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OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23.01.2006 - 7 D 60/04
Volltext11 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Beitrag gefunden |
IBR 2007, 1037 | OVG Nordrhein-Westfalen - Kein vorhabenbezogener Bebauungsplan ohne gesonderten Vorhaben- und Erschließungsplan! |
5 Volltexturteile gefunden |
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 04.05.2012 - 2 D 11/11
1. § 12 Abs. 4 BauGB lässt nur eine Einbeziehung solcher - außerhalb des Vorhaben- und Erschließungsplans liegender - Flächen in den Geltungsbereich eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans zu, deren Überplanung eine sachnotwendige Ergänzung des Vorhaben- und Erschließungsplans darstellt.*)
2. Wird mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan für ein sog. Outlet gleichzeitig eine - außerhalb des Bereichs des Vorhaben- und Erschließungsplans verlaufende - Straße geplant, deren Funktion über die bloße Erschließung des Outlet quantitativ und qualitativ deutlich hinausgeht, handelt es sich nicht mehr um eine (zulässige) Einbeziehung einzelner Flächen i. S. v. § 12 Abs. 4 BauGB.*)
VolltextVGH Bayern, Urteil vom 20.04.2011 - 15 N 10.1320
1. Plansätze mit einer "Soll"-Struktur nach Art. 3 Abs. 2 Satz 2 BayLplG erfüllen die Merkmale eines Ziels der Raumordnung im Sinn des § 1 Abs. 4 BauGB nur, wenn der Plangeber die Abweichungsvoraussetzungen für atypische Sachverhalte mit hinreichender tatbestandlicher Bestimmtheit selbst festgelegt hat (im Anschluss an BayVGH vom 19.4.2004 VGH n.F. 57, 185).*)
2. Ohne Vorhaben- und Erschließungsplan kann ein vorhabenbezogener Bebauungsplan nicht zustande kommen. Sind vorhabenbezogener Bebauungsplan und Vorhaben- und Erschließungsplan sachlich und räumlich identisch, können beide Pläne ausnahmsweise "körperlich" in einer Planurkunde vereinigt werden.*)
3. Zur gerichtlichen Prüfung des Merkmals "bereit und in der Lage sein" im Sinn des § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB.*)
VolltextVG Freiburg, Urteil vom 14.12.2010 - 3 K 2002/09
Auch nach Einleitung eines auf einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gerichteten Verfahrens kann die Gemeinde stattdessen einen herkömmlichen Bebauungsplan beschließen und gegen den Willen des Vorhabenträgers in einem Sondergebiet für einen Einzelhandelsbetrieb eine Regelung treffen, wonach Anlagen unzulässig sind, mit denen Waren erst verkaufsfertig hergestellt bzw. aufbereitet werden sollen.*)
VolltextOVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.12.2006 - OVG 10 B 2.06
1. Zu den Voraussetzungen für eine Verdichtung der gemeindlichen Erschließungsaufgabe im Sinne eines subjektiven Rechts auf Erschließung.*)
2. Eine einseitige, hinreichend bestimmte Erklärung, in der sich ein Bauherr vor Erteilung einer Baugenehmigung verpflichtet, die anfallenden Kosten für Planung, Erschließung und Durchführung des Vorhabens zu tragen, stellt ein Erschließungsangebot dar, so dass im Baugenehmigungsverfahren von einer "gesicherten" Erschließung auszugehen ist.*)
3. Ein Anspruch auf Erschließung besteht nicht, wenn der Bauherr selbst eine wesentliche Ursache für die etwaige Rechtswidrigkeit einer ihm erteilten Baugenehmigung gesetzt hat.*)
VolltextOVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23.01.2006 - 7 D 60/04
1. Das Vorliegen eines Vorhaben- und Erschließungsplans ist Wirksamkeitsvoraussetzung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans.*)
2. Vorhaben- und Erschließungsplan, Durchführungsvertrag und vorhabenbezogener Bebauungsplan müssen aufeinander abgestimmt sein und dürfen sich nicht widersprechen.*)
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