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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 238/11


Bester Treffer:
IBRRS 2012, 2186; IMRRS 2012, 1614
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Evangelische Kirche darf Wohnungen für Büros der Diakonie kündigen!

BGH, Urteil vom 09.05.2012 - VIII ZR 238/11

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2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2012, 3948; IMRRS 2012, 2831
ImmobilienImmobilien
Preisänderungsklausel unwirksam: Wann verjährt Rückzahlungsanspruch

BGH, Urteil vom 26.09.2012 - VIII ZR 279/11

Zum Beginn der Verjährung für Rückzahlungsansprüche aufgrund unwirksamer Preisänderungsklauseln in einem Stromlieferungsvertrag mit Sonderkunden.*)

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IBRRS 2012, 2186; IMRRS 2012, 1614
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Evangelische Kirche darf Wohnungen für Büros der Diakonie kündigen!

BGH, Urteil vom 09.05.2012 - VIII ZR 238/11

1. Der generalklauselartige Kündigungstatbestand in § 573 Abs. 1 Satz 1 BGB ist gleichgewichtig mit den in § 573 Abs. 2 BGB genannten Kündigungsgründen (im Anschluss an BVerfG, NJW 1992, 105, 106 zu § 564a BGB aF; BGH, Urteile vom 23. Mai 2007 - VIII ZR 122/06, NJW-RR 2007, 1460 Rn. 13 und VIII ZR 113/06, WuM 2007, 459 Rn. 13).*)

2. § 573 Abs. 1 Satz 1 BGB verwehrt es dem Vermieter nicht, auch Umstände aus dem Interessenbereich dritter Personen insoweit zu berücksichtigen, als sich aus ihnen aufgrund eines familiären, wirtschaftlichen oder rechtlichen Zusammenhangs auch ein eigenes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses ergibt.*)

3. Auch bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts kann ein dem Kündigungsgrund des § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB "artverwandtes" Interesse vorhanden sein.*)

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