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128 Treffer für den Bereich Öffentliches Bau- und Umweltrecht.Es gibt für Ihre Suchanfrage 130 Treffer in Alle Sachgebiete.
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
2 Beiträge gefunden |
IBR 2009, 296 | OVG Rheinland-Pfalz - Ausbaubeitragsrecht: Bewertung von Eigenleistungen der Kommune bei Planung und/oder Bauleitung durch eigene Mitarbeiter |
IBR 2004, 545 | OVG Nordrhein-Westfalen - Gebühren in Höhe von 715.000 DM für ca. dreistündige Überwachung: Rechtmäßig! |
2 Volltexturteile gefunden |
OVG Niedersachsen, Urteil vom 27.06.2023 - 12 KS 104/21
1. Ein Vorbescheid-Antrag kann perplex und unwirksam sein, wenn er zwar dem buchstäblichen Sinne des sprachlichen Ausdrucks nach für bestimmte Genehmigungsvoraussetzungen umfassend gestellt ist, die Erläuterungen seines Inhalts durch den antragstellenden Vorhabenträger aber erkennen lassen, dass gleichwohl gerade eine dementsprechend umfassende Prüfung und Entscheidung über die Genehmigungsvoraussetzungen nicht gewollt ist.*)
2. Es ist nicht die Aufgabe der Immissionsschutzbehörde, Schnittmengen aus den abstrakten Prüfungsprogrammen des vom Vorhaben berührten Fachrechts und des Bauplanungsrechts zu bilden sowie diese Schnittmengen von den Genehmigungsvoraussetzungen einer Bebauungsgenehmigung abzuziehen, um dadurch eine Differenz verbleibender Genehmigungsvoraussetzungen zu ermitteln, die dann als Antragsangabe i.S.v. § 23 Abs. 1 der 9. BImSchV gelten soll.*)
3. Das Erfordernis einer bestimmten Antragsangabe i.S.d. § 23 Abs. 1 der 9. BImschV lässt sich nicht durch eine (als obligatorische konstruierte) Umdeutung umgehen.*)
4. Jedenfalls sofern kein Extremfall einer Feigenblattplanung vorlag, konnten nach § 215 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.d.F. vom 27.08.1997 auch Mängel der Abwägung in Bezug auf das Substanzgebot einer Konzentrationsflächenplanung für Windenergieanlagen unbeachtlich werden.*)
5. Unter dem Gesichtspunkt übermäßiger Sperrwirkung kann die Funktionslosigkeit der Darstellung der Ausschlusswirkung einer Konzentrationsflächenplanung nicht isoliert gerechtfertigt werden, sondern nur dann eintreten, wenn zugleich die korrespondierende positive Darstellung von Flächen für die Windenergienutzung funktionslos geworden ist.*)
6. Die Rechtsfigur der Funktionslosigkeit ist kein probates Mittel, durch das sich Vorhabenträger der Windenergienutzung unter Umgehung der § 1 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 8 sowie § 214 Abs. 3 Satz 1 BauGB bereits beim Vorliegen einer objektivrechtlichen Planungspflicht der Gemeinde oder aus Billigkeitsgründen von der Ausschlusswirkung einer überalterten Konzentrationsflächenplanung befreien könnten, die einer Beschleunigung der Energiewende hinderlich ist.*)
7. Hat im Verwaltungsverfahren zur Erteilung eines Vorbescheids eine allgemeinen Vorprüfung der Umweltverträglichkeit stattzufinden, kann das Gericht nur dann auf eine Verpflichtungsklage des Vorhabenträgers zu dessen Gunsten durchentscheiden, wenn entweder eine Umweltverträglichkeitsprüfung bereits durchgeführt worden ist oder wenn schon eine die UVP-Pflicht des Vorhabens verneinende allgemeine Vorprüfung vorliegt, die dem Maßstab des § 5 Abs. 3 Satz 2 UVPG genügt.*)
VolltextOVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11.11.2008 - 6 A 11081/08
1. Wird der einmalige Beitrag nach den tatsächlich entstandenen Investitionsaufwendungen ermittelt, entsteht die Ausbaubeitragspflicht mit dem Abschluss der Bauarbeiten und der Feststellbarkeit des entstandenen Aufwands. Der Zeitpunkt des Entstehens der Beitragspflicht ist nicht bis zur Festlegung des Gemeindeanteils hinausgeschoben.*)
2. Bewertet der Träger einer Straßenausbaumaßnahme seine Eigenleistungen bei der Planung und/oder Bauleitung durch eigene Bedienstete unter Rückgriff auf fachlich einschlägige Honorar- bzw. Vergütungsvorschriften, muss er darin enthaltene Gewinnanteile und allgemeine Geschäftsunkosten unberücksichtigt lassen.*)
3. Zur Abgrenzung einer unselbständigen (und damit ausbaubeitragspflichtigen) von einer selbständigen privaten Verkehrsfläche vor einem Hauptbahnhofsgebäude.*)
4. Ein Hinterliegergrundstück unterliegt der Beitragspflicht für den Ausbau einer Straße, wenn diese nach der gemeindlichen Verkehrskonzeption (zumindest) einen Teil des von dem Hinterliegergrundstück ausgelösten Verkehrs bewältigen soll.*)
Volltext1 Nachricht gefunden |
Umfrage des Verbandes Beratender Ingenieure zeigt Verschlechterung des Zahlungsverhaltens bei öffentlichen und privaten Auftraggebern
(10.01.2008) „Das ist ein katastrophales Zeugnis für die Auftraggeber in Deutschland: Drei Viertel der von uns befragten Ingenieurunternehmen haben im vergangenen Jahr eine Verschlechterung der Zahlungsmoral festgestellt. 73 Prozent registrierten diesen Trend bei öffentlichen Auftraggebern, sogar 75 Prozent bei den privaten Bauherren“. Darauf hat Dipl.-Ing. Klaus Rollenhagen, Hauptgeschäftsführer des Verbandes Beratender Ingenieure VBI, am 8. Januar 2007 in Berlin hingewiesen. Der VBI hatte 628 seiner Mitgliedsunternehmen bundesweit befragt.
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8 Materialien gefunden |
Gesetzentwürfe
Begründung zur Muster-Verordnung über die Prüfingenieure und PrüfsachverständigenBegründung zur Muster-Verordnung über die Prüfingenieure und Prüfsachverständigen nach § 85 Abs. 2 MBO (M-PPVO)
(vom 01.10.2003)
Text
49 Abschnitte im "Fuchs/Berger/Seifert, Beck'scher HOAI- und Architektenrechtskommentar" gefunden |
II. Einzelheiten des Katalogs in § 1 Abs. 1 ArchLG (ArchLG § 1 Rn. 8-14)
e) Höhe des Bonus (HOAI § 7 HOAI 2013 Rn. 199-200)
§ 1 Ermächtigung zum Erlass einer Honorarordnung für Ingenieur- und Architektenleistungen
c) Vereinbarungsfähige Malus-Höhe (HOAI § 7 HOAI 2013 Rn. 216-217)
5. Rückforderung von zu viel erbrachten Honoraren (BGB § 650q Rn. 55)
III. Nach Abs. 3 ggf. anrechenbare bzw. niemals anrechenbare Kosten (HOAI § 33 Rn. 85-86)
I. Änderung durch die HOAI 2021 (HOAI § 1 Rn. 4)
1. Bereits aus der GOA bekannt: Höchstsätze (HOAI § 7 HOAI 2013 Rn. 20)
d) Technische Anlagen in Außenanlagen (KG 540) (HOAI § 38 Rn. 17-19)
13 Abschnitte im "Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts" gefunden |
d) Folgen der Anforderung und Zahlung von Abschlagszahlungen ( Rn. 644)
c) Neuregelungen durch die 7. HOAI-Novelle 2013 ( Rn. 234)
f) Besondere Klauseln für Zusatzhonorare (verstärkende Klauseln) ( Rn. 558-561)
a) Vertraglicher oder bereicherungsrechtlicher Anspruch? ( Rn. 648-650)
b) Ausnahme: Anpassung einer Honorarvereinbarung ( Rn. 519-527)
c) Paketanbieter ( Rn. 256-259)
e) Tragweite der Entscheidung des EuGH ( Rn. 244-245a)