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1240 Treffer für den Bereich Öffentliches Bau- und Umweltrecht.Es gibt für Ihre Suchanfrage 1235 Treffer in Alle Sachgebiete.
| Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
| 9 Beiträge gefunden |
| IBR 2025, 1050 | OVG Niedersachsen - Feldlerche vs. Solarpark: Schaffung von ersatzweisem Lebensraum erforderlich! |
| IBR 2025, 1009 | BVerwG - Vorprüfungspflichtige Bebauungspläne sind auch UVP-pflichtig! |
| IBR 2023, 309 | VGH Baden-Württemberg - Kein Motorsport-Übungsgelände im Außenbereich! |
| IBR 2016, 726 | BVerwG - "Auch-Negativplanung" kann zulässig sein! |
| IBR 2014, 1123 | BVerwG - Anforderungen an Projekte mit Bezug zu FFH-Gebieten |
| IBR 2012, 353 | BVerwG - Sperrgrundstück: Keine Klagemöglichkeit gegen Planfeststellungsbeschluss! |
| IBR 2010, 184 | OVG Nordrhein-Westfalen - Dauer des Bestandsschutzes bei Nutzungsänderung? |
| IBR 2005, 631 | BVerwG - Schutz gemeldeter FFH-Gebiete |
| IBR 1995, 176 | OVG Nordrhein-Westfalen - Sportlärm nahe einem reinen Wohngebiet? |
| 122 Volltexturteile gefunden |
Öffentliches Baurecht
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.03.2026 - 22 B 1325/25
1. Eine Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme ist im Rahmen der Drittanfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für eine - im Außenbereich privilegierte - Windenergieanlage durch einen Luftsportverein (hier: Drachen- und Gleitschirmfliegerverein) nicht bereits dann zu bejahen, wenn der Flugbetrieb nach Errichtung und Betrieb der Anlage gewissen Beschränkungen unterliegt. Vielmehr müsste die Weiterführung des Flugbetriebs unzumutbar sein.*)
2. In die Prüfung des Gebots der Rücksichtnahme ist einzustellen, dass die angegriffene Windenergieanlage in einem Windenergiegebiet (§ 2 Nr. 1 WindBG) liegt. Denn damit wurde bereits vor der Genehmigungserteilung eine planerische Entscheidung zugunsten der Ansiedlung von Windenergie in diesem Bereich getroffen.*)
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Öffentliches Baurecht
VGH Bayern, Beschluss vom 07.01.2026 - 15 CS 25.2094
Ein Feuerwehrgerätehaus ist in einem allgemeinen Wohngebiet gebietsverträglich. Hierzu gehört auch der Übungs-, Schulungs- und Wartungsbetrieb.
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Öffentliches Baurecht
OVG Niedersachsen, Urteil vom 08.12.2025 - 1 KN 13/23
1. Für eine Festsetzung in einem Bebauungsplan, nach der Vorhaben nur dann zulässig sind, wenn die Gesamtgeruchsbelastung in der Nachbarschaft die Richtwerte der GIRL nicht überschreitet, fehlt es an der erforderlichen Rechtsgrundlage.*)
2. Eine Lärmkontingentierung als externe Gliederung von Baugebieten nach § 1 Abs. 4 Satz 2 BauNVO setzt nicht voraus, dass die unkontingentierten Ergänzungsgebiete noch unbebaut sind. *)
3. Zu den Anforderungen an die im Rahmen einer Bauleitplanung vorzunehmende Prüfung, ob ein Industriegebiet infolge hoher Geruchsvorbelastung in der Nachbarschaft noch ausnutzbar ist.*)
4. Soll ein Bebauungsplan die Errichtung und den Betrieb eines Störfallbetriebs ermöglichen und befinden sich in der Nähe der hierfür vorgesehenen Fläche schutzbedürftige Nutzungen, darf die Gemeinde die Lösung eines daraus möglicherweise resultierenden Nutzungskonflikts dann in das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren verweisen, wenn dieser Konflikt dort bei vorausschauender Betrachtung sachgerecht gelöst werden kann. Dabei darf sie davon ausgehen, dass das Bundesimmissionsschutzgesetz i.V.m. der 12. BImSchV grundsätzlich einen angemessenen Störfallschutz und auch die Einhaltung angemessener Abstände zwischen einer zur Genehmigung gestellten industriellen Nutzung und schutzbedürftigen Gebieten gewährleistet. *)
5. Prüfen muss sie in diesem Fall allerdings, ob die auf Zulassungsebene zu erwartenden Hürden für die Ansiedelung von Störfallbetrieben im Plangebiet die mit der Planung verfolgte Zielsetzung in Frage stellt.*)
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Öffentliches Baurecht
VGH Bayern, Beschluss vom 13.11.2025 - 2 CS 25.1851
1. Bei den kommunalen Vorschriften der Baumschutzverordnung handelt es sich um umweltbezogene Rechtsvorschriften des Landesrechts.
2. Bei der Rüge der Verletzung der Baumschutzverordnung kann sich der Antragsteller auch auf die Verletzung von Bauordnungs- und Bauplanungsrecht, also nicht originär umweltbezogene Vorschriften, berufen.
3. Bei der Frage, ob eine rückwärtige Bebauung eines Grundstücks nach der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig ist, kommt es regelmäßig darauf an, in welchem Umfang die den Maßstab bildenden umliegenden Grundstücke eine rückwärtige Bebauung aufweisen. Dabei ist die Reichweite der näheren Umgebung auf diejenigen Grundstücke beschränkt, die durch die gleiche Erschließungsstraße erschlossen sind und in der Regel auch auf der gleichen Straßenseite liegen.
4. Grundsätzlich nehmen an der Bindungswirkung des Vorbescheides nur die im Vorbescheid ausdrücklich im Sinne einer positiven Entscheidung geklärten Aspekte der Bauvoranfrage teil. Auf Fragen, zu denen der Vorbescheid nichts aussagt, erstreckt sich die Bindungswirkung des Vorbescheides nicht.
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Öffentliches Baurecht
VG Schleswig, Beschluss vom 10.07.2025 - 6 B 12/24
(Ohne amtliche Leitsätze)
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Öffentliches Baurecht
VG Karlsruhe, Urteil vom 21.05.2025 - 2 K 2941/24
(Ohne amtliche Leitsätze)
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Öffentliches Baurecht
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.04.2025 - 8 S 756/23
1. Bauleitpläne, die der Förderung von Zielen dienen, für deren Verwirklichung die Planungsinstrumente des Baugesetzbuchs nicht bestimmt sind, sind nicht städtebaulich erforderlich im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB.*)
2. Einem planerischen Konzept, das für einen bestehenden See und seinen Uferbereich bestimmte Regelungen für einzelne Nutzergruppen vorsieht, fehlt es bereits an städtebaulichen Gründen.*)
3. Auf der Grundlage von § 9 Abs. 1 Nr. 16 a BauGB können von vornherein keine Nutzungsregelungen für ein bestehendes Gewässer getroffen werden, die den bereits eröffneten wasserrechtlichen Gemeingebrauch beschränken oder gar ausschließen, da nur Flächenfestsetzungen, nicht aber die Auferlegung von Verhaltenspflichten möglich sind. Das gleiche gilt für auf § 9 Abs. 1 Nr. 18 b und Nr. 20 BauGB gestützte Nutzungsregelungen, die das nicht bereits anderweitig eingeschränkte naturschutz- und waldrechtliche Betretungsrecht einschränken oder ausschließen. Solche Nutzungsregelungen sind dem jeweiligen Fachrecht oder dem allgemeinen Ordnungsrecht vorbehalten.*)
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Öffentliches Baurecht
VG Berlin, Urteil vom 10.03.2025 - 19 K 329.20
1. Die für den Innenbereich konstitutiven Tatbestandsmerkmale "im Zusammenhang bebaut" und "Ortsteil" gehen nicht ineinander auf, sondern sind kumulativer Natur.
2. Die Grenze für die Annahme eines Ortsteils kann zwar nicht schematisch und allgemein verbindlich mit einer bestimmten Anzahl von Gebäuden festgelegt werden, weil die siedlungsstrukturellen Gegebenheiten im Gebiet der jeweiligen Gemeinde maßgeblich sind. Gleichwohl besitzt (hier) eine Ansammlung von nur zwei Gebäuden nicht das für eine eigenständige Siedungseinheit erforderliche Gewicht.
3. Geht die Baugenehmigungsbehörde in einem Vorbescheid davon aus, dass sich das Vorhabengrundstück im unbeplanten Innenbereich befindet, entfaltet dies keine Bindungswirkung. Denn die Frage, ob es sich bei einem Vorhabengrundstück um unbeplanten Innenbereich handelt, könnte isoliert überhaupt nicht Gegenstand eines Bauvorbescheides sein.
4. Eine "unerwünschte" Splittersiedlung ist erst dann anzunehmen, wenn mit ihr ein Vorgang der Zersiedlung eingeleitet oder gar schon vollzogen wird.
5. Überschreitet die Verkehrslärmbelästigung ein kritisches Niveau, stellt dies gesunde Arbeitsverhältnisse gleichwohl nicht in Frage, wenn geeignete bauliche Maßnahmen vorgesehen sind, um die Aufenthaltsräume von diesen Immissionen abzuschirmen.
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Öffentliches Baurecht
VG Göttingen, Beschluss vom 03.07.2024 - 3 B 173/24
1. Eine Klage gegen die Abgabenerhebung nach dem NQG hat keine aufschiebende Wirkung. (Anschluss an OVG Bremen, Beschluss vom 18.04.2011, 1 B 177/10)*)
2. Anhörungsschreiben nach § 7 Abs. 2 NQG müssen die Rechtsbetroffenheit der Anlieger in der Form erkennen lassen, dass eine Abgabenerhebung beabsichtigt ist.*)
3. Werden Grundstückseigentümer innerhalb eines Quartiers zu einer Sonderabgabe herangezogen, muss die Homogenität der Gruppe dadurch gewährleistet werden, dass die Grundstücke im Hinblick auf die mit dem Quartier verfolgten Ziele vergleichbar nutzbar sind; eine solche vergleichbare Nutzbarkeit ist grundsätzlich nicht anzunehmen, wenn für die im Quartier gelegenen Grundstücke einerseits Kerngebiet und andererseits Mischgebiet festgesetzt ist. (Anschluss an OVG Bremen, Beschluss vom 18.04.2011, 1 B 177/10)*)
4. Die Festsetzung eines grundstückwertbezogenen Höchstbetrages ist notwendiger Inhalt einer Quartierssatzung.*)
5. Aufgabe im Sinne des § 3 Satz 1 NQG sind auch freiwillige Aufgaben, sofern diese tatsächlich durch die Gemeinde übernommen wurden.*)
6. Der Quartiersgemeinschaft stehen keine Abgaben für ihre allgemeinen Verwaltungskosten zu.*)
7. Das Maßnahmen- und Finanzierungskonzept gem. § 5 NQG muss derart konkret gefasst sein, dass eine Überprüfung der Kostenschätzung möglich ist und die Entscheidung über die Mittelverwendung bei der Gemeinde und deren demokratisch legitimierten Gremien verbleibt.*)
8. Wer dem Antrag nach § 6 Abs. 2 NQG ausdrücklich zustimmt, ist mit Einwendungen ausgeschlossen, die sich gegen antragsgemäß übernommene Festsetzungen richten.*)
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Öffentliches Baurecht
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 30.04.2024 - 1 MN 161/23
1. Sollen die Flächen eines Solarparks unterhalb der Module zu einem vergleichsweise hochwertigen Biotop entwickelt werden und handelt es sich insofern um ein identitätsbestimmendes Merkmal des Vorhabens (vgl. § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB), muss der Vorhaben- und Erschließungsplan die dafür erforderlichen Mindestabstände und -höhen der Module verbindlich festsetzen.*)
2. Bei der nach Nr. 18.7 der Anlage 1 zum UVPG erforderlichen Bestimmung der zulässigen Grundfläche des Städtebauprojekts im Außenbereich sind bei einem Solarpark auch die Flächen mitzurechnen, die von den einzelnen Modulen ohne Bodenkontakt lediglich überdeckt werden.*)
3. Ein Solarpark im Außenbereich, der in einer flachen, offenen Landschaft weithin sichtbar ist, bewirkt grundsätzlich eine erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbilds i.S.v. § 1a Abs. 3 Satz 1 BauGB, § 14 Abs. 1 BNatSchG. Diese Beeinträchtigung ist nach Maßgabe des § 1a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 15 Abs. 2 BNatSchG auszugleichen. Der notwendige Ausgleich kann insbesondere durch eine randliche Eingrünung in ausreichender Höhe erfolgen.*)
4. Wird ein Solarpark auf Flächen errichtet, die ein - wenngleich weniger geeignetes - Brut- und Rastgebiet für vom Aussterben bedrohte Vogelarten darstellen, ist die damit verbundene Veränderung des Naturhaushalts auszugleichen oder zu ersetzen (§ 15 Abs. 2 BNatSchG). Ersatzmaßnahmen erfordern die Herstellung ähnlicher, wenngleich mit der beeinträchtigten Funktion nicht identischer Funktionen. Erforderlich ist mindestens die Herstellung oder Aufwertung eines Lebensraums für artenschutzrechtlich vergleichbar bedeutende Tierarten.*)
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| 31 Nachrichten gefunden |
(09.01.2025) Abluft-Wärmepumpen sind eine energieeffiziente Lösung, die vor allem im Neubau und bei Sanierungen aufgrund strengerer gesetzlicher Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden immer gefragter werden. Die Richtlinie VDI 4650 Blatt 3 bietet erstmals ein normatives Berechnungsverfahren zur Bestimmung der Jahresarbeitszahlen (JAZ) von Abluft-Wärmepumpen, die in der Heizungs- und Lüftungstechnik zunehmend an Bedeutung gewinnen.
mehr… (02.08.2024) Die Verbände Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. (BTGA), Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW), figawa e.V. (figawa), Deutscher Verband für Facility Management e.V. (gefma) und Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) informieren erstmals gemeinsam über gesetzliche Vorgaben und technische Grundanforderungen, die bei der Trinkwasserinstallation in Gebäuden einzuhalten sind. Informationen und Empfehlungen für die Trinkwasserinstallation ergänzen die Auskunft.
mehr… (17.10.2023) Eine enge Verzahnung mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), mehr finanzielle Mittel und weniger Bürokratie werden für die kommunale Wärmeplanung zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) angemahnt. Die meisten der insgesamt elf Sachverständigen, die am Montagnachmittag an einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen teilnahmen, forderten eine Reihe von Ergänzungen zum von der Bundesregierung vorgelegten Gesetz (20/8654). So sollten etwa die Fristen zur Erstellung der Wärmepläne jeweils bis zum Jahresende 2026 beziehungsweise 2028 verlängert werden. Mit dem WPG dürfe kein "Bürokratiemonster" geschaffen werden, das alle Gebäude mitsamt Heiztechnik und Verbräuchen in einem einzigen Bestandskataster erfasse. Der Fokus auf Wasserstoff wurde kritisch gesehen. Darüber hinaus gab es auch Forderungen, die mehr Tempo bei der Umsetzung des WPG anmahnten.
mehr… (09.09.2022) Anwohner haben Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten gegen die Nutzung einer Beachvolleyballanlage zu ungenehmigten Feiern und Veranstaltungen. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße entschieden. Die Feiern auf dem Vereinsplatz seien nicht von der Baugenehmigung gedeckt. Lediglich jeweils ein Turnier zum Saisonstart und -ende sowie ein Dorf-Turnier im Sommer seien zulässig, so so das Gericht. ...
mehr… (15.07.2022) "Mit dem gestern vorgestellten Papier verfehlt die Politik bei Weitem ihr Ziel, den Klimaschutz beim Wohnen wirksam voranzutreiben. Es steht zudem im Widerspruch zu einem technologieoffenen und damit kosteneffizienten Lösungsansatz, der für die Dekarbonisierung des Gebäudesektors jedoch unerlässlich ist. Die Annahme, dass reine Gasheizungen nicht mehr einbaubar seien, weil sie die für neue Heizungen ab 2024 vorgeschriebene 65-Prozent-Erneuerbare-Regelung nicht erfüllen könnten, ist schlichtweg falsch. Gasheizungen erfüllen diese Vorgabe, wenn sie entweder mit Biomethan bzw. zukünftig klimaneutralem Wasserstoff oder in Kombination mit weiteren Technologien wie zum Beispiel Solarthermie betrieben werden. Leider findet sich in dem Papier keine einzige Maßnahme zur verstärkten Nutzung klimaneutraler Gase wie dem Hochlauf von Biomethan, obgleich der beschleunigte Hochlauf in der Koalitionsvereinbarung vom 24. März beschlossen wurde. Damit bleibt eine wesentliche Option zur Erfüllung der Klimavorschriften im Gebäudesektor und der angestrebten Unabhängigkeit von russischem Erdgas leider ungenutzt.
mehr… (27.09.2019) Die neue Richtlinie VDI 4655 Blatt 1 bietet ein Instrumentarium für die Auslegung und Wirtschaftlichkeitsberechnung von Strom- und Wärmeerzeugungsanlagen in Wohngebäuden wie Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, Wärmepumpen, Fotovoltaikanlagen oder Solarthermie. Dazu lassen sich mit der Richtlinie u.a. Prüfbedingungen für die Ermittlung des Nutzungsgrads, Auslegungskriterien und Verfahren zum Testen ableiten. Ebenso kann sie für Simulationen und Auslegungsberechnungen, beispielsweise für Wärme- und Stromspeicher, herangezogen werden. Betriebszeiten und Betriebszyklen lassen sich zur Bestimmung von Lebensdauer und Wartungsintervallen nutzen.
mehr… (23.08.2018) Das Oberverwaltungsgericht Hamburg hat dem Eilantrag einer Umweltvereinigung stattgegeben und die Verlegung des Fernbahnhofs Hamburg-Altona vorerst gestoppt. Die Problematik des Baus einer neuen Verladeeinrichtung für Autoreisezüge sei im Planfeststellungsbeschluss nicht ausreichend gelöst, heißt es in dem Beschluss vom 15.08.2018.
mehr… (11.11.2016) Die Stadt Germersheim hat mit einem Eilantrag gegen die Baugenehmigung für den Neubau einer Moschee Erfolg. Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße hat die aufschiebende Wirkung ihres Widerspruchs gegen die vom Landkreis Germersheim dem Verein DITIB - Türkisch-Islamische Gemeinde Germersheim e.V. erteilte ...
mehr… (19.02.2016) Abwasserleitungen und -kanäle müssen so angelegt und betrieben werden, dass eine Verunreinigung oder eine sonstige nachteilige Veränderung des Bodens oder der Gewässer vermieden wird. In besonderem Maße gilt dies für Abwasserleitungen und -kanäle in Einzugsgebieten von Wassergewinnungsanlagen, die der öffentlichen Trinkwasserversorgung dienen (Wasserschutzgebiete).
mehr… (19.08.2015) Der Verein "Bürger für ein zauberhaftes Zellertal e.V." ist nicht befugt, gegen eine vom Donnersbergkreis einem Windkraftanlagenbetreiber erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung vom Mai 2015 zur Errichtung und zum Betrieb von drei Windenergieanlagen (WEA) im Außenbereich von Zellertal vorzugehen. ...
mehr… | 168 Normen gefunden |
§ 5Vereine und Stiftungen (Stand: 28.03.2020)
§ 34aBewachungsgewerbe; Verordnungsermächtigung (Stand: 30.05.2017)
§ 34aBewachungsgewerbe; Verordnungsermächtigung (Stand: 01.12.2016)
UKlaG (Unterlassungsklagengesetz)
§ 14Schlichtungsverfahren und Verordnungsermächtigung (Stand: 13.01.2018)
| 682 Leseranmerkungen gefunden |
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Hinweis auf § 650n BGB Leseranmerkung von Maria Dilanas zu
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Gefährlich falscher Rat ! Leseranmerkung von Urban zu
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Gesetze zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr Leseranmerkung von RA Peter Erich Corcilius zu
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Erweiterte Klagemöglichkeiten für Naturschutzverbände! Leseranmerkung von Martin Klimesch zu
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Einschätzungsprärogative verfassungswidrig! Leseranmerkung von Martin Klimesch zu
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| 5 Baulexikoneinträge gefunden |
Baulexikon - Über 5000 technische Begriffe aus dem baubetrieblichen Alltag
Bauprodukte| 3 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden |
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Einführung vor § 631 BGB (Jurgeleit) |
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C. Die Bedeutung der VOB/B im Bauvertrag |
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§ 634a BGB Verjährung der Mängelansprüche (Jurgeleit) |
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F. Hemmung und Neubeginn der Verjährung |
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§ 650p BGB Vertragstypische Pflichten aus Architekten- und Ingenieurverträgen (Zahn) |
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C. § 650p Abs. 1 |
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V. Geschuldete Leistungen / Vertragspflichten |
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1. Vertraglich vereinbarte Leistungen - Grundsätze zur Vertragsauslegung |
| 2 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B |
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Einleitung (Bolz/Rodemann) |
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A. Allgemeines und Vertragsabschluss (Bolz) |
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I. Allgemeines |
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§ 13 VOB/B Mängelansprüche (Jurgeleit) |
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B. § 13 Abs. 1 VOB/B - Mangel |
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II. § 13 Abs. 1 S. 1 und 2 VOB/B |
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4. Art der Herstellung |
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b) Anerkannte Regeln der Technik |
| 1 Abschnitt in Steeger/Fahrenbruch/Brenneisen, ibr-online-Kommentar HOAI gefunden |
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§ 55 Leistungsbild Technische Ausrüstung (R. Roos) |
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II. Leistungsbild Technische Ausrüstung |
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3. § 55 Abs. 3 iVm Anlage 15 Nr. 15.1 - Grundleistungen und Besondere Leistungen |
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c. Leistungsphase 3: Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung) |
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aa. Grundleistungen der Leistungsphase 3 |
| 36 Abschnitte im "Musielak/Voit, Zivilprozessordnung" gefunden |
9. Die Parteifähigkeit von Vereinen ohne Rechtspersönlichkeit (ZPO § 50 Rn. 26-27)
4. Gründung und Liquidation (ZPO § 17 Rn. 5)
1. Juristische Personen des Privatrechts (ZPO § 17 Rn. 2)
2. Nicht rechtsfähige Personen- und Personenhandelsgesellschaften (ZPO § 17 Rn. 3)
a) Inländische juristische Personen und Personifikationen des Privatrechts
8. Politische Parteien und Verbände (ZPO § 50 Rn. 24-25)
a) Anwendungsbereich (ZPO § 1066 Rn. 7)
5. Vollstreckung in besondere Vermögensmassen ( Rn. 27-27a)
| 31 Abschnitte im "Schmidt-Futterer, Mietrecht" gefunden |
1. Handeln in Gewinnerzielungsabsicht (BGB § 565 Rn. 16-19)
I. Geschichte (BGB § 558e Rn. 1-3)
1. Vertragliche Regelung (BGB § 556 Rn. 689-692)
III. Geschäftsraummiete ( Rn. 18-19)
5. Träger der Mietdatenbank (BGB § 558e Rn. 26-31)
§ 4 Verpflichtung des Wärmeversorgungsunternehmens gegenüber seinen Kunden
D. Geschäftsräume (Abs. 2) (BGB § 580a Rn. 12-14)
2. Gebrauchsüberlassung (BGB § 543 Rn. 144-148)
10. Werbegemeinschaften (BGB § 535 Rn. 735-741)
| 26 Abschnitte im "Roquette/Schweiger, Vertragsbuch Privates Baurecht" gefunden |
7. Selbständiges Beweisverfahren ( Rn. 32-35)
3. Ad-hoc- und institutionelle Verfahren ( Rn. 6-9)
9. Beispiele für vorformulierte Verfahrensordnungen ( Rn. 42-47)
Mustervereinbarung einer Adjudikation nach SL Bau ( Rn. 24-40)
II. Arbeitsgemeinschaftsvertrag (ARGE-Vertrag) ( Rn. 1-243)
| 38 Abschnitte im "Englert/Katzenbach/Motzke, Beck'scher VOB- und Vergaberechts-Kommentar VOB Teil C" gefunden |
Anhang ( Rn. 144-VOB/C DIN 18349 144)
Anhang ( Rn. 144-DIN 18349 DIN 18349 144)
4. Geltung der VOB/C als Vertragsbestandteil ( Rn. 34-35)
3.1 Allgemeines ( Rn. 37-VOB/C DIN 18324 44)
3.1 Allgemeines ( Rn. 37-DIN 18324 DIN 18324 44)
3.3 Schalung und Betonflächen ( Rn. 141-VOB/C DIN 18331 142)
3.3 Schalung und Betonflächen ( Rn. 141-DIN 18331 DIN 18331 142)
3.2 Herstellen des Betons ( Rn. 137-VOB/C DIN 18331 140)
3.2 Herstellen des Betons ( Rn. 137-DIN 18331 DIN 18331 140)
3 Ausführung ( Rn. 50-DIN 18307 DIN 18307 54)
| 9 Abschnitte im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden |
| 5 Abschnitte im "Fuchs/Berger/Seifert, Beck'scher HOAI- und Architektenrechtskommentar" gefunden |





