Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

Gesamtsuche
[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Gesamtsuche

[Suchtipps]

Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VII ZR 200/04


Bester Treffer:
IBRRS 2005, 2350; IMRRS 2005, 1183
BauträgerBauträger
Baubeschreibung: Freier Änderungsvorbehalt ist unwirksam

BGH, Urteil vom 23.06.2005 - VII ZR 200/04

Dokument öffnen Volltext
41 Treffer für den Bereich Bauträgerrecht.

Es gibt für Ihre Suchanfrage 39 Treffer in Alle Sachgebiete.
 Einzeldokumente  Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen
 
Im Grundabo enthalten  Zusätzlich buchbar 

Kostenloses ProbeaboOK
1 Beitrag gefunden
IBR 2005, 491 BGH - Bauträgervertrag: Freier Änderungsvorbehalt ist unwirksam!

1 Aufsatz gefunden
Der Bauträgervertrag – und zuletzt haftet der Notar
(Joachim Germer)
Dokument öffnen IBR 2017, 1040

6 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2019, 1903; IMRRS 2019, 0710
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Mängelbeseitigung unverhältnismäßig: Vergütung wird ohne Abnahme fällig!

KG, Urteil vom 11.06.2019 - 21 U 116/18

1. Das Leistungssoll für die Bauverpflichtung eines Bauträgers kann auch durch vertragsbegleitende Umstände bestimmt werden, etwa durch Texte und Visualisierungen in einem Prospekt, mit dem die Wohneinheit auf Veranlassung des Bauträgers beworben wird.*)

2. Auch wenn die Leistung eines Werkunternehmers an einem wesentlichen Mangel leidet, ist sein Vergütungsanspruch ohne Abnahme fällig, wenn die Beseitigung des Mangels unverhältnismäßig wäre.*)

3. Deshalb ist auch die von einem Bauträger mit einem wesentlichen Mangel errichtete Wohneinheit bezugsfertig, wenn die Beseitigung des Mangels unverhältnismäßig ist.*)

4. Ob der Rücktritt eines Bauträgers vom Bauträgervertrag wegen Unerheblichkeit der Pflichtverletzung unwirksam ist, richtet sich nach einer Gesamtabwägung.*)

5. Selbst ein Zahlungsrückstand des Erwerbers i.H.v. mehr als 10% des Kaufpreises kann in diesem Sinne unerheblich sein, wenn die Leistung des Bauträgers an einem wesentlichen Mangel leidet und sein Vergütungsanspruch - etwa die Bezugsfertigkeitsrate - nur deshalb fällig ist, weil die Mängelbeseitigung unverhältnismäßig wäre.*)




IBRRS 2018, 0215; IMRRS 2018, 0063
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Abweichung von Computergrafik ist kein optischer Mangel!

OLG Köln, Urteil vom 23.11.2016 - 11 U 173/15

1. Handelt es sich bei den bildlichen Darstellungen des Bauvorhabens in einem Exposé vornehmlich um Computergrafiken, kann der Erwerber nicht darauf vertrauen, dass das Objekt in der Realität exakt so ausgeführt wird, wie in den Computergrafiken visualisiert.

2. Eine Beschreibung von Eigenschaften eines Grundstücks oder Gebäudes vor Vertragsschluss durch den Verkäufer, die in der notariellen Urkunde keinen Niederschlag findet, führt in aller Regel nicht zu einer Beschaffenheitsvereinbarung nach § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB.




IBRRS 2014, 1598; IMRRS 2014, 0827
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Wohngebäude 35 cm zu hoch gegründet: Mangel unwesentlich!

OLG Koblenz, Urteil vom 14.12.2012 - 8 U 185/12

1. Ein Wohngebäude ist mangelhaft, wenn der Erwerber aufgrund des Exposés eine ebenerdige Erschließung des Hauseingangs erwarten darf und eine Veränderung der Höhenlage dazu führt, dass anstelle von zwei nunmehr vier Stufen zur Erschließung des Eingangs erforderlich sind.

2. Die nicht ebenerdige Erschließung eines Hauses beeinträchtigt die Tauglichkeit nur unerheblich. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Parteien keine barrierefreie bzw. rollstuhlregerechte Nutzung des Gebäudes vereinbart haben.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2010, 1384; IMRRS 2010, 0948
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Bau und Verkauf von Seniorenwohnungen: Ermittlung des Leistungssolls

OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.12.2009 - 23 U 11/08

Beschreibt ein Bauträger die von ihm erstellte Wohnungseigentumsanlage in der Werbung als "Seniorenresidenz" und bewirbt er die von ihm vertriebenen Eigentumswohnungen mit Prädikaten wie "behinderten- und rollstuhlgerecht", so ist die Übereinkunft des Bauträgers und des Erwerbers dahin auszulegen, dass die Wohnungen und das Objekt "Seniorenresidenz" den Qualitätsrichtlinien der DIN 18025 entsprechen sollen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2008, 2255
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Unwirksame AGB-Klauseln in Bauverträgen

OLG Celle, Urteil vom 03.07.2008 - 13 U 68/08

Die Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Werkunternehmers

a) „Der Bauherr ist verpflichtet, spätestens acht Wochen vor dem vorgesehenen Baubeginn dem Unternehmen eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft eines in Deutschland zugelassenen Kreditinstituts in Höhe der nach dem vorliegenden Vertrag geschuldeten Gesamtvergütung (unter Berücksichtigung von aus Sonderwünschen resultierenden Mehr oder Minderkosten) zur Absicherung aller sich aus dem vorliegenden Vertrag ergebenden Zahlungsverpflichtungen des Bauherrn vorzulegen“

sowie

b) „Kündigt der Bauherr den Vertrag, ohne dass das Unternehmen dies zu vertreten hat, stehen dem Unternehmen die in § 649 BGB geregelten Ansprüche zu. Statt der sich aus § 649 BGB ergebenden Ansprüche kann das Unternehmen als Ersatz für seine Aufwendungen und den entgangenen Gewinn einen Pauschalbetrag in Höhe von 15 % des Gesamtpreises gem. § 1 Abs. 2 geltend machen. Dieser pauschalierte Anspruch steht dem Unternehmer nicht zu, wenn der Bauherr nachweist, dass der nach § 649 BGB dem Unternehmer zustehende Betrag wesentlich niedriger als die Pauschale ist“

sind nach § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 2 BGB (Klausel a) bzw. § 309 Nr. 5 b BGB (Klausel b) entsprechend unwirksam.*)




IBRRS 2005, 2350; IMRRS 2005, 1183
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Baubeschreibung: Freier Änderungsvorbehalt ist unwirksam

BGH, Urteil vom 23.06.2005 - VII ZR 200/04

Die Klausel in einem Bauträgervertrag:

"Grundlage der Bauausführung ist diese Baubeschreibung. Änderungen der Bauausführung, der Material- bzw. Baustoffauswahl, soweit sie gleichwertig sind, bleiben vorbehalten."

ist unwirksam.*)

Dokument öffnen Volltext



2 Materialien gefunden

Gutachten/Empfehlungen

Verbraucherfeindliche Klauseln in Bauverträgen
Verbraucherfeindliche Klauseln in Bauverträgen (Auswahl) - Bauherren-Schutzbund e.V.
(vom 22.02.2007)
Dokument öffnen Text
Verbraucherfeindliche Klauseln in Bauverträgen
Verbraucherfeindliche Klauseln in Bauverträgen (Auswahl) - Bauherren-Schutzbund e.V.
(vom 01.02.2006)
Dokument öffnen Text

6 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 631 BGB Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (von Rintelen)
G. Im Nachgang: Grundsätze der Vertragsauslegung
III. Maßstab für Konkretisierungen

§ 633 BGB Sach- und Rechtsmangel (Jurgeleit)
B. Sachmangel
II. Vereinbarte Beschaffenheit
3. Die Beschaffenheitsvereinbarung zur Funktion des Werkes
c) Rechtliche Systematik
bb) Die konflikthaltige Beschaffenheitsvereinbarung: Ausführung versus Funktion

§ 635 BGB Nacherfüllung (Krause-Allenstein)
A. Nacherfüllungsanspruch
III. Wahlrecht des Unternehmers

§ 650b Änderung des Vertrages; Anordnungsrecht des Bestellers (von Rintelen)
H. Wirksamkeit der vertraglichen Leistungsbestimmungsrechte

§ 650p BGB Vertragstypische Pflichten aus Architekten- und Ingenieurverträgen (Zahn)
C. § 650p Abs. 1
IV. Planungs- und Überwachungsziele /Leistungen
3. Beschaffenheiten des Planungsobjekts als Planungs- und Überwachungsziel
b) Abänderung der Beschaffenheitsvereinbarung

§ 650u BGB Bauträgervertrag; anwendbare Vorschriften (Pause/ Vogel)
D. Anwendung des Werkvertragsrechts
II. Sach- und Rechtsmängelhaftung, §§ 633 ff. BGB




1 Abschnitt im "Nicklisch/Weick/Jansen/Seibel, VOB/B-Kommentar" gefunden

3. Isolierte AGB-Kontrolle für bis zum 31. 12. 2017 geschlossene Verträge (VOB/B § 1 Rn. 169-170)