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IBRRS 2011, 4544; IMRRS 2011, 3279
Mit Beitrag
Prozessuales
Reisekosten des auswärtigen Anwalts der WEG zu erstatten?
AG Offenbach, Beschluss vom 04.02.2011 - 330 C 84/09
1. Der in einem Verfahren nach § 43 WEG unterlegene Prozessgegner muss einer Wohnungseigentümergemeinschaft die Reisekosten eines auswärtigen Anwalts nicht erstatten.
2. Das gilt auch für die Kosten eines Terminvertreters des auswärtigen Hauptbevollmächtigten der Wohnungseigentümergemeinschaft.
3. Daran ändert sich auch nichts, wenn der Anwalt seinen Kanzleisitz am Ort der auswärtigen Hausverwaltung der Eigentümergemeinschaft hat.