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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 145/09


Bester Treffer:
IBRRS 2010, 2258; IMRRS 2010, 1642
BauvertragBauvertrag
Zivilrecht - Nebeneinander von Schadensersatz und Rücktritt?

BGH, Urteil vom 14.04.2010 - VIII ZR 145/09

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6 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
IBR 2010, 1277 BGH - BGH: Nebeneinander von Schadensersatz und Rücktritt?

2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2018, 1850; IMRRS 2018, 0671
Mit Beitrag
KaufrechtKaufrecht
Minderung bleibt Minderung!

BGH, Urteil vom 09.05.2018 - VIII ZR 26/17

1. Die mangelbedingte Minderung des Kaufpreises ist vom Gesetzgeber als Gestaltungsrecht ausgeformt worden. Mit dem Zugang einer wirksam ausgeübten Minderung des Kaufpreises wird diese Erklärung bindend; der Käufer ist damit daran gehindert, hiervon wieder Abstand zu nehmen und stattdessen wegen desselben Mangels auf großen Schadensersatz überzugehen und unter diesem Gesichtspunkt Rückgängigmachung des Kaufvertrags zu verlangen.*)

2. Nach der Konzeption des kaufrechtlichen Gewährleistungsrechts ist ein Käufer ferner daran gehindert, unter Festhalten an der von ihm nicht mehr zu beseitigenden Gestaltungswirkung der Minderung zusätzlich (nebeneinander) großen Schadensersatz geltend zu machen und auf diesem Wege im Ergebnis nicht nur eine Herabsetzung des Kaufpreises zu erreichen, sondern den - gegebenenfalls um Gegenforderungen reduzierten - Kaufpreis insgesamt zurückzufordern. Denn der Käufer hat mit der wirksamen Ausübung der Minderung zugleich das ihm vom Gesetzgeber eingeräumte Wahlrecht zwischen Festhalten am und Lösen vom Kaufvertrag "verbraucht".*)

3. Aus der Vorschrift des § 325 BGB lässt sich nicht - auch nicht im Wege einer analogen Anwendung - eine Berechtigung des Käufers ableiten, von einer wirksam erklärten Minderung zu einem Anspruch auf großen Schadensersatz und damit auf Rückabwicklung des Kaufvertrags zu wechseln.*)

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IBRRS 2010, 2258; IMRRS 2010, 1642
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Zivilrecht - Nebeneinander von Schadensersatz und Rücktritt?

BGH, Urteil vom 14.04.2010 - VIII ZR 145/09

1. Ein auf einen Mangel eines Kraftfahrzeugs gestützter Rücktritt des Käufers vom Kaufvertrag schließt dessen Recht nicht aus, daneben unter den Voraussetzungen des Schadensersatzes statt der Leistung Ersatz des mangelbedingten Nutzungsausfallschadens zu verlangen (Bestätigung von BGHZ 174, 290).*)

2. Der Käufer kann allerdings im Hinblick auf die ihn treffende Schadensminderungspflicht gehalten sein, binnen angemessener Frist ein Ersatzfahrzeug zu beschaffen oder einen längeren Nutzungsausfall durch die Anschaffung eines Interimsfahrzeugs zu überbrücken.*)

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1 Abschnitt im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 636 BGB Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz (Krause-Allenstein)
A. Rücktritt

1 Abschnitt im "Nicklisch/Weick/Jansen/Seibel, VOB/B-Kommentar" gefunden

I. Verhältnis zur Beendigung des Bauvertrags durch Kündigung und Rücktritt (VOB/B § 8 Rn. 2-4)