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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: V ZR 56/12


Bester Treffer:
IBRRS 2013, 1222; IMRRS 2013, 0736
ImmobilienImmobilien
Nachbarrecht - Pflicht zum Mitbeheizen der benachbarten Doppelhaushälfte?

BGH, Urteil vom 08.02.2013 - V ZR 56/12

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9 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente
 

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2 Beiträge gefunden
IMR 2019, 35 BGH - Wasserversorgungspflicht für Nachbargrundstück?
IMR 2013, 344 BGH - Muss gemeinsame Heizung eines Doppelhauses erhalten bleiben?

7 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2022, 2346; IMRRS 2022, 0984
Mit Beitrag
NachbarrechtNachbarrecht
Grundstückvermessung auch in der Wohnung des Nachbarn?

BGH, Urteil vom 20.05.2022 - V ZR 199/21

1. Die in § 919 Abs. 1 BGB geregelte Mitwirkungspflicht des Nachbarn bei der Abmarkung setzt voraus, dass der Grenzverlauf festgestellt ist.*)

2. Aus dem nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis kann sich ein Anspruch des Grundstückseigentümers auf Duldung einer für die Grenzfeststellung erforderlichen Vermessung in der Wohnung des Nachbarn ergeben; der Umstand, dass Wohnungen für die amtliche Vermessung nach den Bestimmungen des einschlägigen Landesvermessungsgesetzes nur mit Einwilligung des Wohnungsinhabers betreten werden dürfen, schließt dies nicht aus.*)

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IBRRS 2022, 1870; IMRRS 2022, 0760
Mit Beitrag
NachbarrechtNachbarrecht
Wer auf Beseitigung klagt, kann keinen Schadensersatz verlangen!

OLG Saarbrücken, Urteil vom 20.05.2022 - 5 U 97/21

1. Ein durch Abgrabungen des Nachbarn zur Errichtung einer Grenzwand geschädigter Grundstückseigentümer, der als Schadensersatz zunächst die Wiederherstellung in Natur begehrt hatte, kann sein Interesse an der Wiederherstellung in Form von Geldersatz nur nach erfolgloser Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung geltend machen.*)

2. Sein diesbezügliches Anliegen erweist sich aber als treuwidrig, solange er daneben zugleich, auch im Rahmen eines anderen Klageverfahrens, weiterhin auf Beseitigung der Mauer anträgt.*)




IBRRS 2021, 1353; IMRRS 2021, 0513
NachbarrechtNachbarrecht
Nachbarrechtliche Ansprüche in Bezug auf Bepflanzung im Grenzbereich

OLG Karlsruhe, Urteil vom 15.06.2020 - 12 U 113/19

1. Unter einer Hecke im Sinne des § 12 BWNRG versteht man eine Gruppe gleichartig wachsender Gehölze, die in langer und schmaler Erstreckung in einer Linie aneinander gereiht sind. Wesentlich ist dabei die Geschlossenheit der Pflanzenkörper unter sich, der Verbund zu einer wandartigen Formation. Dabei genügt es, wenn der Dichtschluss erst im Laufe der Zeit aufgrund der artgemäßen Ausdehnung der Pflanzen erreicht wird. Maßgeblich für den Begriff der Hecke ist das äußere Erscheinungsbild - insbesondere die Geschlossenheit - der Anpflanzung und die vor diesem Hintergrund bestehende Einwirkung auf das Nachbargrundstück, insbesondere etwa durch Lichtentzug.

2. Eine Hecke muss aus Gehölzen bestehen. Gehölze sind Bäume oder Sträucher. Eine Sichtschutzplane aus Stoff oder ähnlichem Material fällt nicht darunter. Sie ist eine von der dahinter liegenden Bepflanzung zu trennende Einfriedung nichtpflanzlicher Art, deren Beseitigung auch nicht auf der Grundlage des § 12 NRG geltend gemacht werden kann.

3. Nach Art. 10 Abs. 1 badAGBGB kann der Eigentümer eines Grundstücks verlangen, dass hochstämmige Bäume 1,80 m, andere Bäume und Sträucher 45 cm von der Grenze eines Grundstücks entfernt gehalten werden. Welche Bäume als hochstämmig im Sinne dieser Vorschrift zu betrachten sind, soll sich nach der Natur der betreffenden Bäume richten und nicht nach Ortsgebrauch. Als hochstämmig gelten „alle Bäume, die einen hohen Stamm haben“. Angesichts der artgemäß zu erreichenden Höhe sind Eiben als „hochstämmig“ einzuordnen.

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IBRRS 2019, 0731; IMRRS 2019, 0286
NachbarrechtNachbarrecht
Wer nicht "in einem Zug" in seine Einfahrt kommt, muss rangieren!

LG Köln, Urteil vom 26.09.2018 - 13 S 162/17

1. Eine abwehrfähige Eigentumsbeeinträchtigung liegt nur vor, wenn ein Fahrzeug derart auf der Privatstraße parkt, dass der Nachbar an der Zu- oder Abfahrt zu seinem Grundstück gehindert wird.

2. Allein die Tatsache, dass der Nachbar aufgrund des auf der Privatstraße geparkten Fahrzeugs nicht mehr "in einem Zug" in seine Einfahrt kommt, sondern im Wendehammer rangieren muss, genügt nicht für einen Unterlassungsanspruch.

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IBRRS 2018, 3633; IMRRS 2018, 1322
Mit Beitrag
NachbarrechtNachbarrecht
Wann besteht eine Rechtsgemeinschaft zwischen benachbarten Grundstücken?

BGH, Urteil vom 13.07.2018 - V ZR 308/17

1. Eine aus dem nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis folgende selbstständige Verpflichtung (hier: Versorgung des Nachbargrundstücks mit Wasser) ist mit Rücksicht auf die nachbarrechtlichen Sonderregelungen eine eng begrenzte Ausnahme und kann nur dann angenommen werden, wenn ein über die gesetzliche Regelung hinausgehender billiger Ausgleich der widerstreitenden Interessen zwingend geboten erscheint (Bestätigung der st. Rspr., vgl. Senat, Urteil vom 08.02.2013 - V ZR 56/12, NJW-RR 2013, 650).*)

2. Das Vorhandensein von Leitungen, die Grundstücksgrenzen überschreiten und der Versorgung verschiedener Grundstücke dienen, begründet für sich genommen keine zwischen den Grundstückseigentümern bestehende Rechtsgemeinschaft.*)

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IBRRS 2014, 1958; IMRRS 2014, 1049
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Grundstücksnutzung kann Jahrzehnte später untersagt werden!

BGH, Urteil vom 16.05.2014 - V ZR 181/13

Ein Eigentümer, der die Inanspruchnahme seines Grundstücks durch einen Nachbarn (hier: durch unterirdisch verlegte Leitungen) jahrzehntelang gestattet hat, verliert hierdurch nicht das Recht, die Gestattung zu widerrufen und anschließend seine Ansprüche aus § 1004 BGB geltend zu machen.*)

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IBRRS 2013, 1222; IMRRS 2013, 0736
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Nachbarrecht - Pflicht zum Mitbeheizen der benachbarten Doppelhaushälfte?

BGH, Urteil vom 08.02.2013 - V ZR 56/12

Der Grundstückseigentümer ist nach den Grundsätzen über das nachbarliche Gemeinschaftsverhältnis auch zu einem positiven Tun - hier: Mitbeheizen der benachbarten Doppelhaushälfte - nur verpflichtet, wenn dies für einen billigen Interessenausgleich zwingend geboten ist (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung, vgl. Senat, Urteil vom 29. Juni 2012 - V ZR 97/11, imr-online, NJW-RR 2012, 1160).*)

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