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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: I ZR 227/02


Bester Treffer:
IBRRS 2005, 2637
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
IT-Recht - Stadtpläne im Internet urheberrechtlich geschützt!

BGH, Urteil vom 23.06.2005 - I ZR 227/02

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4 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
IBR 2005, 1214 BGH - Urheberrechtliche Schutzfähigkeit von Vorstufen eines Werks?

2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2013, 3463; IMRRS 2013, 1735
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Bürgschaft - Sichernde Grundschuld abgetreten: Bürge wird frei!

BGH, Urteil vom 04.06.2013 - XI ZR 505/11

1. Eine Bürgschaft erlischt nach § 776 BGB durch Aufgabe einer weiteren für dieselbe Hauptforderung bestehenden Sicherheit. Anders als ein Leistungsverweigerungsrecht entfällt diese Rechtsfolge des § 776 BGB nicht dadurch, dass der Gläubiger die zunächst aufgegebene Sicherheit später zurückerwirbt oder neu begründet.*)

2. Ein Verzicht des Bürgen, mit dem das Erlöschen der Bürgschaft rückgängig gemacht werden soll, unterliegt als Neubegründung dieses Schuldverhältnisses der Form des § 766 BGB.*)

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IBRRS 2005, 2637
Mit Beitrag
Urheber- und ImmaterialgüterrechtUrheber- und Immaterialgüterrecht
IT-Recht - Stadtpläne im Internet urheberrechtlich geschützt!

BGH, Urteil vom 23.06.2005 - I ZR 227/02

a) Die in einem digitalen Datenbestand verkörperte Vorstufe für einen Stadtplan kann ein urheberrechtlich schutzfähiges Werk im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 7 UrhG sein.*)

b) Kartographische Gestaltungen können selbst dann, wenn sie in der Gesamtkonzeption (insbesondere bei der Gestaltung des Kartenbildes) keine schöpferischen Züge aufweisen (wie z.B. bei der Erarbeitung eines einzelnen topographischen Kartenblatts nach einem vorbekannten Muster), urheberrechtlich schutzfähig sein. Auch bei einer Bindung an vorgegebene Zeichenschlüssel und Musterblätter kann dem Entwurfsbearbeiter oder Kartographen (etwa bei der Generalisierung und Verdrängung) ein für die Erreichung des Urheberrechtsschutzes genügend großer Spielraum für individuelle kartographische Leistungen bleiben. Die Anforderungen an die schöpferische Eigentümlichkeit sind insoweit bei kartographischen Gestaltungen gering.*)

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1 Abschnitt im "Fuchs/Berger/Seifert, Beck'scher HOAI- und Architektenrechtskommentar" gefunden

hh) Beweislast ( Rn. 526-533)