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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: IV R 34/08
Bester Treffer:
IBRRS 2011, 2581; IMRRS 2011, 1878
Immobilien
Gewerblicher Grundstückshandel
BFH, Urteil vom 05.05.2011 - IV R 34/08
Volltext3 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | ||
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1 Beitrag gefunden |
IMR 2011, 527 | BFH - Gewerblicher Grundstückshandel: Fünf Häuser können ein einziges Objekt sein! |
2 Volltexturteile gefunden |
IBRRS 2015, 1882; IMRRS 2015, 0717
Steuerrecht
Eigentumswohnungen vor Teilung der Immobilie verkauft: Steuerliche Konsequenz?
BFH, Beschluss vom 23.02.2015 - X B 71/14
Veräußert der Steuerpflichtige nach Einholung der Abgeschlossenheitsbescheinigung fünf - wenn auch sachenrechtlich noch nicht getrennte - Eigentumswohnungen an fünf unterschiedliche Erwerber, sind fünf Veräußerungsvorgänge gegeben, die sich zwangsläufig auf fünf unterschiedliche Objekte beziehen müssen.
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IBRRS 2011, 2581; IMRRS 2011, 1878
Mit Beitrag
Immobilien
Gewerblicher Grundstückshandel
BFH, Urteil vom 05.05.2011 - IV R 34/08
Ein ungeteiltes Grundstück mit fünf freistehenden Mehrfamilienhäusern ist nur ein Objekt im Sinne der zur Abgrenzung der Vermögensverwaltung vom gewerblichen Grundstückshandel dienenden Drei-Objekt-Grenze.*)
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