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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: werkunternehmer

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2 Beiträge gefunden
IBR 2011, 1065 BVerwG - Die kommunale Eigengesellschaft im Lichte des Erschließungsbeitragsrechts
IBR 2005, 607 KG/BGH - Bedeutung der Hochhaus-Richtlinie? Entfällt Schaden bei Kürzung des Unternehmerwerklohnes?

13 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2015, 2676
BauvertragBauvertrag
Anforderungen an Brandwände erfassen auch Wärmedämmverbundsysteme!

LG Frankenthal, Urteil vom 10.09.2015 - 6 O 233/12

Von den Anforderungen an Brandwände nach § 30 Abs. 1 LBO-RP sind auch auf diese angebrachte Wärmedämmverbundsysteme erfasst.*)

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IBRRS 2012, 4083; IMRRS 2012, 2922
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Wann verjähren bodenrechtliche Ausgleichsansprüche?

BGH, Urteil vom 18.10.2012 - III ZR 312/11

Der Beginn der Verjährung des bodenschutzrechlichen Ausgleichsanspruchs nach § 24 Abs. 2 Satz 4, 2. Alt. BBodSchG setzt die Beendigung der gesamten im Einzelfall erforderlichen beziehungsweise angeordneten Maßnahmen voraus.*)

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IBRRS 2011, 3520
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Erschließungskosten: Übernahme von Fremdanliegerbeitrag?

BVerwG, Urteil vom 10.08.2011 - 9 C 6.10

1. Ein Erschließungsvertrag ist nicht schon deshalb unangemessen i.S.v. § 124 Abs. 3 Satz 1 BauGB und somit nichtig, weil sich der Erschließungsunternehmer darin zur Übernahme (auch) desjenigen Anteils an den Erschließungskosten verpflichtet, der im Falle der Erhebung von Beiträgen auf im Erschließungsvertragsgebiet gelegene Grundstücke sog. Fremdanlieger entfallen würde.*)

2. Bundesrecht erlaubt eine vertragliche Regelung über Erschließungskosten in dem in § 124 Abs. 2 und 3 BauGB beschriebenen Umfang unabhängig davon, ob die den Gegenstand des Vertrages bildenden Erschließungsanlagen nach Bundes- oder Landesrecht beitragsfähig sind oder nicht. Ein etwaiges landesrechtliches Vertragsformverbot (Handlungsformverbot) kann daher einer vertraglichen Kostenübernahme durch den Erschließungsunternehmer für im Falle der Beitragserhebung nach Landesrecht abzurechnende leitungsgebundene Erschließungsanlagen nicht entgegen stehen.*)

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IBRRS 2011, 1995
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Treppe verstößt gegen Bauordnungsrecht: Haftungsquote

OLG Saarbrücken, Urteil vom 10.05.2011 - 4 U 319/10

Leidet eine Treppenanlage unter einem Werkmangel, weil sie die Anforderungen der Landesbauordnung (§ 34 Abs. 5 LBO-Saar) an ein verkehrssicheres Begehen nicht erfüllt, so muss der Werkunternehmer, der sich an die planerischen Vorgaben eines vom Auftraggeber beauftragten Architekten hält, jedenfalls dann Gewähr leisten, wenn er in Kenntnis der fehlenden Verkehrssicherheit vor Bauausführung einen gebotenen Hinweis gegenüber dem Auftraggeber unterlässt. Jedoch muss sich der Auftraggeber ein überwiegendes Verschulden des planenden Architekten zurechnen lassen.*)




IBRRS 2011, 0784
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Rechte des Bestellers bei Mängeln des Bauwerkes

OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.01.2011 - 22 U 198/07

Ist das Werk mangelhaft und übersteigen der Mangelbeseitigungsaufwand und der verbleibende Minderwert der Anlage die noch bestehenden Vergütungsansprüche des Werkunternehmers, so kann der Besteller den Restwerklohn einbehalten, bzw. gegen seine Gewährleistungsansprüche aufrechnen.




IBRRS 2011, 1295; IMRRS 2011, 0915
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Dritter im Sinne des Erschließungsrechts

BVerwG, Urteil vom 01.12.2010 - 9 C 8.09

Eine sog. kommunale Eigengesellschaft, d. h. eine Gesellschaft des Privatrechts, die von der Gemeinde (ganz oder mehrheitlich) beherrscht wird, ist nicht "Dritter" im Sinne von § 124 Abs. 1 BauGB.




IBRRS 2011, 0486; IMRRS 2011, 0356
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Arglistiges Verschweigen eines Mangels durch Werkunternehmer

OLG Hamm, Urteil vom 21.05.2010 - 19 U 2/10

1. Zu den Voraussetzungen arglistigen Verhaltens des Werkunternehmers bei Erstellung einer Tragschicht für Pflasterarbeiten aus Recyclingschotter.

2. Arglistig handelt der Werkunternehmer dann, wenn ihm ein Mangel der Arbeiten bei Abnahme bekannt ist und er ihn gleichwohl nicht offenbart. Hierbei reicht es aus, wenn er die vertragswidrige Ausführung kannte oder wenn er wissentlich abweichend von Auflagen der Genehmigungsbehörde baut und dies verschweigt.

3. Nicht arglistig handelt der Unternehmer jedoch dann, wenn ihm lediglich aus Fahrlässigkeit die Mängel unbekannt sind.

4. Arglistiges Verhalten von Mitarbeitern, deren sich der Werkunternehmer bei Erfüllung seiner Offenbarungspflicht bedient, muss er sich nach § 278 BGB zurechnen lassen, nicht aber die Kenntnis derjenigen Mitarbeiter, deren er sich lediglich bei der Herstellung bedient, also der Arbeiter.

5. Die Darlegungs- und Beweislast für arglistiges Verhalten hat der Besteller; ihm können jedoch unter bestimmten Voraussetzungen Beweiserleichterungen zugute kommen.

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IBRRS 2010, 3327
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Fenster mit nicht zu öffnendem Oberlicht als Mangel

AG Schöneberg, Urteil vom 04.03.2009 - 6 C 83/07

Der Einbau von Fenstern, bei denen sich das Oberlicht nicht öffnen lässt, in Wohnungen in Berlin, die im zweiten und dritten Obergeschoss liegen, widerspricht der Bauordnung von Berlin, gemäß der in den Fällen, in denen Fensterflächen nicht gefahrlos vom Erdboden, vom Inneren des Gebäudes oder von Balkonen oder Loggien gereinigt werden können, besondere Vorrichtungen gebaut werden müssen, die eine Reinigung der Fenster von außen ermöglichen. Der Handwerker, der den Auftraggeber auf diese Regelung nicht hingewiesen hat, hat seine Hinweispflichten verletzt. Sein Werk ist mangelhaft.




IBRRS 2009, 3423
BauvertragBauvertrag
Vertragsstrafe bei Rücknahme einer Baugenehmigung

OLG Koblenz, Urteil vom 09.07.2008 - 1 U 1210/07

Im Falle der rechtswidrigen Rücknahme einer Baugenehmigung unterfällt die Vereinbarung einer Vertragsstrafe zwischen Bauherr und Unternehmer nicht dem Schutzbereich der verletzten Amtspflicht.

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IBRRS 2009, 1264
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Unwirksamer Vertrag mit Kommune: Anspruch aus GoA

OLG Rostock, Urteil vom 19.06.2008 - 3 U 12/08

1. Auch für einen Anspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag gilt die kurze Verjährungsfrist gemäß § 196 BGB a.F., soweit der Anspruch wegen Unwirksamkeit des Vertrags gleichsam an die Stelle des vertraglichen Anspruchs tritt.

2. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem die entsprechenden Arbeiten, für die Aufwendungsersatz begehrt wird, abgeschlossen wurden.

3. Der Werkunternehmer kann nach den Regeln der Geschäftsführung ohne Auftrag grundsätzlich nicht mehr verlangen, als ihm nach dem Vertrag zugestanden hätte.

4. Der Auftragnehmer kann bei einer unbewussten oder ihm jedenfalls nach Sachlage im Einzelfall nicht zurechenbaren Fehlkalkulation wegen der über 110% hinausgehenden Mengen einen von seinen bisher angenommenen Berechnungsgrundlagen abweichenden, realistischen, der Wirklichkeit entsprechenden Preis auf der Grundlage von § 242 BGB verlangen. Dies ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn sich die Massenänderung auf ein vorwerfbares Unterlassen des Auftraggebers zurückführen lässt.

5. Die aufgrund eines formunwirksamen Vertrags beauftragte Baufirma hat einen gesetzlichen Anspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag. Die Erfüllung vermeintlicher eigener Pflichten aus dem unwirksamen Vertrag steht dem nicht entgegen.




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27 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
Einführung vor § 631 BGB (Jurgeleit)
A. Die Reform des Bauvertragsrechts
I. Die Grundkonzeption des zum 1.1.1900 in Kraft getretenen BGB
B. Das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts
D. Einordnung anderer Verträge als Werkvertrag

§ 631 BGB Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (von Rintelen)
E. Vertragspflichten des Unternehmers
I. Herstellungsverpflichtung
III. Weitere Pflichten des Unternehmers
F. Vertragspflichten des Bestellers
II. Verhältnis von Vergütung und Mängelhaftung
2. Verrechnung und Aufrechnung
c) Folgen der Rechtsprechung
aa) Aufrechnungsverbote

§ 632 BGB Vergütung (von Rintelen)
D. Bestimmung der Vergütung nach § 632 Abs. 2 BGB
E. Keine Vergütung des Kostenanschlags gem. Abs. 3

§ 634 BGB Rechte des Bestellers bei Mängeln (Hannamann)
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3 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
§ 8 VOB/B Kündigung durch den Auftraggeber (Jahn)
C. § 8 Abs. 1 VOB/B - Freie Kündigung
IV. § 8 Abs. 1 Nr. 2 VOB/B - Kündigungsfolgen
4. Zweiter Rechnungsteil: Abrechnung der nicht erbrachten Leistungen
b) Anrechnung ersparter Kosten bzw. Aufwendungen
aa) Ersparte Aufwendungen („Kosten“) als Abzugsposten der Vergütung für nicht erbrachte Leistungen
G. § 8 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 Hs. 2 - Schadensersatz

§ 10 VOB/B Haftung der Vertragsparteien (Schmitz-Gagnon)
B. § 10 Abs. 1 - Die Haftung der Vertragsparteien untereinander
V. Haftung für Dritte
2. Erfüllungsgehilfe

4 Abschnitte in Steeger/Fahrenbruch/Brenneisen, ibr-online-Kommentar HOAI gefunden
II. Der Architekten- und Ingenieurvertrag (Moufang/Steeger)
1. Vertragsentstehung und Leistungsvereinbarung (Steeger)

§ 10 Berechnung des Honorars bei vertraglichen Änderungen des Leistungsumfangs (Steeger)
III. Tatbestandvoraussetzungen des § 10 Abs.2

§ 34 Leistungsbild Gebäude und Innenräume (Fahrenbruch)
III. Leistungsbild, Systematik und Struktur
1. Leistungsbild und Leistungsbeschrieb


2 Abschnitte im "Seibel, ibr-online-Kommentar Selbständiges Beweisverfahren" gefunden

I. Problem: Streitwertbestimmung (ZPO § 486 Rn. 57-66)

II. Wirkungen der Antragstellung (§ 486 Abs. 1, Abs. 4) (ZPO § 486 Rn. 67-88)


1 Abschnitt im "Elzer/Fritsch/Meier, Wohnungseigentumsrecht" gefunden

1. Parteien ( Rn. 153-157)




15 Abschnitte im "Jansen/Seibel, VOB/B-Kommentar" gefunden

2. Normhistorie (VOB/B § 6 Rn. 225-228)

A. Allgemeines (VOB/B § 7 Rn. 1-7)

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