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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2019, 0067; IMRRS 2019, 0042
Leasing und Erbbaurecht
Leasingobjekt von Anfang an mangelhaft: Wie ist Wertersatz zu bemessen?
OLG München, Urteil vom 02.05.2018 - 7 U 3715/17
1. Die Höhe des Wertersatzes richtet sich danach, welcher Betrag durchschnittlich für eine vertragliche Gebrauchsgestattung zu entrichten gewesen wäre.
2. Eine lineare Teilwertabschreibung ist im Leasingrecht kein geeignetes Kriterium für die Bemessung des Werts gezogener Nutzungen.
3. Für ein von Anfang an mangelhaftes Leasingobjekt ist der für die Nutzung zu leistende Wertersatz angemessen herabzusetzen, § 536 Abs. 1 BGB.