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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VII ZR 140/07
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IBRRS 2008, 1470
Architekten und Ingenieure
Haftung am Bau trotz Ohne-Rechnung-Abrede
BGH, Urteil vom 24.04.2008 - VII ZR 140/07
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IBR 2008, 397 | BGH - Ingenieurhaftung trotz Abrede "Ohne Rechnung"! |
1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2008, 1470
Mit Beitrag
Architekten und Ingenieure
Haftung am Bau trotz Ohne-Rechnung-Abrede
BGH, Urteil vom 24.04.2008 - VII ZR 140/07
1. Ob ein Werkvertrag aufgrund einer Ohne-Rechnung-Abrede insgesamt nichtig ist, richtet sich nach § 139 BGB (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 21. Dezember 2000 - VII ZR 192/98, BauR 2001, 630 = NZBau 2001, 195 = ZfBR 2001, 175 = IBR 2001, 120).*)
2. Hat ein Ingenieur seine Vermessungsleistungen mangelhaft erbracht und hat sich dieser Mangel im Bauwerk bereits verkörpert, handelt er regelmäßig treuwidrig, wenn er sich zur Abwehr von Schadensersatzansprüchen des Bestellers darauf beruft, die Gesetzwidrigkeit der Ohne-Rechnung-Abrede führe zur Gesamtnichtigkeit des Werkvertrags.*)
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ARGE Baurecht: Schwarzarbeit lohnt sich nicht
(16.12.2008) „Brauchen Sie eine Rechnung?“ Mitunter sehen sich Haus- und Wohnungseigentümer mit dieser Frage konfrontiert. Mancher Handwerker suggeriert, es lohne sich nicht, für eine kleine Reparatur, wie den Tausch einer Mischbatterie oder das Streichen eines Zimmers, gleich eine Rechnung zu schreiben. Kunde und Handwerker könnten doch direkt und in bar abrechnen, der eine spare dadurch Einkommen-, der andere Mehrwertsteuer. Die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV) warnt vor diesen Geschäften. Dabei handelt es sich um so genannte „Ohne-Rechnung-Abreden“ – also um „Schwarzarbeit“.
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(16.12.2008) „Brauchen Sie eine Rechnung?“ Mitunter sehen sich Haus- und Wohnungseigentümer mit dieser Frage konfrontiert. Mancher Handwerker suggeriert, es lohne sich nicht, für eine kleine Reparatur, wie den Tausch einer Mischbatterie oder das Streichen eines Zimmers, gleich eine Rechnung zu schreiben. Kunde und Handwerker könnten doch direkt und in bar abrechnen, der eine spare dadurch Einkommen-, der andere Mehrwertsteuer. Die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV) warnt vor diesen Geschäften. Dabei handelt es sich um so genannte „Ohne-Rechnung-Abreden“ – also um „Schwarzarbeit“.
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Gewährleistungsansprüche am Bau auch ohne Rechnung
Bundesgerichtshof (BGH) entschied kundenfreundlich
(05.11.2008) Bevor der Winter kommt, wollen Hausbesitzer noch schnell notwendige Reparaturarbeiten durchführen lassen.
„Viele gehen dabei ein gewisses Risiko ein, indem sie den Handwerker ohne Rechnung beschäftigen, weil es billiger sei“, sagt Marion Schmidt von der Verbraucherzentrale Sachsen. Aber die so genannte „Ohne-Rechnung-Abrede“ kann teuer werden, wenn es schließlich um Gewährleistungsansprüche geht.
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Bundesgerichtshof (BGH) entschied kundenfreundlich
(05.11.2008) Bevor der Winter kommt, wollen Hausbesitzer noch schnell notwendige Reparaturarbeiten durchführen lassen.
„Viele gehen dabei ein gewisses Risiko ein, indem sie den Handwerker ohne Rechnung beschäftigen, weil es billiger sei“, sagt Marion Schmidt von der Verbraucherzentrale Sachsen. Aber die so genannte „Ohne-Rechnung-Abrede“ kann teuer werden, wenn es schließlich um Gewährleistungsansprüche geht.
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BGH: Gewährleistung am Bau trotz Ohne-Rechnung-Abrede
(25.04.2008) Der für das Werkvertragsrecht zuständige VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte in zwei Fällen zu entscheiden, welche Folgen sich bei mangelhafter Werkleistung für Ansprüche des Auftraggebers ergeben, wenn der Auftragnehmer seine Leistungen aufgrund eines Werkvertrags mit einer sog. Ohne-Rechnung-Abrede erbracht hat.
mehr… IBR 2008, 397 IBR 2008, 431 BGH, 24.04.2008 - VII ZR 140/07
(25.04.2008) Der für das Werkvertragsrecht zuständige VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte in zwei Fällen zu entscheiden, welche Folgen sich bei mangelhafter Werkleistung für Ansprüche des Auftraggebers ergeben, wenn der Auftragnehmer seine Leistungen aufgrund eines Werkvertrags mit einer sog. Ohne-Rechnung-Abrede erbracht hat.
mehr… IBR 2008, 397 IBR 2008, 431 BGH, 24.04.2008 - VII ZR 140/07
2 Blog-Einträge gefunden |
Mängelansprüche trotz Ohne-Rechnung-Abrede: Nach welcher Anspruchsgrundlage?
Von Dr. Friedhelm Weyer
Von Dr. Friedhelm Weyer
Nach wie vor sorgen die BGH-Urteile VII ZR 42/07 und VII ZR 140/07 vom 24.04.2008 für Bewegung im (bau-)rechtlichen Blätterwald. So äußert sich jüngst in BauR 2008, 1963 ff Orlowski gemäß dem Untertitel seines Aufsatzes: "Zu den Rechtsfolgen einer 'Ohne-Rechnung-Abrede'".
Orlowski (a.a.O., 1965/1966) problematisiert die Anspruchsgrundlage der Mängelansprüche, welche dem Besteller/Auftraggeber nach den beiden BGH-Entscheidungen trotz Gesamtnichtigkeit des Bauvertrags zustehen, wenn der Unternehmer/Auftragnehmer seine Bauleistung mangelhaft erbracht hat (VII ZR 42/07) oder sich die mangelhafte Vermessungsleistung eines Ingenieurs im Bauwerk bereits verkörpert hat (VII ZR 140/07). Er meint - wie zu zeigen sein wird - etwas voreilig, die direkte Anwendung der §§ 633 ff BGB scheide mangels wirksamen Werkvertrags aus.
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Blog-Eintrag ( 1 Leseranmerkung)Orlowski (a.a.O., 1965/1966) problematisiert die Anspruchsgrundlage der Mängelansprüche, welche dem Besteller/Auftraggeber nach den beiden BGH-Entscheidungen trotz Gesamtnichtigkeit des Bauvertrags zustehen, wenn der Unternehmer/Auftragnehmer seine Bauleistung mangelhaft erbracht hat (VII ZR 42/07) oder sich die mangelhafte Vermessungsleistung eines Ingenieurs im Bauwerk bereits verkörpert hat (VII ZR 140/07). Er meint - wie zu zeigen sein wird - etwas voreilig, die direkte Anwendung der §§ 633 ff BGB scheide mangels wirksamen Werkvertrags aus.
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Der BGH als Förderer der Schwarzarbeit?
Von Dr. Friedhelm Weyer
Von Dr. Friedhelm Weyer
In zwei Urteilen vom 24.04.2008 - VII ZR 42/07 und VII ZR 140/07 - hat der BGH sich mit der Frage beschäftigt, welchen Einfluss eine Ohne-Rechnung-Abrede auf Mängelrechte des Auftraggebers hat. Nach dem zweiten Leitsatz der Entscheidung VII ZR 42/07 handelt der Auftragnehmer, der seine Bauleistungen mangelhaft erbracht hat, regelmäßig treuwidrig, wenn er sich zur Abwehr von Mängelansprüchen des Auftraggebers darauf beruft, die Gesetzwidrigkeit der Ohne-Rechnung-Abrede führe zur Gesamtnichtigkeit des Bauvertrags. Und nach der Entscheidung VII ZR 140/07 gilt Entsprechendes für einen Ingenieur, der einen Neubau falsch eingemessen hatte und nach dessen Errichtung auf Schadenersatz in Anspruch genommen wurde. Diese Urteile haben eine Diskussion ausgelöst, ob sie entgegen der gesetzlichen Intention Schwarzarbeit fördern.
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Blog-Eintrag ( 2 Leseranmerkungen)[mehr ...]
1 Leseranmerkung gefunden |
Abgrenzung zu BGH? Leseranmerkung von B. Wolff zu
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2 Abschnitte im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden |