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IBRRS 2011, 5194
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
"Balthasar-Neumann-Preis": Schutzfähiger Werktitel?

OLG Stuttgart, Urteil vom 04.08.2011 - 2 U 74/10

1. Zu den Voraussetzungen, unter denen die Durchführung einer Preisverleihung in regelmäßigen Abständen unter einer bestimmten Bezeichnung ein werktitelschutzfähiges "sonstiges vergleichbares Werk" i.S.v. § 5 Abs. 3 MarkenG darstellen kann.*)

2. Die Bezeichnung "Balthasar-Neumann-Preis" ist ein schutzfähiger, hinreichend unterscheidungskräftiger Werktitel für die Verleihung eines Preises für Bauleistungen, die sich durch eine herausragende Verbindung von Architektur- und Ingenieurleistungen und eine Verknüpfung technischer und gestalterischer Aktivitäten auszeichnen.*)

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