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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: V ZR 172/07
BGH, Urteil vom 04.07.2008 - V ZR 172/07
Volltext5 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | ||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Beitrag gefunden |
IMR 2009, 1017 | BGH - Notleitungsrecht? Zur Not § 917 BGB analog! |
4 Volltexturteile gefunden |
BGH, Urteil vom 13.05.2022 - V ZR 7/21
Die Darlegungs- und Beweislast für die einen Anspruch aus § 1004 Abs. 1 BGB ausschließende Einwilligung des Eigentümers in die Einwirkung auf sein Eigentum trägt der Anspruchsgegner.*)
VolltextBGH, Urteil vom 13.07.2018 - V ZR 308/17
1. Eine aus dem nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis folgende selbstständige Verpflichtung (hier: Versorgung des Nachbargrundstücks mit Wasser) ist mit Rücksicht auf die nachbarrechtlichen Sonderregelungen eine eng begrenzte Ausnahme und kann nur dann angenommen werden, wenn ein über die gesetzliche Regelung hinausgehender billiger Ausgleich der widerstreitenden Interessen zwingend geboten erscheint (Bestätigung der st. Rspr., vgl. Senat, Urteil vom 08.02.2013 - V ZR 56/12, NJW-RR 2013, 650).*)
2. Das Vorhandensein von Leitungen, die Grundstücksgrenzen überschreiten und der Versorgung verschiedener Grundstücke dienen, begründet für sich genommen keine zwischen den Grundstückseigentümern bestehende Rechtsgemeinschaft.*)
VolltextBGH, Urteil vom 26.01.2018 - V ZR 47/17
Das Notleitungsrecht kann auch dazu berechtigen, Leitungen durch ein Gebäude zu führen; eine Einschränkung ergibt sich nur aus dem Gebot, die für den Duldungspflichtigen geringstmögliche Belastung zu wählen (Aufgabe von Senat, Urteil vom 10.07.2011 - V ZR 233/10, GE 2011, 1365 Rz. 12).*)
BGH, Urteil vom 04.07.2008 - V ZR 172/07
Weder die Kompetenzvorschriften der Art. 70 bis 74 GG noch die Regelung in § 18a WHG noch das Recht des Landes Nordrhein-Westfalen stehen der entsprechenden Anwendung von § 917 BGB auf das Notleitungsrecht entgegen.*)
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