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IBRRS 2005, 0604
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Zulässigkeit des Vortretens von Gebäudeteilen

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.01.2005 - 8 S 3003/04

Von einem Vor- oder Zurücktreten von Gebäudeteilen in geringfügigem Ausmaß i.S. von § 23 Abs. 3 Satz 2 BauNVO kann ausgegangen werden, wenn die Errichtung des Gebäudeteils nach Landesrecht (hier: nach § 5 Abs. 6 Nr. 2 LBO) in den Abstandsflächen zulässig wäre (im Anschluss an VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.06.1993 - 5 S 1029/93 -).*)

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