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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 14 U 67/09
OLG Celle, Urteil vom 29.07.2009 - 14 U 67/09
7 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
2 Beiträge gefunden |
IBR 2009, 1400 | OLG Celle - AGB des Generalplaners können Bezahlung des Subplaners nicht von Zahlung seines Auftraggebers abhängig machen! |
IBR 2009, 1339 | OLG Celle - § 641 Abs. 2 BGB ermöglicht schnellere Fälligkeit der Subunternehmervergütung! |
2 Volltexturteile gefunden |
LG Saarbrücken, Urteil vom 07.11.2011 - 3 O 201/11
Die Klausel in einem Bauvertrag, wonach die Zahlung der Vergütung davon abhängig gemacht wird, dass der Endkunde eine Vergütung an den Auftraggeber auszahlt (sog. pay-when-paid Klausel), führt zu einer Forderungsstundung auf letztlich unbestimmte Zeit. Sie stellt eine erhebliche Abweichung der in § 641 Abs. 2 Nr. 2 BGB normierten Regelung dar und ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers unwirksam.
VolltextOLG Celle, Urteil vom 29.07.2009 - 14 U 67/09
Eine in einem Architekten- oder Ingenieurvertrag in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Generalplaners enthaltene Klausel, wonach im Verhältnis zum Subplaner die "Auszahlung einer verdienten Vergütung ... nur dann erfolgen [kann], wenn der Generalplaner selbst das Geld für die zu vergütende Leistung erhalten hat", und bis dahin "auch eine Verzinsung ausgeschlossen" sein soll, ist nach § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam.*)
1 Abschnitt im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden |
§ 641 BGB Fälligkeit der Vergütung (Pause/ Vogel) |
A. Gesetzliches Bauvertragsrecht |
VII. Fälligkeitsabreden, insbesondere Gewährleistungssicherheit |