Gesamtsuche
[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 17 U 236/11
OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.11.2012 - 17 U 236/11
Volltext3 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | ||
---|---|---|
|
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Beitrag gefunden |
IMR 2013, 1081 | OLG Karlsruhe - Kauf einer Schrottimmobilie: Bankenhaftung wegen Aufklärungsverschuldens! |
1 Volltexturteil gefunden |
OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.11.2012 - 17 U 236/11
1. Eine Mietpoolkalkulation muss sämtliche von der Gemeinschaft der Mietpoolteilnehmer zu tragende Kosten und andere mietpoolrelevante Abschläge nach kaufmännischen Regeln der Wohnungswirtschaft ansetzen und von der Rohmiete in Abzug bringen. Zur ordnungsgemäßen Kalkulation gehören u.a. die Kosten für die von den Mietern oder Dritten nicht beizutreibenden Schönheitsreparaturen, für Anwalts- und Gerichtskosten zur Durchsetzung von Forderungen gegen Mieter sowie für Reparaturen im Sondereigentum (bei Mieterwechsel).
2. Bei einem institutionalisierten Zusammenwirken von Verkäufer, Vermittler und finanzierender Bank (hier: arglistige Täuschung über im Kaufpreis versteckte Provisionen) wird ein Wissensvorsprung der finanzierenden Bank bzgl. dieser Täuschung widerleglich vermutet.
3. Von einer Kenntnis oder grob fahrlässigen Unkenntnis der Kläger über eine Täuschung ist erst dann auszugehen, wenn diesen sowohl Umstände, die im Bezug auf das finanzierte Geschäft einen Ersatzanspruch begründen, als auch die Umstände bekannt waren, aus denen sich ergibt, dass auch die finanzierende Bank- obwohl nicht unmittelbar Geschäftspartnerin - als mögliche Haftende in Betracht kommt.
Volltext1 Nachricht gefunden |
(28.11.2012) Die Bausparkasse Badenia muss zwei Schrottimmobilienkäufern Schadensersatz leisten und deshalb 110.000 Euro Zug um Zug gegen die Rückübertragung der erworbenen Eigentumswohnung zahlen. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe mit Urteil vom 27.11.2012 entschieden.
mehr…