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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VII ZR 144/09
BGH, Urteil vom 22.07.2010 - VII ZR 144/09
25 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
2 Beiträge gefunden |
IBR 2010, 573 | BGH - Gemeindliche Architektenwettbewerbe: Koppelungsverbot nicht mehr anwendbar! |
IBR 2010, 572 | BGH - BGH: Doch kein vollständiger Abschied vom Koppelungsverbot! |
4 Volltexturteile gefunden |
BVerfG, Beschluss vom 16.06.2011 - 1 BvR 2394/10
Das in Art. 10 § 3 MRVG geregelte Verbot, Grundstückskaufverträge mit Ingenieur- oder Architektenverträgen zu koppeln, ist nicht verfassungswidrig.
VolltextBGH, Urteil vom 22.07.2010 - VII ZR 144/09
Das Koppelungsverbot ist mit dem Grundgesetz vereinbar.*)
BGH, Urteil vom 25.09.2008 - VII ZR 174/07
Tritt ein Bauwilliger an einen Architekten mit der Bitte heran, ein passendes Grundstück für ein bestimmtes Projekt zu vermitteln, und stellt er ihm gleichzeitig in Aussicht, ihn im Erfolgsfall mit den Architektenleistungen zu beauftragen, ist der in der Folge abgeschlossene Architektenvertrag nicht nach Art. 10 § 3 MRVG unwirksam. Ein Verstoß gegen das Koppelungsverbot liegt auch dann nicht vor, wenn der Architekt zu einem späteren Zeitpunkt die Vermittlung des Grundstücks davon abhängig macht, dass ihm der zuvor in Aussicht gestellte Architektenauftrag erteilt wird (Aufgabe von BGH, Urteil vom 10. April 1975 - VII ZR 254/73, BGHZ 64, 173).*)
VolltextOLG Düsseldorf, Urteil vom 21.08.2007 - 21 U 239/06
1. Art. 10 § 3 MRVG verstößt nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz nach Art. 3 Abs. 1 GG. Soweit die Regelung zu einer Ungleichbehandlung von freiberuflichen Architekten und Bauunternehmen führt, liegt aufgrund der unterschiedlichen Berufsbilder schon kein vergleichbarer Sachverhalt vor. Aber auch die Ungleichbehandlung von freiberuflichen Architekten, die sich über ihr eigentliches Berufsbild hinaus als Generalunternehmer, Generalübernehmer oder Bauträger betätigen und Unternehmen, die diese Leistungen anbieten, ist nicht willkürlich, sondern zur Sicherung des freien Wettbewerbs unter Architekten und Ingenieuren zum Schutze von Bauwilligen sowie von Mietern sachlich gerechtfertigt.*)
2. Der Veräußerer, der den Erwerber an einen bestimmten Architekten binden will, wird nicht dadurch in seinem Eigentumsrecht nach Art. 14 Abs. 1 GG beschränkt, dass eine Architektenbindung unwirksam ist. Das Koppelungsverbot bewirkt keine Beschränkung der Veräußerungsbefugnis, sondern vereitelt allenfalls die mit der Bindung bezweckte zusätzliche Gewinnmöglichkeit.*)
3. Art. 10 § 3 MRVG stellt eine Beraufsausübungsregelung i.S.v. Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG dar. Die daraus folgenden Beschränkungen dienen wettbewerblichen und wohnungsbaupolitischen Zielen zum Schutz der einzelnen Architekten und der Verbraucher und sind im Interesse des Gemeinwohls erforderlich.*)
Volltext4 Nachrichten gefunden |
(17.08.2010) Heute wurden zwei wichtige Entscheidungen des BGH vom 22.07.2010 veröffentlicht. Zum einen klärte der BGH, dass das Kopplungsverbot des Art. 10 § 3 MRVG mit dem Grundgesetz vereinbar ist (Az. VII ZR 144/09). Zum anderen änderte der BGH seine Rechtsprechung zur Berechnung eines Schadensersatzanspruches wegen eines Baumangels dahin, dass die Umsatzsteuer auf voraussichtliche Mängelbeseitigungsaufwendungen als Schadensersatz nicht verlangt werden kann, solange der Mangel nicht tatsächlich beseitigt worden ist (Az. VII ZR 176/09).
Beide Urteile sind bereits in unsere Datenbank eingestellt.
IBR 2010, 572 IBR 2010, 573 IBR 2010, 554 BGH, 22.07.2010 - VII ZR 176/09
(23.07.2010) Der u. a. für das private Bau- und Architektenrecht zuständige VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass Art. 10 § 3 MRVG*, der die Koppelung von Grundstückskaufverträgen mit Ingenieur- und Architektenverträgen für unwirksam erklärt, mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
mehr… BGH, 22.07.2010 - VII ZR 144/09
(16.07.2010) Im Juli stehen mehrere Entscheidungen des BGH im Bau- und Architektenrecht an:
mehr…
(07.05.2010) In den nächsten Monaten stehen insgesamt 13 Entscheidungen des VIII. Zivisenats des BGH im Wohnraummietrecht und 4 Entscheidungen des VII. Zivilsenats zum Architekten- und Bauvertragsrecht an.
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1 Abschnitt im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden |
§ 650p BGB Vertragstypische Pflichten aus Architekten- und Ingenieurverträgen (Zahn) |
A. Grundlagen zum Architekten- und Ingenieurvertrag |
II. Abschluss und Wirksamkeit des Architektenvertrages |
9. Verstöße gegen gesetzliche Verbote |
2 Abschnitte im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden |