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Aktuelle Position:
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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2014, 0492; IMRRS 2014, 0223
Immobilien
Höhe der Überbaurente bei "Durchschneiden" eines Gebäudes
BGH, Urteil vom 22.11.2013 - V ZR 199/12
1. Wird ein Grundstück in der Weise aufgeteilt, dass ein aufstehendes Gebäude von der Grenze der beiden neu gebildeten Grundstücke durchschnitten wird, kommt es für die Höhe der Überbaurente auf die Grundstückswertverhältnisse im Zeitpunkt der Grundstücksteilung an.*)
2. Allerdings ruhen die Duldungspflicht nach § 912 Abs. 1 BGB und das Rentenrecht solange, bis die Grundstücke in das Eigentum verschiedener Personen gelangen.*)