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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 9 U 502/11


Bester Treffer:
IBRRS 2011, 2293
BauvertragBauvertrag
Verbot der Überkompensation beim Schadensersatz wegen Mängeln

OLG München, Urteil vom 09.06.2011 - 9 U 502/11


13 Treffer in folgenden Dokumenten:

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2 Beiträge gefunden
IBR 2011, 511 OLG München - Schadensersatz wegen Mängeln: Verbot der Überkompensation!
IBR 2011, 460 OLG München - Planungsfehler und unterlassener Hinweis: Teilung der Nachbesserungskosten 50:50!

1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2011, 2293
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verbot der Überkompensation beim Schadensersatz wegen Mängeln

OLG München, Urteil vom 09.06.2011 - 9 U 502/11

1. Der Vermögensschaden des Auftraggebers, der noch keine Mängelbeseitigung durchgeführt hat, bemisst sich zunächst nach den zur Nachbesserung erforderlichen Netto-Kosten ohne Berücksichtigung einer etwaigen, später zu zahlenden Umsatzsteuer.*)

2. Das der Schadensbemessung zu Grunde liegende Verbot der Überkompensation gilt als allgemeiner Rechtsgedanke des Schadensersatzrechts auch für den Rechtszustand vor dem Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes bzw. des Zweiten Gesetzes zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften.*)

3. Bei falscher Planungsvorgabe durch den Auftraggeber und unterlassenem Hinweis des Auftragnehmers nach § 4 Nr. 3 VOB/B sind die Nachbesserungskosten grundsätzlich zu teilen.*)

4. Sind beide Parteien in gleichem Maße fachkundig spricht dies dafür, den Verschuldensanteil jeweils mit 50% zu bemessen.*)





1 Abschnitt im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 650t BGB Gesamtschuldnerische Haftung mit dem bauausführenden Unternehmer (Zahn)
B. Die Gesamtschuld
II. Besonderheiten bei der Beteiligung von Architekten- und Ingenieuren
3. Mitverschuldensquote

3 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
§ 4 VOB/B Ausführung (Karczewski)
D. § 4 Abs. 3 VOB/B: Bedenkenhinweis des Auftragnehmers
IV. Rechtsfolgen
2. Fehlende oder unzureichende Erfüllung der Prüf- und Hinweisobliegenheit
b) Mitverschulden des Auftraggebers
H. § 4 Abs. 7 VOB/B: Mängelrechte vor Abnahme
III. Inhalt der Regelung
1. Mängelbeseitigungspflicht
e) Einschränkungen der Mängelbeseitigungspflicht

§ 13 VOB/B Mängelansprüche (Jurgeleit)
D. Mängelhaftung im Fall eines vom Auftraggeber oder durch mangelhafte Vorunternehmerleistungen verursachten Mangels
III. Mitverantwortung des Auftraggebers
2. Mitverursachung durch den Auftraggeber

1 Abschnitt im "Motzke/Bauer/Seewald, Prozesse in Bausachen" gefunden

bb) Planer als Erfüllungsgehilfe des Auftraggebers ( Rn. 427-429)


1 Abschnitt im "Nicklisch/Weick/Jansen/Seibel, VOB/B-Kommentar" gefunden

b) Umsatzsteuer (VOB/B § 13 Rn. 447-448)


2 Abschnitte im "Fuchs/Berger/Seifert, Beck'scher HOAI- und Architektenrechtskommentar" gefunden

d) Folge des Mitverschuldens: quotale Haftung (BGB § 650q Rn. 272-275)


1 Abschnitt im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden

b) Rechtsprechung. ( Rn. 35-36)