschnitte im "Schmidt-Futterer, Mietrecht" gefunden |