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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: pauschalvertrag

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2 Beiträge gefunden
IBR 2005, 581 OLG Hamm - Fehlende Stundenlohnzettel: Schätzung des Aufwandes durch Sachverständigen?
IBR 1997, 137 OLG Koblenz - Welche Wirkungen hat die Auslegung eines LV durch einen gerichtlichen Sachverständigen?

3 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2010, 0128; IMRRS 2010, 0061
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Beauftragung mit Arbeiten des Nachtragsangebots?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.11.2008 - 23 U 13/08

1. Die Annahme eines Vertragsangebots ist - von den Sonderfällen der §§ 151, 152 BGB abgesehen eine empfangsbedürftige Willenserklärung im Sinne des § 130 BGB. Daraus folgt, dass sie an den Antragenden als Erklärungsempfänger gerichtet sein muss.

Soll sie durch eine schlüssige Handlung zum Ausdruck gebracht werden, so ist die Erklärung in Richtung auf den Antragenden nur dann abgegeben, wenn die Handlung diesem gegenüber vorgenommen wird.

2. Für die Frage, ob jemand eine Erklärung im fremden Namen abgibt, kommt es auf deren objektiven Erklärungswert an, also darauf, wie sich die Erklärung nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte für den Empfänger darstellt

3. Hierbei sind außer dem Wortlaut der Erklärung alle Umstände zu berücksichtigen, die unter Beachtung der Verkehrssitte Schlüsse auf den Sinn der Erklärung zulassen, insbesondere die dem Rechtsverhältnis zugrundeliegenden Lebensverhältnisse, die Interessenlage, der Geschäftsbereich, dem der Erklärungsgegenstand angehört, und typische Verhaltensweisen.

4. Die Rechtsprechung erkennt eine Konstruktion der Untervertretung an, bei der der Vertreter in eigenem Namen die Untervollmacht erteilt, den Untervertreter also zu seinem Vertreter bestellt, der ihn in seiner Eigenschaft als Stellvertreter des (Haupt) Vollmachtgebers vertreten solle: sog. Vertreter des Vertreters.




IBRRS 2006, 0573; VPRRS 2006, 0090
Mit Beitrag
BautechnikBautechnik
Mehrkosten wegen kontaminierter Betonbeschichtung im Pauschalpreis?

KG, Urteil vom 14.02.2006 - 21 U 5/03

1. Die VOB/A besteht nicht aus Rechtsnormen, sondern stellt eine interne Verwaltungsanweisung dar.

2. Aus § 9 VOB/A lässt sich keine vertragsimmanente Risikobeschränkung zu Gunsten des Auftragnehmers ableiten.

3. Der Auftraggeber ist durch § 9 VOB/A nicht gehindert, eine offene und vollständige Risikoübertragung auf den Auftragnehmer zu vereinbaren.

4. Legt der Auftraggeber im Rahmen der Vertragsverhandlungen offen und gibt zu erkennen, dass er dieses Risiko auf den Auftragnehmer übertragen will, ohne dass sich dazu eine eindeutige Beschreibung in den Vertragsunterlagen befindet, ist ein Vertrauen des Auftragnehmers, kein ungewöhnliches Wagnis i.S. von § 9 VOB/A aufgebürdet zu bekommen, nicht begründet.

5. Die offene Überbürdung dieser Risiken führt nicht zu einem Schadensersatzanspruch wegen c.i.c.; es fehlt an dem erforderlichen Vertrauen des Auftragnehmers sowie an der Schutzwürdigkeit eines etwaigen Vertrauens.

6. Die Rechtsprechung über die Wissenszurechnung soll die organisatorische Aufteilung von Wissen kompensieren, nicht aber die Zurechnung erweitern. Die Zurechnung von Wissen des Rechtsvorgängers kommt daher ohne weitere Gründe weder bei natürlichen noch bei juristischen Personen in Betracht.




IBRRS 2005, 2957; IMRRS 2005, 1507
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Bauherr muss sich Fehlverhalten zurechnen lassen

OLG Brandenburg, Urteil vom 11.05.2005 - 4 U 172/04

1. Der Auftraggeber, der von dem Unternehmer einen Kostenvorschuß für die Mängelbeseitigung verlangt, muß sich nach dem allgemeinen Rechtsgedanken des § 254 BGB, der nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) auch auf die werkvertragliche Nachbesserung anzuwenden ist, ein Fehlverhalten seines Architekten bei der Planung oder Koordinierung zurechnen lassen.

2. Der Grundsatz der Vorteilsausgleichung kommt auch außerhalb des Schadensersatzrechts in zahlreichen Vorschriften zum Ausdruck und ist deshalb auf Nachbesserungs- und Kostenerstattungsansprüche gemäß § 633 Abs. 3 BGB a.F. (jetzt § 637 BGB n.F.) und § 13 Nr. 5 VOB/B entsprechend anzuwenden.

3. Setzt sich das Gericht nicht hinreichend mit einem Sachverständigengutachten auseinander und folgt stellenweise dem Gutachten, an anderer Stelle jedoch nicht, so ist ein neues Gutachten zu den strittigen Beweisthemen einzuholen.

4. Der Auftraggeber hat nur einmal die Möglichkeit, durch eine schriftliche Aufforderung die zweijährige Verjährungsfrist des § 13 Nr. 5 Abs. 1 Satz 2 VOB/B in Gang zu setzen.





24 Normen gefunden

VOB/A (Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen - Teil A)

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4 Baulexikoneinträge gefunden

Baulexikon - Über 5000 technische Begriffe aus dem baubetrieblichen Alltag

Angebotspreis

24 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 631 BGB Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (von Rintelen)
F. Vertragspflichten des Bestellers
I. Vergütungspflicht
6. Preisveränderungen
b) Vergütungsänderungen wegen Störung der Geschäftsgrundlage
8. Vergütungsrelevante Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers
II. Verhältnis von Vergütung und Mängelhaftung
1. Kürzung der Vergütung wegen Mängeln

§ 632 BGB Vergütung (von Rintelen)
A. Allgemeines

§ 632a BGB Abschlagszahlungen (von Rintelen)
B. Abs. 1: Anspruch auf Abschlagszahlungen
II. Voraussetzung für Abschlagszahlungen
2. Wert der erbrachten Leistungen
IV. Berechnung der Abschlagszahlung
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15 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
§ 1 VOB/B Art und Umfang der Leistung (Bolz)
B. § 1 Abs. 1 VOB/B: Bestimmung der auszuführenden Leistung
III. Ermittlung der vereinbarten Leistung durch Auslegung
5. Ausgewählte Praxisprobleme der Vertragsauslegung

§ 2 VOB/B Vergütung (Bolz)
B. § 2 Abs. 1 VOB/B: Leistung und Vergütung
V. Abgeltung durch die vereinbarten Preise
H. § 2 Abs. 7 VOB/B: Mengenänderungen beim Pauschalpreisvertrag
2. Abschluss eines Pauschalpreisvertrags

§ 4 VOB/B Ausführung (Karczewski)
C. § 4 Abs. 2 VOB/B: Leistungspflicht und Verantwortung des Auftragnehmers
I. § 4 Abs. 2 Nr. 1 VOB/B: Leistungspflicht des Auftragnehmers
2. Inhalt der Regelung
c) Beachtung der anerkannten Regeln der Technik

§ 6 VOB/B Behinderung und Unterbrechung der Ausführung (Popescu)
J. § 6 Abs. 5 VOB/B
VI. Abrechnungsgrundlagen
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3 Abschnitte in Steeger/Fahrenbruch/Brenneisen, ibr-online-Kommentar HOAI gefunden
II. Der Architekten- und Ingenieurvertrag (Moufang/Steeger)
2. Vertragsbeendigung (Moufang)
d. Die Abrechnung des gekündigten Architekten- und Ingenieurvertrages

§ 6 Grundlagen des Honorars (Leinenbach)
III. Rechtsänderung durch HOAI 2021 (8. Novelle)
3. Vergütungsparameter Fläche oder „anrechenbare Kosten“, § 6 Abs. 1 Nr. 1
g. Anrechenbare Kosten bei besonderen Fallkonstellationen

§ 10 Berechnung des Honorars bei vertraglichen Änderungen des Leistungsumfangs (Steeger)
II. Tatbestandsvoraussetzungen des § 10 Abs. 1
6. Anpassung des Honorars












7 Abschnitte im "Roquette/Schweiger, Vertragsbuch Privates Baurecht" gefunden

VI. GMP-Vertrag ( Rn. 1-117)

IV. Generalübernehmervertrag ( Rn. 1-107)

II. ÖPP-Projektvertrag ( Rn. 1-522)


11 Abschnitte im "Korbion/Mantscheff/Vygen, Honorarordnung für Architekten und Ingenieure" gefunden

(3) Der Pauschalvertrag ( Rn. 284)

bb) Ausnahmen von der Inhaltskontrolle ( Rn. 321)

dd) Honorarfragen ( Rn. 89-100)

(5) Der Schadensersatzanspruch gem. §§ 634 Nr. 4, 280, 281 BGB ( Rn. 853-866)

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