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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 4 W 41/09
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IBRRS 2010, 0989; IMRRS 2010, 0652
Prozessuales
Verfahrensrecht - Gebührenstreitwert in Wohnungseigentumssachen
OLG Celle, Beschluss vom 30.03.2009 - 4 W 41/09
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IMR 2010, 207 | OLG Celle - Änderung des Verteilungsschlüssels für Instandhaltungsrücklage: Streitwert für Beschlussanfechtungs- und Feststellungsklage |
2 Volltexturteile gefunden |
IBRRS 2012, 0623; IMRRS 2012, 0455
Prozessuales
Verfahrensrecht - Streitwert ist auf 50 % des Gesamtinteresses festzusetzen!
LG Braunschweig, Beschluss vom 08.02.2011 - 6 T 39/11
1. Nach § 49 a GKG ist der Streitwert grundsätzlich auf 50% des Gesamtinteresses aller Parteien und ihrer Beigeladenen festzusetzen; der Streitwert darf das Einzelinteresse des Klägers und seiner Beigeladenen nicht unterschreiten und das 5-fache dieses Betrages nicht überschreiten.
2. Für eine Korrektur auf einen Streitwert von 20-25 % und für die Anwendung der sog. Hamburger Formel besteht kein Raum.
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IBRRS 2010, 0989; IMRRS 2010, 0652
Mit Beitrag
Prozessuales
Verfahrensrecht - Gebührenstreitwert in Wohnungseigentumssachen
OLG Celle, Beschluss vom 30.03.2009 - 4 W 41/09
Begrenzung des Gebührenstreitwertes in Wohnungseigentumssachen gemäß § 49 a GKG.*)
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