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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: ZPO § 138

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8 Beiträge gefunden
IMR 2011, 1046 LG München I - Grenzen für Schiedsvereinbarungen bei der Beschlussmängelklage
IMR 2011, 28 AG München - Schiedsvereinbarung: Bei Gefahr uneinheitlicher Entscheidungen unwirksam!
IBR 2008, 1004 BGH - Konkludentes Bestreiten nachfolgender Behauptungen
IBR 2006, 262 KG - Immobilienfonds: Auftragsvergabe zu überhöhten Preisen sittenwidrig?
IBR 2003, 665 BGH - Wie kann Auftraggeber Änderung des Bauvertrages durch beauftragten Architekten bestreiten?
IBR 2003, 179 BGH - Ist eine Klausel ausgehandelt, wenn eine mit höherem Entgelt verbundene Alternative angeboten wird?
IBR 2002, 8 BGH - Nach Abnahme: Welche Anforderungen an das Bestreiten eines Mangels?
IBR 1996, 237 LG Berlin - Schadensersatz bei Submissionsabsprachen: Welche Nachweise muß AG führen?

22 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2022, 0954; IMRRS 2022, 0336
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Versicherung haftet nicht für Schäden durch Sanierungsarbeiten!

OLG Nürnberg, Beschluss vom 21.03.2022 - 8 U 3825/21

1. Ein Wohngebäude- und Hausratversicherer, der für die Sanierung eines Leitungswasserschadens ein Fachunternehmen auswählt, übernimmt damit grundsätzlich keine eigene Reparaturpflicht gegenüber dem Versicherungsnehmer.*)

2. Der Versicherer schuldet in einer solchen Konstellation nur die ordnungsgemäße Auswahl eines geeigneten Unternehmens, er haftet hingegen nicht für behauptete weitere Schäden, die das ausgewählte Unternehmen bei Durchführung der Sanierungsarbeiten verursacht haben soll (Fortführung von OLG Nürnberg, Urteil vom 05.05.1994 - 8 U 597/94, NJW-RR 1994, 1512).*)

3. Solange das Rechtsmittel in der Hauptsache bei ihm anhängig ist, ist das Berufungsgericht auch dann zur Änderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung gemäß § 63 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GKG befugt, wenn alle Beteiligten auf Rechtsmittel gegen den erstinstanzlichen Festsetzungsbeschluss verzichtet haben.*)

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IBRRS 2011, 0298; IMRRS 2011, 0227
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Schiedsvereinbarung für Beschlussmängelstreitigkeiten?

LG München I, Urteil vom 02.09.2010 - 36 S 19072/09

1. Nach § 138 Abs. 1 BGB sind Schiedsvereinbarungen nichtig, wenn sie eine übermäßige Einschränkung des Rechtsschutzes zum Gegenstand haben.

2. Eine Schiedsvereinbarung für wohnungseigentumsrechtliche Beschlussmängelstreitigkeiten ist nichtig, sofern einer Partei der notwendige Rechtsschutz entzogen wird.

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IBRRS 2009, 2727; IMRRS 2009, 1487
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Beschlussfassung innerhalb der Mieteinnahmegemeinschaft

BGH, Urteil vom 02.07.2009 - III ZR 333/08

1. Auf eine Mieteinnahmegemeinschaft (Mietpool) sind die Vorschriften über die Wohnungseigentümergemeinschaft nur entsprechend anwendbar, wenn dies vertraglich vereinbart ist.

2. Eine Erklärung mit Nichtwissen im Sinne von § 138 Abs. 4 ZPO ist unzulässig bei Bestehen einer Erkundigungspflicht im eigenen Wirkungskreis; das Bestehen eines Auskunftsanspruchs gemäß § 666 BGB begründet eine solche Erkundigungspflicht nicht.

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IBRRS 2009, 1440
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Schadensersatzanspruch wegen Schmiergeldzahlungen

OLG Zweibrücken, Urteil vom 12.03.2009 - 4 U 68/08

Zum Schadensersatzanspruch wegen Schmiergeldzahlungen.*)

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IBRRS 2009, 0883; IMRRS 2009, 0542
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verfahrensrecht - Bestreiten mit Nichtwissen im Bauprozess zulässig?

OLG Brandenburg, Urteil vom 03.04.2008 - 12 U 162/07

1. Nach § 138 Abs. 4 ZPO ist eine Erklärung mit Nichtwissen nur über Tatsachen zulässig, die weder eigene Handlungen der Parteien noch Gegenstand ihrer eigenen Wahrnehmung sind. Die Partei trifft in diesem Zusammenhang jedoch eine Informationspflicht, wenn es um Tatsachen geht, von denen die Partei keine Kenntnis hat, sich diese aber mit zumutbarem Aufwand beschaffen kann. Sie ist verpflichtet, die ihr zugänglichen Informationen in ihrem Unternehmen oder Geschäftsbereich und von denjenigen Personen einzuholen, die unter ihrer Anleitung, Aufsicht oder Verantwortung tätig geworden sind.

2. Werden in einem Bauprozess nach erfolgter Abnahme Mängel gerügt, besteht für den Unternehmer im Rahmen seiner Prüfungspflicht, ob der gerügte Mangel besteht und in den Rahmen seines Verantwortungsbereiches fällt, zugleich eine Erkundigungspflicht über den Zustand des von ihm selbst hergestellten Werkes, soweit es ihm möglich und zumutbar ist, so dass im Streitfall der Unternehmer sich nicht damit begnügen kann, die von dem Besteller gerügten Mängel mit Nichtwissen zu bestreiten, sondern es ihm im Rahmen seiner Erkundigungspflicht obliegt, sich über das Vorhandensein der gerügten Mängel aus eigener Wahrnehmung zu überzeugen, selbst wenn er nach seiner Auffassung für das Auftreten der Mängel nicht verantwortlich ist.

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IBRRS 2006, 4296
BautechnikBautechnik
Sorgfaltspflichten des Werkunternehmers bei Rohrvortriebsarbeiten

OLG Saarbrücken, Urteil vom 16.05.2006 - 4 U 654/04

Zu Sorgfaltspflichten des Werkunternehmers bei Rohrvortriebsarbeiten.*)

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IBRRS 2006, 2102
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Kassa-Klausel im Werkvertrag: Aufrechnungsverbot?

OLG Hamm, Urteil vom 06.12.2005 - 24 U 149/04

Aus der in einem Werkvertrag vereinbarten Kassa-Klausel kann in der Regel kein Aufrechnungsverbot abgeleitet werden.

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IBRRS 2005, 0602; IMRRS 2005, 0285
BauvertragBauvertrag
Ausschluss der Einwendungen gegen die Schlussrechnung

OLG Brandenburg, Urteil vom 09.12.2004 - 12 U 120/04

1. Der Auftraggeber ist mit Einwendungen gegen die Prüffähigkeit der Schlussrechnung sowie die Richtigkeit der von dem Auftragnehmer abgerechneten Mengen und Massen gemäß § 242 BGB ausgeschlossen, wenn er selbst ein eigenes Aufmaß erstellt und gegenüber seinem Auftragnehmer die Leistungen des Auftragnehmers abgerechnet hat und dabei die von dem Auftragnehmer abgerechneten Mengenangaben seinem eigenen Aufmaß zugrunde gelegt hat.*)

2. Neue Beweismittel, die nach Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht vorgebracht werden, sind gemäß § 531 Abs. 2 Nr. 1 ZPO zuzulassen, wenn das Landgericht die Beweisbedürftigkeit der Behauptung aus dem Grunde verneint hat, weil es das Bestreiten des Gegners als unerheblich angesehen hat, und das Berufungsgericht abweichend davon das Bestreiten als erheblich ansieht.*)

3. Zu den Voraussetzungen des zulässigen Bestreitens mit Nichtwissen gemäß § 138 Abs. 4 ZPO.*)

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IBRRS 2005, 2894
BauvertragBauvertrag
Werklohnforderung bei vorzeitig beendetem Bauvertrag

LG Berlin, Urteil vom 03.11.2004 - 22 O 355/04

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2004, 1489; IMRRS 2004, 0776
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Bürgschaft - MaBV-Bürgschaft: Welchen Sicherungszweck hat sie?

LG Lübeck, Urteil vom 16.04.2004 - 4 O 151/03

1. Die MaBV-Bürgschaft sichert den Anspruch auf großen Schadensersatz (BGB a.F. § 326).

2. Bei Mängeln im Betrag von 15.851 Euro ist die Abnahmeverweigerung nicht treuwidrig.

3. Eine MaBV-Bürgschaft enthält schon dem Anschein nach Allgemeine Geschäftsbedingungen, wenn sie von einer Sparkasse stammt oder wenn sie der Anlage 7 des Musterentwurfes der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 34c der Gewerbeordnung und zur Makler- und Bauträgerverordnung entspricht.

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2 Materialien gefunden

Gesetzentwürfe

Änderung WEG
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und anderer Gesetze
(vom 20.05.2005)
Dokument öffnen Text

1 Norm gefunden

ZPO (Zivilprozeßordnung)

Dokument öffnen  § 138
Erklärungspflicht über Tatsachen; Wahrheitspflicht (Stand: 21.12.2001)

2 Leseranmerkungen gefunden
Fingiertes Zugeständnis i.S.v. § 138 ZPO muss keine Haftung auslösen!
Leseranmerkung von Gregor Heiland zu
 R 
FoSiG: Anspruch aus § 648a Abs. 1 BGB ein scharfes Schwert?
(Friedhelm Weyer)
Dokument öffnen IBR 2008, 701


1 Abschnitt im "Roquette/Schweiger, Vertragsbuch Privates Baurecht" gefunden

Muster-Ad-hoc-Mediationsklausel ( Rn. 48-72)