Gesamtsuche
[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 13 U 4074/09
OLG München, Urteil vom 04.11.2010 - 13 U 4074/09
Volltext6 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||
---|---|---|---|---|---|
|
|
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Beitrag gefunden |
IBR 2012, 457 | OLG München/BGH - Flächenabweichung bei Altbausanierung: In welcher Höhe kann gemindert werden? |
1 Volltexturteil gefunden |
OLG München, Urteil vom 04.11.2010 - 13 U 4074/09
1. Eine Wohnflächenabweichung von mehr als 8% ist auch bei einer ca.-Angabe der Wohnflächenmaße als Mangel anzusehen.
2. Von einer nach Umfang und Bedeutung einer Neuherstellung gleichkommenden Altbausanierung ist nicht auszugehen, wenn in Bezug auf die Altbausubstanz lediglich die Bodenbeläge sowie Bad- und Sanitärausstattung erneuert, die Heizungsanlage modernisiert sowie die Fenster an einer Fassade ausgetauscht werden.
3. Die Kosten einer Mangelbeseitigung umfassen auch die Kosten für eine anderweitige Unterbringung während der Reparatur.
4. Die Regelung in einem Bauträgervertrag, die den Auflassungsanspruch des Erwerbers von einer Bestätigung des Bauträgers oder von einer Bankbestätigung abhängig macht, benachteiligt den Erwerber unangemessen und ist unwirksam.
Volltext2 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden |
§ 638 BGB Minderung (Krause-Allenstein) |
§ 650u BGB Bauträgervertrag; anwendbare Vorschriften (Pause/ Vogel) |
D. Anwendung des Werkvertragsrechts |
II. Sach- und Rechtsmängelhaftung, §§ 633 ff. BGB |