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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: IX ZR 306/12


Bester Treffer:
IBRRS 2013, 3176; IMRRS 2013, 1652
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Antrag auf Mindestgebühren = Verzicht auf weitere Gebühren

BGH, Urteil vom 04.07.2013 - IX ZR 306/12

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1 Treffer für den Bereich Bauträgerrecht.

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2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2016, 0468; IMRRS 2016, 0288
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Bestätigung schließt Schadensersatz nicht aus!

BGH, Urteil vom 04.12.2015 - V ZR 142/14

1. Die Bestätigung eines anfechtbaren Rechtsgeschäfts gemäß § 144 Abs. 1 BGB schließt als solche etwaige Schadensersatzansprüche des Anfechtungsberechtigten nicht aus.*)

2. Allerdings liegt in der Bestätigungserklärung in aller Regel ein konkludentes- von dem Anfechtungsgegner anzunehmendes - Angebot des Bestätigenden auf Abschluss eines Erlassvertrages bezogen auf solche Schadensersatzansprüche, die darauf zielen, ihn wegen des die Anfechtung begründenden Umstandes so zu stellen, wie er stünde, wenn der Vertrag nicht zu Stande gekommen wäre.*)

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IBRRS 2013, 3176; IMRRS 2013, 1652
Mit Beitrag
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Antrag auf Mindestgebühren = Verzicht auf weitere Gebühren

BGH, Urteil vom 04.07.2013 - IX ZR 306/12

Beantragt der Rechtsanwalt gegen seinen Mandanten, nachdem er diesem höhere Rahmengebühren in Rechnung gestellt hat, die Festsetzung der Mindestgebühren, verzichtet er damit auf die weitere Gebührenforderung.*)

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