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IBRRS 2011, 2751
Öffentliches Baurecht
Wertausgleich bei Erhöhung des Grundstückwerts
VGH Hessen, Urteil vom 05.04.2011 - 2 A 2931/09
Die für die Bestimmung des Wertausgleichs gemäß § 25 Abs. 1, Abs. 2 Bundes-Bodenschutzgesetz maßgebliche Erhöhung des Verkehrswerts eines Grundstücks durch Sanierungsmaßnahmen ist sachgerecht in entsprechender Anwendung der Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken - Immobilienwertermittlungsverordnung (früher: Wertermittlungsverordnung) - vorzunehmen. Die freihändige Schätzung des Verkehrswerts durch die zuständige Behörde, auch aufgrund von Angaben der Vertragsparteien in einem Kaufvertrag über das sanierte Grundstück, genügt dem nicht.*)