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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 21 U 81/01


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IBRRS 2002, 0196
BauvertragBauvertrag

OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.12.2001 - 21 U 81/01

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IBR 2002, 244 OLG Düsseldorf - Fristsetzung als Voraussetzung der Selbstvornahme bei Mängelbeseitigung?

1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2002, 0196
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.12.2001 - 21 U 81/01

1.) Erklärt der Auftraggeber in einem Abnahmeprotokoll nach § 12 Nr. 4 VOB/B, das als " Ergebnis der Abnahme" überschrieben ist, er behalte sich noch eine weitere Untersuchung von Teilbereichen der Werkleistung vor (hier: Kamerabefahrung des verlegten Kanals), liegt darin die Billigung des Werkes als im wesentlichen vertragsgemäß, so dass eine Abnahme vorliegt.

2.) Eine Frist zur Mitteilung, ob der Werkunternehmer die Nachbesserung an einem vorgegebenen Termin durchführen wolle, steht einer Fristsetzung im Sinne des § 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B nicht gleich.

3.) Stellt der Auftragnehmer lediglich seine Verantwortlichkeit für festgestellte Schäden an seinem Werk in Abrede, macht dies eine Fristsetzung zur Mängelbeseitigung nach § 13 Nr. 5 Abs. 3 VOB/B nicht entbehrlich. Dies gilt auch, soweit der Auftragnehmer im nachfolgenden Schadensersatzprozess seine Einstandspflicht aus prozesstaktischen Gründen bestreitet.

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1 Abschnitt im "Motzke/Bauer/Seewald, Prozesse in Bausachen" gefunden

b) Bevorschussung oder Erstattung der Kosten einer Ersatzvornahme ( Rn. 329-335)


1 Abschnitt im "Althaus/Heindl, Der öffentliche Bauauftrag" gefunden

1. Allgemeine Grundsätze (§ 4 Abs. 7 VOB/B Rn. 48-57)


1 Abschnitt im "Nicklisch/Weick/Jansen/Seibel, VOB/B-Kommentar" gefunden

2. Ablauf einer angemessene Frist zur Mängelbeseitigung (VOB/B § 13 Rn. 320-327)


1 Abschnitt im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden

4. Entbehrlichkeit der Fristsetzung (VOB/B § 13 Abs. 5 Rn. 91-97)