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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 9 U 5603/08
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IBRRS 2011, 1627; IMRRS 2011, 1172
Bauvertrag
Gewillkürte Prozessstandschaft eines Zedenten
OLG München, Urteil vom 16.02.2010 - 9 U 5603/08
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IBR 2012, 1388 | OLG München/BGH - Gewillkürte Prozessstandschaft: Nicht nach Liquidation der Prozessstandschafterin! |
1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2011, 1627; IMRRS 2011, 1172
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Bauvertrag
Gewillkürte Prozessstandschaft eines Zedenten
OLG München, Urteil vom 16.02.2010 - 9 U 5603/08
1. Die gewillkürte Prozessstandschaft eines Zedenten ist nur zulässig, wenn dieser ein eigenes schutzwürdiges Interesse an der Führung des Rechtstreits hat.
2. Ein solches liegt bei sicherungshalber abgetretenen Ansprüchen normalerweise vor, da der Zedent ein Interesse daran hat, dass durch Einzug der Forderung sich seine Verbindlichkeiten gegenüber dem Zessionar vermindern.
3. Das ist jedoch nicht mehr der Fall, wenn der Zedent durch Abweisung der Insolvenzeröffnung mangels Masse aufgelöst ist.
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