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Aktuelle Position:
Volltexturteile: 1
1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2008, 0298; IMRRS 2008, 0202
Immobilien
Anschluss- und Benutzungszwang: Vertrag kraft Gesetzes?
KG, Urteil vom 19.12.2007 - 11 U 15/07
1. Öffentlich-rechtliche Vorschriften führen nicht dazu, dass zwischen dem Begünstigten und dem Verpflichteten eines Anschluss- und Benutzungszwanges (Kontrahierungszwang) bereits kraft Gesetzes ein Vertrag entsteht. Auch dann, wenn ein Kontrahierungszwang besteht, muss der Vertragswillige der Gegenseite ein annahmefähiges Angebot unterbreiten, das diese annehmen muss.*)
2. Im bloßen Schweigen eines Angebotsempfängers kann grundsätzlich keine Annahme erblickt werden. Auch das Schweigen eines durch einen Kontrahierungszwang Verpflichteten reicht für das Zustandekommen eines Vertrages - soweit nicht etwas anderes angeordnet ist - nicht aus.*)
3. Die Inanspruchnahme einer Leistung führt nur dann zu einem Vertragsschluss, wenn das entsprechende Verhalten nach seinem objektiven Erklärungswert als Annahme zu werten ist.*)