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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: I ZB 58/06


Bester Treffer:
IBRRS 2007, 2619; IMRRS 2007, 0932
ProzessualesProzessuales
Pflicht zu positivem Tun bei Verurteilung zur Duldung

BGH, Beschluss vom 25.01.2007 - I ZB 58/06

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2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2022, 2346; IMRRS 2022, 0984
Mit Beitrag
NachbarrechtNachbarrecht
Grundstückvermessung auch in der Wohnung des Nachbarn?

BGH, Urteil vom 20.05.2022 - V ZR 199/21

1. Die in § 919 Abs. 1 BGB geregelte Mitwirkungspflicht des Nachbarn bei der Abmarkung setzt voraus, dass der Grenzverlauf festgestellt ist.*)

2. Aus dem nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis kann sich ein Anspruch des Grundstückseigentümers auf Duldung einer für die Grenzfeststellung erforderlichen Vermessung in der Wohnung des Nachbarn ergeben; der Umstand, dass Wohnungen für die amtliche Vermessung nach den Bestimmungen des einschlägigen Landesvermessungsgesetzes nur mit Einwilligung des Wohnungsinhabers betreten werden dürfen, schließt dies nicht aus.*)

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IBRRS 2007, 2619; IMRRS 2007, 0932
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Pflicht zu positivem Tun bei Verurteilung zur Duldung

BGH, Beschluss vom 25.01.2007 - I ZB 58/06

1. Die Verurteilung zu einer Duldung kann die nach § 890 ZPO vollstreckbare Verpflichtung zu einem positiven Tun enthalten, auch wenn dies im Urteil nicht ausdrücklich ausgesprochen worden ist. Dies kann anzunehmen sein, wenn der Schuldner der Pflicht, etwas zu unterlassen, nur gerecht werden kann, indem er neben der Unterlassung auch die positiven Handlungen vornimmt, die notwendig sind, um den rechtmäßigen Zustand zu erreichen.*)

2. Der Lauf der in Art. 9 Abs. 1 EGStGB geregelten Verfolgungsverjährung hängt maßgeblich von der Pflichtensituation des Schuldners ab. Ist ein Schuldner aufgrund eines Urteils verpflichtet, tätig zu werden, kann die Verjährung nicht beginnen, solange diese Pflichtensituation fortbesteht und der Schuldner pflichtwidrig untätig bleibt.*)

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1 Abschnitt im "Elzer/Fritsch/Meier, Wohnungseigentumsrecht" gefunden

2. Unterlassungs- und Beseitigungs­kla?gen gegen andere Wohnungseigentümer ( Rn. 99-109)


2 Abschnitte im "Schmidt-Futterer, Mietrecht" gefunden

E. Prozessrecht (BGB § 539 Rn. 63-64)